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Vorlage · Vorlagen

Kaufvertrag privat: Muster, Aufbau und Haftung

Sie verkaufen oder kaufen privat ein Auto, ein Fahrrad oder Möbel. Hier steht, was in den Kaufvertrag gehört und wie ein üblicher Ausschluss der Haftung für Mängel lautet.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Ohne Haftungsausschluss verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln bei beweglichen Sachen in der Regel erst nach zwei Jahren.
  • Ein privater Kaufvertrag über ein Auto, Fahrrad oder Möbelstück gilt auch mündlich, schriftlich lässt er sich aber besser beweisen.
  • Privatleute dürfen die Haftung für Mängel ausschließen. Der Ausschluss greift aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und garantierten Eigenschaften.

Wann Sie einen schriftlichen Kaufvertrag brauchen

Für den Kauf eines Autos, Fahrrads, Möbelstücks oder Geräts schreibt das Gesetz keine Form vor. Auch eine mündliche Absprache gilt. Bei einem Streit lässt sich aber kaum beweisen, was vereinbart war. Ein schriftlicher Vertrag lohnt sich deshalb immer, wenn es um mehr Geld geht oder die Sache gebraucht ist.

Als Verkäufer halten Sie damit fest, dass Sie für Mängel nicht haften wollen. Als Käufer haben Sie schwarz auf weiß, was Ihnen über den Zustand gesagt wurde.

Diese Vorlage ist für Verkäufe zwischen Privatleuten gedacht. Ein Unternehmer kann die Haftung für Mängel gegenüber Verbrauchern nicht auf diese Weise im Voraus ausschließen.

Was in den Vertrag gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Verkäufer und KäuferName und Anschrift beider Seiten. Vergleichen Sie die Angaben mit dem Ausweis.
KaufsacheSo genau, dass keine Verwechslung möglich ist: Marke, Modell, Seriennummer oder Rahmennummer. Beim Auto: Marke, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer), abgelesener Kilometerstand und Erstzulassung.
Mängel und UnfallschädenAlles, was der Verkäufer kennt, auch reparierte Schäden. Gibt es nichts, schreiben Sie „keine bekannt“.
Kaufpreis und ZahlungBetrag in Euro und Art der Zahlung: bar oder per Überweisung. Bei Barzahlung bestätigt der Verkäufer den Empfang.
ÜbergabeDatum und Uhrzeit, dazu Zubehör, Schlüssel und Papiere, die mitgegeben werden.
HaftungsausschlussDer Satz, dass der Verkäufer für Mängel nicht haftet, mit den üblichen Ausnahmen aus dem Muster.
UnterschriftenOrt, Datum und Unterschrift beider Seiten auf zwei gleichen Exemplaren.
Die wichtigsten Angaben im Kaufvertrag

Kaufvertrag zwischen Privatpersonen

Verkäufer: [Name, Anschrift]

Käufer: [Name, Anschrift]

Kaufsache: [genaue Bezeichnung, Marke, Modell, Seriennummer]

Nur beim Auto: [Marke und Typ], Fahrzeug-Identifizierungsnummer [Nummer], abgelesener Kilometerstand [Kilometer], Erstzulassung [Datum]

Dem Verkäufer bekannte Mängel und Unfallschäden: [Beschreibung oder „keine bekannt“]

Kaufpreis: [Betrag] Euro, zahlbar [bar bei Übergabe / per Überweisung vor Übergabe]

Übergabe am [Datum] um [Uhrzeit] Uhr in [Ort]

Der Verkäufer verkauft die Sache als Privatperson unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.

Der Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und für garantierte Eigenschaften bleibt bestehen.

[Ort, Datum]

[Unterschrift Verkäufer] [Unterschrift Käufer]

Die Kurzfassung ist für einen einfachen Verkauf zwischen zwei Privatleuten gedacht. Der Haftungsausschluss ist so aufgebaut, wie es in gängigen Vordrucken üblich ist. Eine Gewähr für jeden Einzelfall ist das nicht. Die Kurzfassung enthält keine Übergabebestätigung, keinen Eigentumsvorbehalt und keine Sonderfälle wie Ratenzahlung oder Versand.

