Nebenkostenabrechnung: Diese Fristen müssen Sie kennen
Bei der Nebenkostenabrechnung gelten feste Fristen, für den Vermieter und für Sie. Wer sie kennt, zahlt nicht mehr als nötig.
- Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen.
- Kommt die Abrechnung später, müssen Sie in der Regel nichts nachzahlen.
- Für Ihre Einwände haben Sie 12 Monate Zeit, nachdem Sie die Abrechnung bekommen haben.
Die Fristen im Überblick
| Frist | Was gilt |
|---|---|
| Abrechnung durch den Vermieter | spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums |
| Ihre Einwände | spätestens 12 Monate, nachdem Sie die Abrechnung bekommen haben |
| Nachzahlung | nach einer angemessenen Zeit zum Prüfen, meist 30 Tage |
Beispiel: Der Abrechnungszeitraum ist das Jahr 2025. Die Abrechnung muss bis zum 31. Dezember 2026 bei Ihnen sein. Kommt sie am 10. Januar 2027, müssen Sie nichts nachzahlen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu verantworten hat.
Ein Guthaben steht Ihnen auch bei einer verspäteten Abrechnung zu.
Was umgelegt werden darf
| Erlaubt, wenn im Mietvertrag vereinbart | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Heizung und Warmwasser | Reparaturen und Instandhaltung |
| Wasser und Abwasser | Verwaltungskosten |
| Müllabfuhr und Straßenreinigung | Kosten für leer stehende Wohnungen |
| Hausreinigung und Gartenpflege | Bankgebühren und Rücklagen |
So prüfen Sie die Abrechnung
- Stimmen Abrechnungszeitraum, Wohnfläche und Verteilerschlüssel?
- Sind Ihre Vorauszahlungen vollständig abgezogen?
- Stehen nur Kosten drin, die im Mietvertrag vereinbart sind?
- Sind einzelne Posten deutlich höher als im Vorjahr? Fragen Sie nach.
Wenn etwas nicht stimmt
Schreiben Sie dem Vermieter, welche Posten Sie beanstanden, und verlangen Sie Einsicht in die Belege. Sie dürfen die Rechnungen ansehen. Eine Nachzahlung können Sie „unter Vorbehalt“ leisten, bis die Fragen geklärt sind.
Rechtsgrundlage: § 556 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.
Der Ratgeber „Mietrecht leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.






























































































































































