Inkasso widersprechen: Muster, Aufbau und Frist
Mit diesem Musterbrief bestreiten Sie eine falsche oder unklare Inkassoforderung und verlangen Belege. Kommt Post vom Gericht, gilt etwas anderes.
- Bei einem Inkasso-Brief läuft noch keine Frist bei Gericht, beim Mahnbescheid vom Gericht haben Sie dagegen nur zwei Wochen ab Zustellung.
- Schreiben Sie einen Brief mit Aktenzeichen und Unterschrift und schicken Sie ihn so, dass Sie den Zugang belegen können, zum Beispiel als Einwurf-Einschreiben.
- Bestreiten hilft nur bei einer falschen oder unklaren Forderung. Eine berechtigte Forderung bleibt bestehen, und ein Gerichtsverfahren bringt weitere Kosten.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Der Brief passt, wenn ein Inkassobüro Geld von Ihnen verlangt und Sie die Forderung für falsch oder unklar halten. Ein Inkassobüro ist eine Firma, die für einen Gläubiger offene Rechnungen eintreibt. Gläubiger ist, wer Geld von Ihnen verlangt. Typische Gründe:
- Sie kennen den Gläubiger oder die Rechnung nicht.
- Sie haben schon bezahlt.
- Die Forderung ist verjährt. Die meisten Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.
- Sie haben vorher weder eine Rechnung noch eine Mahnung bekommen.
Ist die Forderung berechtigt, hilft Bestreiten nicht. Die Schuld bleibt bestehen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Zahlen Sie dann die Hauptforderung und die zulässigen Kosten. Können Sie nicht alles auf einmal zahlen, schlagen Sie Raten vor.
Bei einem Mahnbescheid vom Gericht reicht dieser Brief nicht.
Was in den Brief gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Bezug | Datum des Inkasso-Schreibens und Aktenzeichen. |
| Bestreiten | Ein klarer Satz, dass Sie die Forderung bestreiten. Stimmt nur ein Teil nicht, nennen Sie diesen Teil, zum Beispiel die Inkassokosten. |
| Nachweis verlangen | Bitten Sie um Kopien von Vertrag und Rechnung und um die Vollmacht des Gläubigers. Hat das Büro die Forderung gekauft, verlangen Sie die Urkunde über die Abtretung. Abtretung heißt: Der Gläubiger hat seine Forderung an jemand anderen übertragen. |
| Keine Zahlung, kein Anerkenntnis | Schreiben Sie, dass Sie nicht zahlen und nichts anerkennen. Bieten Sie keine Raten an, solange die Forderung unklar ist. |
| Datum und Unterschrift | Unterschreiben Sie mit der Hand und behalten Sie eine Kopie. |
Ein Inkassobüro muss einer Privatperson schon mit dem ersten Schreiben mitteilen, für wen es arbeitet, woraus die Forderung stammt und wie sich Zinsen und Inkassokosten zusammensetzen. Erst auf Ihre Anfrage muss es unverzüglich mitteilen, bei wem die Forderung ursprünglich entstanden ist und unter welchen Umständen der Vertrag geschlossen worden sein soll. Fragen Sie deshalb im Brief danach. Kopien von Unterlagen nennt diese Vorschrift nicht.
Hat das Büro die Forderung gekauft, müssen Sie an das Büro nur zahlen, wenn es Ihnen dabei eine Urkunde des bisherigen Gläubigers über die Abtretung aushändigt. Das gilt nicht, wenn der bisherige Gläubiger Ihnen die Abtretung schriftlich angezeigt hat. Eine berechtigte Schuld fällt dadurch nicht weg.
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name des Inkassobüros], [Anschrift des Inkassobüros]
[Ort], [Datum]
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum des Schreibens], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geltend gemachte Forderung bestreite ich in voller Höhe, einschließlich der Zinsen und der Inkassokosten.
Bitte weisen Sie mir die Forderung nach. Senden Sie mir dazu Kopien von Vertrag und Rechnung sowie Ihre Vollmacht oder, falls die Forderung abgetreten wurde, die Abtretungsurkunde.
