Kündigung erhalten: Was Sie in den ersten Tagen tun müssen
Nach einer Kündigung laufen zwei kurze Fristen. Wer sie verpasst, verliert Geld oder die Möglichkeit, sich zu wehren.
- Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.
- Für eine Klage beim Arbeitsgericht haben Sie nur 3 Wochen Zeit.
- Unterschreiben Sie nichts sofort, auch keinen Aufhebungsvertrag.
Die Fristen im Überblick
| Was | Frist | Wenn Sie sie verpassen |
|---|---|---|
| Arbeitsuchend melden | innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben | eine Woche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld |
| Klage beim Arbeitsgericht | 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung | die Kündigung gilt als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war |
| Arbeitslos melden | spätestens am ersten Tag ohne Arbeit | Arbeitslosengeld gibt es erst ab der Meldung |
Liegt das Ende des Arbeitsverhältnisses noch mehr als drei Monate entfernt, reicht die Meldung als arbeitsuchend bis drei Monate vor dem Ende.
Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
- Die Kündigung muss auf Papier stehen und von Hand unterschrieben sein. Per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist sie unwirksam.
- Die Kündigungsfrist muss eingehalten sein.
- Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher angehört worden sein.
- Für Schwangere, Eltern in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Betriebsräte gilt ein besonderer Schutz.
- Hat der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte und arbeiten Sie dort länger als sechs Monate, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Grund.
Bekommen Sie eine Abfindung?
Einen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Die meisten Abfindungen werden in einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt. Als Faustformel gilt ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr im Betrieb. Ohne Klage innerhalb der drei Wochen haben Sie kaum eine Verhandlungsposition.
Was Sie nicht tun sollten
- Nichts unterschreiben außer der Bestätigung, dass Sie das Schreiben erhalten haben.
- Keinen Aufhebungsvertrag unter Zeitdruck unterschreiben. Er führt meist zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
- Nicht einfach zu Hause bleiben. Bis zum letzten Tag gilt der Arbeitsvertrag weiter.
Rechtsgrundlage: § 4 KSchG, § 623 BGB, § 38 SGB III. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.
Der Ratgeber „Kündigungsschutz leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.






























































































































