Haftung, Frist und Übergabe

Ohne Ausschluss haftet auch ein privater Verkäufer nach dem Gesetz für Mängel. Der Käufer kann dann je nach Fall Reparatur oder Ersatz verlangen, den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren bei beweglichen Sachen in der Regel erst nach zwei Jahren. Die Frist beginnt mit der Ablieferung, also wenn der Käufer die Sache bekommt. Verjährt heißt: Der Verkäufer darf die Leistung danach verweigern.

Zwischen Privatleuten darf diese Haftung im Vertrag ausgeschlossen werden. Der Ausschluss hat Grenzen:

  • Er hilft nicht bei Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschweigt, also kennt und bewusst nicht nennt.
  • Er hilft nicht, soweit der Verkäufer eine Eigenschaft garantiert hat.
  • In Vordrucken, die für viele Verträge gedacht sind, darf er Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht erfassen. Das gilt auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, also besonders schweren Leichtsinn. Ein Zusatz dazu ist in gängigen Vordrucken üblich. Die Kurzfassung nimmt diese Fälle deshalb aus.

Den Vertrag müssen Sie nirgends einreichen. Beide unterschreiben bei der Übergabe, jede Seite behält ein Exemplar. Als Verkäufer geben Sie die Sache am besten erst heraus, wenn Sie das Geld haben.

Häufige Fehler

  • Kein Haftungsausschluss: Dann gilt die gesetzliche Haftung für Mängel. Die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre.
  • Bekannten Mangel verschwiegen: Der Ausschluss schützt den Verkäufer dann nicht.
  • Zu viel zugesichert: Angaben wie „unfallfrei“, „technisch einwandfrei“ oder ein bestimmter Kilometerstand können den Verkäufer binden, auch wenn die Haftung sonst ausgeschlossen ist. Schreiben Sie nur, was Sie sicher wissen. Beim Kilometerstand ist das der abgelesene Stand des Zählers.
  • Sache ungenau beschrieben: Ohne Seriennummer oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist später unklar, was verkauft wurde.
  • Keine Uhrzeit: Beim Auto hilft die Uhrzeit bei der Frage, wer am Tag der Übergabe für das Fahrzeug verantwortlich war.

Was nach dem Verkauf passiert

Heben Sie Ihr Exemplar gut auf. Beim Auto meldet der Verkäufer den Verkauf unverzüglich, also ohne unnötiges Warten, der Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) und seiner Kfz-Versicherung. Der Käufer lässt das Auto auf sich umschreiben.

Meldet der Käufer später einen Mangel, kommt es auf den Vertrag an: Was stand unter „bekannte Mängel“, und was hat der Verkäufer zugesichert? Dieser Text informiert allgemein. Bei Streit hilft eine Rechtsberatung.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Kaufvertrag leicht gemacht“

Der Ratgeber „Kaufvertrag leicht gemacht“ erklärt, was in einen privaten Kaufvertrag gehört, wie Sie die Haftung für Mängel ausschließen und worauf Sie bei Übergabe und Bezahlung achten. Mit dem Kaufvertrags-Generator erstellen Sie den Vertrag für Auto, Motorrad, Fahrrad oder andere Sachen, mit Übergabebestätigung. Eigene Kapitel behandeln unter anderem Auto und Motorrad, Bezahlung und Übergabe sowie eine Checkliste für den Verkauf.

  • Was in den Kaufvertrag gehört
  • Haftung für Mängel richtig ausschließen
  • Auto, Motorrad, Fahrrad: die Besonderheiten
  • Übergabe, Bezahlung, Eigentumsvorbehalt
  • Nach dem Verkauf: Zulassung und Versicherung
  • Kaufvertrags-Generator mit Übergabebestätigung
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Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.

Kaufvertrag leicht gemacht

Ratgeber mit Kaufvertrags-Generator · 14 Seiten. 9,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 444 BGB, § 438 BGB, § 309 BGB, § 476 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.