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Vorlage · Verbraucherrecht

Reklamation Muster: Mängelanzeige mit Frist

Die gekaufte Ware hat einen Mangel. Hier steht, was in die Mängelanzeige an den Händler gehört, welche Fristen gelten und wie eine kurze Vorlage aussieht.

Stand Oktober 2026Lesezeit 5 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in der Regel zwei Jahre nach der Lieferung. Kaufen Sie als Privatperson beim Händler, wird im ersten Jahr vermutet, dass der Mangel von Anfang an da war.
  • Reklamieren Sie per Brief oder E-Mail, damit Sie die Mängelanzeige später nachweisen können, und nennen Sie ein festes Datum als Frist.
  • Ihr Ansprechpartner ist der Händler und nicht der Hersteller, und Sie wählen zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Sie haben bei einem Händler etwas gekauft und die Ware hat einen Mangel. Sie ist also kaputt, unvollständig oder nicht so, wie sie laut Vertrag sein soll. Dann haben Sie gesetzliche Rechte gegen den Verkäufer. Das nennt man Gewährleistung. Mit der Mängelanzeige teilen Sie dem Händler den Mangel mit und verlangen, dass er ihn behebt.

Ihr Ansprechpartner ist der Händler, bei dem Sie gekauft haben, nicht der Hersteller. Eine Garantie ist etwas anderes: Sie ist ein freiwilliges Versprechen, meist vom Hersteller, und gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.

Bei Waren wie Geräten, Möbeln oder Kleidung verjähren die Ansprüche wegen eines Mangels in der Regel zwei Jahre nach der Lieferung. Bei gebrauchter Ware darf ein Händler diese Zeit gegenüber Privatkunden auf ein Jahr verkürzen, wenn er Sie vorher eigens darauf hinweist und das im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.

Kaufen Sie als Privatperson bei einem Unternehmen, hilft Ihnen im ersten Jahr nach der Übergabe eine Vermutung: Zeigt sich der Mangel in dieser Zeit, geht das Gesetz in der Regel davon aus, dass er von Anfang an vorhanden war. Später müssen Sie selbst beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe da war.

Wollen Sie eine einwandfreie Online-Bestellung nur zurückgeben, ist das keine Reklamation, sondern ein Fall für das Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen.

Was in die Mängelanzeige gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Ihr Name und Ihre AnschriftSo wie beim Kauf angegeben. Nennen Sie auch die Kundennummer, wenn Sie eine haben.
Kaufdatum und Bestell- oder RechnungsnummerDamit findet der Händler Ihren Kauf. Legen Sie eine Kopie der Rechnung oder des Kassenbons bei.
Bezeichnung der WareMöglichst genau, bei Geräten mit Marke und Modell.
Beschreibung des MangelsSachlich in ein bis zwei Sätzen: Was funktioniert nicht und seit wann. Fotos helfen.
Ihr VerlangenReparatur oder Lieferung einer einwandfreien Ware. Die Wahl liegt bei Ihnen.
FristEin festes Datum, kein „umgehend“.
Kurzfassung: Mängelanzeige mit Frist

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Name des Händlers], [Anschrift des Händlers]

[Ort], [Datum]

Mängelanzeige zu meinem Kauf vom [Kaufdatum], Bestell- oder Rechnungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen [Bezeichnung der Ware] gekauft. Erhalten habe ich die Ware am [Datum der Übergabe oder Lieferung].

Die Ware hat folgenden Mangel: [Beschreibung des Mangels in einem Satz, zum Beispiel: Das Gerät lässt sich nicht mehr einschalten].

Ich verlange Nacherfüllung und wähle [die Reparatur oder: die Lieferung einer mangelfreien Ware]. Bitte erledigen Sie das bis zum [Datum der Frist].

Die Ware stelle ich Ihnen dafür zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir mit, wie sie auf Ihre Kosten zu Ihnen gelangen soll.

