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Geld und Kredit

Privatinsolvenz: Dauer, Ablauf und was Sie behalten

Die Privatinsolvenz ist ein gesetzlich vorgesehener Neuanfang. Nach drei Jahren werden die restlichen Schulden erlassen.

Stand Oktober 2026Lesezeit 3 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Die Restschuldbefreiung gibt es drei Jahre nach Eröffnung des Verfahrens.
  • Die Verfahrenskosten können gestundet werden.
  • Abgeben müssen Sie nur den Teil des Einkommens über der Pfändungsfreigrenze.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Beratung. Schuldnerberatung oder Anwalt aufsuchen, Unterlagen und Gläubiger zusammenstellen.
  2. Einigungsversuch. Allen Gläubigern wird ein Plan vorgeschlagen. Das ist Pflicht.
  3. Antrag. Scheitert die Einigung, stellen Sie innerhalb von sechs Monaten den Antrag beim Insolvenzgericht.
  4. Eröffnung. Das Gericht eröffnet das Verfahren. Pfändungen enden.
  5. Drei Jahre. Sie geben den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab und erfüllen Ihre Pflichten.
  6. Restschuldbefreiung. Das Gericht erlässt die restlichen Schulden.

Was vom Einkommen bleibt

UnterhaltspflichtenFrei bleibt der Nettolohn bis
keine1.589,99 €
1 Person2.189,99 €
2 Personen2.519,99 €

Die Werte gelten seit dem 1. Juli 2026. Wer weniger verdient, gibt vom laufenden Einkommen nichts ab und bekommt die Restschuldbefreiung trotzdem.

Was Sie behalten

  • Hausrat, Kleidung, Möbel und übliche Geräte
  • ein Auto, wenn Sie es für die Arbeit brauchen
  • die Mietwohnung, wenn Sie die laufende Miete zahlen
  • die gesetzliche Rente und geschützte Altersvorsorge

Was nicht erlassen wird

Geldstrafen, Bußgelder und Schulden aus vorsätzlichen Straftaten bleiben bestehen. Dasselbe gilt für Schulden, die Sie nach der Eröffnung des Verfahrens neu machen.

Rechtsgrundlage: § 287 InsO, § 302 InsO, § 850c ZPO. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.

Sie möchten es genau wissen?

Der Ratgeber „Privatinsolvenz leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.

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