Teilen Sie mir außerdem mit, bei wem die Forderung ursprünglich entstanden ist und unter welchen Umständen der Vertrag geschlossen worden sein soll.
Ich leiste keine Zahlung und erkenne die Forderung nicht an.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift], [Ihr Name]
Die Kurzfassung reicht, um die Forderung zu bestreiten und Belege zu verlangen. Stimmt ein Teil der Forderung, passen Sie den Satz zum Bestreiten an. Die Kurzfassung enthält keine Begründung und keine Sonderfälle wie Verjährung, eine schon geleistete Zahlung oder zu hohe Inkassokosten, und gegen einen Mahnbescheid vom Gericht hilft sie nicht.
Frist und Versand: Inkasso-Brief und Mahnbescheid
Bei einem Inkasso-Brief läuft noch keine Frist bei Gericht. Warten Sie trotzdem nicht ab. Nennt das Schreiben eine Frist, antworten Sie am besten vorher.
Schicken Sie den Brief so, dass Sie den Zugang belegen können. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt für ihren Musterbrief ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurf-Einschreiben. Eine E-Mail allein empfiehlt sie nicht. Heben Sie eine Kopie und den Beleg auf.
Beim Mahnbescheid ist es anders. Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht und nicht vom Inkassobüro. Er wird in einem gelben Umschlag zugestellt. Das Gericht hat die Forderung nicht geprüft. Trotzdem läuft jetzt eine Frist: Sie haben zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen. Das Datum steht außen auf dem Umschlag.
Ein Brief an das Inkassobüro reicht dann nicht, auch wenn Sie dort schon widersprochen haben. Nehmen Sie das Formular, das dem Mahnbescheid beiliegt, und schicken Sie es an das dort genannte Gericht. Es muss innerhalb der zwei Wochen ankommen. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Eine E-Mail genügt dafür in aller Regel nicht. Reagieren Sie nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und das Geld danach zwangsweise eintreiben lassen.
Häufige Fehler
- Aus Angst einen Teil zahlen. Eine Teilzahlung oder eine Rate kann als Anerkenntnis gelten. Dann beginnt die Verjährung neu.
- Vordrucke ungelesen unterschreiben. Sie enthalten oft ein Schuldanerkenntnis, eine Lohnabtretung und zusätzliche Gebühren. Mit einem Schuldanerkenntnis verlieren Sie in der Regel Einwände, zum Beispiel dass Sie schon bezahlt haben oder dass die Forderung verjährt ist.
- Eine berechtigte Forderung bestreiten, um Zeit zu gewinnen. Die Forderung bleibt, und ein Gerichtsverfahren bringt weitere Kosten.
- Den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid an das Inkassobüro schicken. Er gehört an das Gericht.
Was danach passiert
Belegen die Unterlagen des Inkassobüros die Forderung, zahlen Sie die Hauptforderung und die zulässigen Kosten.
Pfänden darf ein Inkassobüro nicht. Das kann nur ein Gericht anordnen. Will der Gläubiger weitergehen, muss er also zum Gericht, zum Beispiel mit einem Mahnbescheid.
Im Ratgeber „Schulden und Inkasso leicht gemacht“
Der Ratgeber „Schulden und Inkasso leicht gemacht“ erklärt Schritt für Schritt, was Sie zahlen müssen und was nicht und welche Fristen laufen. Er hat eigene Kapitel zu Inkasso und zum gerichtlichen Mahnbescheid und enthält eine Kostentabelle und 5 Musterbriefe. Mit dem Schulden-Rechner prüfen Sie Pfändung, Inkassokosten und Verjährung.
- Erste Hilfe: Überblick gewinnen, das Wichtigste sichern
- Mahnung und Inkasso prüfen, mit Kostentabelle
- Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft
- Lohnpfändung und Pfändungsschutzkonto
- Verjährung, Verhandeln, Schuldnerberatung
- 5 Musterbriefe und Schulden-Rechner
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Rechtsgrundlage: § 13a RDG, § 212 BGB, § 410 BGB, § 692 ZPO. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































