Schufa-Auskunft kostenlos: Muster für die Datenkopie
Mit diesem Musterbrief verlangen Sie von der Schufa oder einer anderen Auskunftei kostenlos eine Kopie Ihrer Daten. Die kostenpflichtige Auskunft zur Vorlage bei Dritten ist etwas anderes.
- Die Auskunftei muss unverzüglich antworten, spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Briefs. Sie darf diese Frist nur um zwei Monate verlängern, wenn das wegen der Schwierigkeit und der Zahl der Anträge nötig ist.
- Es genügt ein formloser Brief ohne Begründung mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift.
- Verlangen Sie ausdrücklich die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO, denn die kostenpflichtige Auskunft zur Vorlage bei Dritten ist ein anderes Angebot.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Eine Auskunftei wie die Schufa sammelt Daten darüber, wie Menschen ihre Rechnungen und Kredite bezahlen. Banken und Händler nutzen solche Daten, um die Kreditwürdigkeit einzuschätzen. Mit diesem Brief erfahren Sie, was über Sie gespeichert ist. Das ist zum Beispiel sinnvoll,
- bevor Sie einen Kredit beantragen oder eine Wohnung suchen,
- wenn ein Kredit oder ein Vertrag abgelehnt wurde,
- wenn Sie Schulden bezahlt haben und prüfen wollen, ob die Einträge stimmen.
Das Recht steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Die Auskunftei muss Ihnen sagen, ob sie Daten über Sie verarbeitet, und Ihnen eine Kopie dieser Daten geben. Die Auskunft und die erste Kopie kosten nichts. Für weitere Kopien darf die Auskunftei ein angemessenes Entgelt verlangen. Bei offenkundig unbegründeten oder sehr häufigen Anträgen darf sie ebenfalls ein angemessenes Entgelt verlangen oder den Antrag ablehnen.
Die kostenlose Datenkopie ist nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Auskunfteien bieten daneben auch kostenpflichtige Auskünfte an. Das sind Nachweise zur Vorlage bei Dritten. Mit der Datenkopie bekommen Sie dagegen eine Kopie der Daten, die die Auskunftei über Sie verarbeitet. Sie ist für Sie selbst bestimmt.
Was in den Brief gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angaben zur Person | Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift. Sind Sie umgezogen, nennen Sie auch frühere Anschriften. So kann die Auskunftei Sie sicher zuordnen. |
| Klarer Antrag | Schreiben Sie, dass Sie Auskunft und eine kostenlose Kopie Ihrer Daten nach Artikel 15 DSGVO verlangen. Eine Begründung brauchen Sie nicht. |
| Was Sie wissen wollen | Die gespeicherten Daten, ihre Herkunft, die Empfänger, den Zweck und die geplante Speicherdauer. |
| Ausweiskopie | Legen Sie nicht von sich aus eine Kopie bei. Nur bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität darf die Auskunftei weitere Angaben verlangen. Verlangt sie dann eine Ausweiskopie, schwärzen Sie alles, was nicht gebraucht wird. Das rät die Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Meist genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. |
| Datum und Unterschrift | Unterschreiben Sie mit der Hand und behalten Sie eine Kopie. |
[Ihr Vorname und Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name der Auskunftei], [Anschrift der Auskunftei laut deren Internetseite]
[Ort], [Datum]
Betreff: Auskunft und kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Daten zu meiner Person verarbeiten. Falls ja, bitte ich um Auskunft über diese Daten und um eine kostenlose Kopie nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung.
Bitte nennen Sie mir dabei auch die Herkunft der Daten, die Empfänger, die Zwecke der Verarbeitung und die geplante Speicherdauer.
Zur Zuordnung: Ich bin geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort]. Frühere Anschriften: [frühere Anschriften oder „keine“].
Eine kostenpflichtige Auskunft bestelle ich mit diesem Schreiben nicht. Bitte antworten Sie unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens, per Post an meine oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift], [Ihr Name]
Die Kurzfassung reicht, um die kostenlose Auskunft und Datenkopie anzufordern. Sie berichtigt und löscht keine Einträge. Sie ist auch keine Bestellung einer kostenpflichtigen Auskunft zur Vorlage bei Dritten.
Frist und Versand
Die Auskunftei muss unverzüglich antworten, also ohne unnötiges Zögern. Spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Briefs muss sie Ihnen die Auskunft geben. Die Frist darf um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn das wegen der Schwierigkeit und der Zahl der Anträge nötig ist. Dann muss die Auskunftei Ihnen das innerhalb des ersten Monats mitteilen und begründen. Will sie Ihren Antrag nicht bearbeiten, muss sie Ihnen ebenfalls innerhalb eines Monats die Gründe nennen.
Die Postanschrift finden Sie auf der Internetseite der Auskunftei, meist in den Hinweisen zum Datenschutz. Schicken Sie den Brief am besten als Einwurf-Einschreiben. Notieren Sie das Datum und heben Sie den Beleg und eine Kopie auf. So können Sie später besser belegen, wann der Brief angekommen ist.
Häufige Fehler
- Versehentlich eine bezahlte Auskunft bestellen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist das kostenlose Angebot oft hinter den kostenpflichtigen versteckt.
- Angaben weglassen. Fehlen Geburtsdatum oder frühere Anschriften, kann es Rückfragen geben, und das kostet Zeit.
- Einen Dienstleister einschalten. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, sich direkt an die Auskunftei zu wenden und den Umweg über Dienstleister zu vermeiden.
- Nur bei der Schufa fragen. Es gibt weitere Auskunfteien. Sie müssen jede einzeln anschreiben.
Was danach passiert
Prüfen Sie die Datenkopie in Ruhe: Name, Anschriften, Konten, Kredite und gemeldete Forderungen. Ist etwas falsch, können Sie verlangen, dass die Auskunftei es unverzüglich berichtigt. Auch unvollständige Daten können Sie ergänzen lassen. Schreiben Sie dazu wieder einen Brief und legen Sie Belege bei, zum Beispiel einen Kontoauszug über die Zahlung.
Kommt innerhalb der Frist keine Antwort oder lehnt die Auskunftei ab, können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für die Schufa ist nach deren eigenen Angaben der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Legen Sie Ihren Schriftwechsel in Kopie bei.
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