Eine Kopie [der Rechnung oder des Kassenbons] liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift, nur bei einem Brief auf Papier]

[Ihr Name]

Diese Kurzfassung reicht, um den Mangel zu melden und eine Frist für Reparatur oder Ersatz zu setzen. Sie enthält keine Begründung für Streitfälle und keine Texte für Rücktritt oder Minderung.

Frist und Versand

Für die Frist nennt das Gesetz keine feste Zahl von Tagen. Sie muss angemessen sein, also zur Ware und zum Mangel passen. Die Verbraucherzentrale hält ein bis zwei Wochen in den meisten Fällen für angemessen. Müssen Sie die Ware einschicken, planen Sie etwas mehr Zeit ein.

Schicken Sie die Mängelanzeige so, dass Sie sie später nachweisen können. Bei einer E-Mail heben Sie die gesendete Nachricht auf. Einen Brief schicken Sie am besten als Einschreiben. Geben Sie die Ware im Laden ab, lassen Sie sich die Abgabe mit Datum schriftlich bestätigen.

Die Kosten für Reparatur oder Ersatz trägt der Händler, auch für Transport, Arbeit und Material.

Häufige Fehler

  • Sich an den Hersteller verweisen lassen. Für die gesetzlichen Rechte ist der Händler zuständig.
  • Nur anrufen. Ein Telefonat können Sie später kaum beweisen.
  • Kein Datum nennen. Ohne festes Datum ist unklar, ab wann Sie weitere Schritte gehen können.
  • Die Ware nicht herausgeben. Sie müssen sie dem Händler für die Reparatur oder den Austausch zur Verfügung stellen.
  • Zu lange warten. Melden Sie den Mangel, sobald Sie ihn bemerken. Im ersten Jahr ist Ihre Lage beim Beweis am besten. Die Mängelanzeige allein hält die Verjährung nicht an.

Was danach passiert

Der Händler muss den Mangel in angemessener Zeit beheben. Die Art, die Sie gewählt haben, darf er ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Dann bleibt in der Regel die andere Art.

Haben Sie als Privatperson beim Händler gekauft und den Kaufvertrag ab dem 31. Juli 2026 geschlossen, gilt außerdem: Behebt der Händler den Mangel durch Reparatur, verlängert sich die Verjährungsfrist für Ihre Mängelrechte einmalig um zwölf Monate. Für ältere Kaufverträge gilt das nicht.

Lässt der Händler die Frist verstreichen oder lehnt er alles ab, kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht. Dasselbe kann gelten, wenn sich trotz eines Versuchs der Reparatur oder des Austauschs weiter ein Mangel zeigt. Wie viele Versuche Sie hinnehmen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Beim Rücktritt geben Sie die Ware zurück und bekommen in der Regel den Kaufpreis zurück. Ist der Mangel nur unerheblich, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Bei der Minderung behalten Sie die Ware und der Kaufpreis wird herabgesetzt.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Reklamation leicht gemacht“

Der Ratgeber „Reklamation leicht gemacht“ erklärt Ihre Rechte bei Mängeln, das Widerrufsrecht bei Online-Käufen, Garantie und Lieferverzug. Der Reklamations-Generator rechnet die Fristen aus und schreibt sieben Briefe: Widerruf, Mängelanzeige, Fristsetzung, Rücktritt, Minderung, Liefermahnung und Rückforderung.

  • Gewährleistung und Garantie: der Unterschied
  • Nachbesserung, Rücktritt, Minderung
  • Widerruf bei Online-Käufen
  • Lieferung kommt nicht
  • Gebrauchtkauf und Privatkauf
  • Reklamations-Generator mit Fristenrechner und sieben Briefen
Inhaltsverzeichnis aus Reklamation leicht gemachtSeite 3 aus Reklamation leicht gemachtSeite 4 aus Reklamation leicht gemacht

Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.

Reklamation leicht gemacht

Ratgeber mit Reklamations-Generator · 14 Seiten. 14,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 438 BGB, § 439 BGB, § 477 BGB, § 475e BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.