Kündigung Arbeitsvertrag: Muster für Arbeitnehmer
Wer selbst kündigt, braucht ein unterschriebenes Schreiben auf Papier und die richtige Frist. Hier sehen Sie, was hineingehört und wie Sie den Zugang nachweisen.
- Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen, und Ihr Vertrag kann eine längere Frist vorsehen.
- Die Kündigung gilt nur auf Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift, eine E-Mail oder eine Nachricht per WhatsApp reicht nicht.
- Wer selbst kündigt und danach arbeitslos ist, bekommt ohne wichtigen Grund in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld und muss sich rechtzeitig arbeitsuchend melden.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Sie brauchen das Schreiben, wenn Sie Ihre Stelle von sich aus beenden wollen. Gemeint ist die ordentliche Kündigung. Das ist die Kündigung mit Frist. Die Vorschriften über Form und Frist verlangen dafür keine Begründung.
Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Die Kündigung wirkt, sobald sie bei ihm angekommen ist. Danach können Sie sie nicht mehr allein zurücknehmen. Haben Sie noch keine neue Stelle, klären Sie deshalb vorher die Folgen für das Arbeitslosengeld.
Was in das Schreiben gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr Name und Ihre Anschrift | So wie im Arbeitsvertrag. Eine Personalnummer hilft bei der Zuordnung. |
| Arbeitgeber | Die Firma, die im Arbeitsvertrag steht, mit Anschrift. |
| Kündigungssatz | Ein klarer Satz: „Ich kündige mein Arbeitsverhältnis.“ Wendungen wie „ich möchte“ oder „ich überlege“ lassen Zweifel. |
| Endtermin | Das Datum, zu dem Sie gehen wollen, mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“. Der Zusatz ist für den Fall gedacht, dass Sie sich bei der Frist verrechnet haben. |
| Bitte um Bestätigung | Schriftlich, mit dem Tag des Zugangs und dem Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. |
| Bitte um ein Zeugnis | Ein qualifiziertes Zeugnis bewertet auch Leistung und Verhalten. Sie bekommen es nur, wenn Sie es verlangen. |
| Unterschrift | Von Hand mit Ihrem Namen, auf dem Blatt, das der Arbeitgeber bekommt. |
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
[Name des Arbeitgebers], [Personalabteilung oder Geschäftsführung], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses, Personalnummer [Personalnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Zugang dieser Kündigung und das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet.
Ich bitte außerdem um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
[Ihr Name in Druckschrift]
Die Kurzfassung enthält die Angaben, auf die es bei einer ordentlichen Kündigung mit Frist ankommt. Das richtige Enddatum müssen Sie selbst aus Vertrag und Gesetz ermitteln, und Sonderfälle wie die fristlose Kündigung deckt sie nicht ab.
Frist und Versand
Die Form: Die Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein. Die elektronische Form schließt das Gesetz aus. Hält die Kündigung diese Form nicht ein, ist sie unwirksam.
Die Frist: Nach dem Gesetz können Sie mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten sind es zwei Wochen. Ihr Arbeitsvertrag kann eine längere Frist vorsehen. Ein Tarifvertrag kann die Fristen anders regeln.
Die längeren Fristen, die mit den Jahren im Betrieb steigen, gelten nach dem Gesetz nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Ihr Arbeitsvertrag kann aber festlegen, dass sie auch für Sie gelten. Ihre Frist darf dabei nicht länger sein als die Frist für den Arbeitgeber.
Die Frist läuft erst, wenn das Schreiben beim Arbeitgeber angekommen ist. Das Datum auf dem Brief zählt nicht. Ein Beispiel für die gesetzliche Frist: Soll das Arbeitsverhältnis am 30. November 2026 enden, muss die Kündigung spätestens am 2. November 2026 beim Arbeitgeber sein. Kommt sie erst am 3. November 2026 an, endet es frühestens am 15. Dezember 2026.
Der Versand: Im Streit muss den Zugang beweisen, wer sich auf die Kündigung beruft. Zwei Wege sind üblich:
- Sie geben das Schreiben persönlich ab und lassen sich den Erhalt mit Datum auf einer Kopie bestätigen.
- Eine Person, die das Schreiben gelesen hat, wirft es in den Briefkasten des Arbeitgebers und kann das bezeugen.
Bei einem Einwurf-Einschreiben reichen der Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2025 allein nicht als Beweis für den Zugang.
Häufige Fehler
- Per E-Mail, WhatsApp oder mündlich kündigen. Das beendet das Arbeitsverhältnis nicht.
- Nur ins Gesetz schauen. Steht im Vertrag eine längere Frist, stimmt Ihr Endtermin sonst nicht.
- Zu knapp abschicken. Ein Tag Verspätung kann den Endtermin um rund zwei Wochen verschieben.
- Ohne neue Stelle kündigen und die Agentur für Arbeit nicht fragen. Wer selbst kündigt und keinen wichtigen Grund hat, bekommt in der Regel zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Das nennt sich Sperrzeit. Außerdem wird die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel kürzer.
Was danach passiert
Bis zum Endtermin gilt der Arbeitsvertrag weiter. Beim Ende haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, und zwar spätestens drei Monate vor dem Ende. Liegt das Ende näher, haben Sie drei Tage Zeit, nachdem Sie den Endtermin kennen. Die Meldung geht online, am Telefon, schriftlich oder persönlich. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Woche Sperrzeit.
Sind Sie danach ohne Arbeit, melden Sie sich zusätzlich spätestens am ersten Tag ohne Arbeit arbeitslos. Das geht online mit Online-Ausweis oder persönlich, nicht per Anruf.
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- Die 5 Grundregeln für jede Kündigung
- Arbeit: selbst kündigen oder gekündigt werden
- Handy, Internet, Strom und Gas
- Fitnessstudio, Streaming und Abos
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Rechtsgrundlage: § 623 BGB, § 622 BGB, § 159 SGB III, § 38 SGB III. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































