Inkasso-Brief bekommen: Müssen Sie zahlen?
Ein Brief vom Inkassobüro macht Druck. Zahlen müssen Sie aber nur, was berechtigt ist, und die Kosten sind gesetzlich begrenzt.
- Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung überhaupt stimmt.
- Inkassokosten sind begrenzt. Bei einer Forderung bis 50 € sind es im normalen Fall 34,02 €.
- Ein Inkassobüro darf nicht pfänden. Das kann nur ein Gericht anordnen.
Erst prüfen, dann zahlen
- Kennen Sie den Gläubiger, und gibt es die Rechnung wirklich?
- Haben Sie schon bezahlt? Suchen Sie den Kontoauszug heraus.
- Ist die Forderung verjährt? Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.
- Waren Sie überhaupt in Verzug, haben Sie also vorher eine Rechnung und eine Mahnung bekommen?
Das Inkassobüro muss Ihnen auf Nachfrage mitteilen, für wen es arbeitet, woraus die Forderung stammt und wie sich die Kosten zusammensetzen.
Was Inkasso kosten darf
| Hauptforderung | Sofort gezahlt nach dem ersten Schreiben | Normaler Fall | Obergrenze |
|---|---|---|---|
| bis 50 € | 18,90 € | 34,02 € | 49,14 € |
| bis 500 € | 30,90 € | 55,62 € | 80,34 € |
| bis 1.000 € | 55,80 € | 100,44 € | 140,90 € |
Die Beträge enthalten die Auslagenpauschale und gelten für unbestrittene Forderungen. Mehr müssen Sie nicht zahlen. Nicht zahlen müssen Sie außerdem Kontoführungsgebühren, pauschale Bearbeitungskosten und Kosten für Hausbesuche.
Der gelbe Brief vom Gericht
Kommt ein gelber Umschlag mit einem Mahnbescheid, wird es ernst. Sie haben zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Das Gericht hat die Forderung nicht geprüft. Wenn Sie nicht reagieren, kann der Gläubiger danach pfänden lassen.
Wenn die Forderung stimmt
Zahlen Sie die Hauptforderung und die zulässigen Kosten. Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, schlagen Sie Raten vor. Unterschreiben Sie Vordrucke des Inkassobüros nicht ungelesen: Sie enthalten oft ein Schuldanerkenntnis, eine Lohnabtretung und zusätzliche Gebühren.
Rechtsgrundlage: § 13e RDG, § 13a RDG, § 195 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.
Der Ratgeber „Schulden und Inkasso leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.






























































































































































