Vollmacht Vorlage: Muster, Aufbau und Widerruf
Jemand soll für Sie ein Paket abholen, zum Amt gehen oder Ihr Auto zulassen. Dafür reicht meist eine kurze schriftliche Vollmacht mit Ihrer Unterschrift.
- Eine gesetzliche Frist gibt es nicht: Die Vollmacht gilt so lange, wie Sie es festlegen, und Sie können sie in der Regel jederzeit widerrufen.
- Das Gesetz schreibt grundsätzlich keine Form vor. Post, Behörden und Zulassungsstellen verlangen in der Praxis aber häufig ein Schriftstück mit Ihrer Unterschrift.
- Beschreiben Sie genau, was die andere Person für Sie tun darf, und begrenzen Sie die Vollmacht auf einen Vorgang oder ein Enddatum.
Wann Sie eine Vollmacht brauchen
Mit einer Vollmacht erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln. Sie sind der Vollmachtgeber, die andere Person ist der Bevollmächtigte. Typische Fälle im Alltag: Jemand holt für Sie ein Paket oder ein Dokument ab, stellt bei einer Behörde einen Antrag oder lässt Ihr Auto zu.
Nach dem Gesetz erteilen Sie die Vollmacht durch eine einfache Erklärung. Sie können sie gegenüber dem Bevollmächtigten abgeben oder gegenüber der Stelle, bei der er für Sie auftritt. Eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben (§ 167 BGB). In der Praxis kommen Sie ohne Papier aber oft nicht weit. Post, Behörden und Zulassungsstellen verlangen häufig eine schriftliche Vollmacht mit Ihrer Unterschrift. Behörden dürfen einen schriftlichen Nachweis verlangen. So steht es zum Beispiel im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes.
Diese Vorlage ist für einzelne Aufgaben im Alltag gedacht. Eine Vorsorgevollmacht ist etwas anderes. Sie regelt, wer im Ernstfall für Sie handelt und entscheidet, zum Beispiel bei Gesundheit, Aufenthalt und Vermögen. Einige dieser Befugnisse hat der Bevollmächtigte nur, wenn die Vollmacht schriftlich erteilt ist und sie ausdrücklich nennt (§ 1820 BGB). Soll jemand für Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verkaufen oder belasten, reicht ein einfaches Schriftstück in der Praxis ebenfalls nicht. Das Grundbuchamt verlangt mindestens eine öffentlich beglaubigte Unterschrift. Dabei bestätigt zum Beispiel ein Notar, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Für Konto und Depot verlangen viele Banken und Sparkassen in der Praxis ihr eigenes Formular.
Was in die Vollmacht gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vollmachtgeber | Ihr Vorname und Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift. |
| Bevollmächtigter | Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift, so wie sie im Ausweis stehen. |
| Umfang | Genau eine Aufgabe nennen, eingeleitet mit „ist berechtigt, in meinem Namen …“. Wenn vorhanden, mit Aktenzeichen, Sendungsnummer oder Kennzeichen. |
| Gültigkeit | Entweder „nur für diesen einmaligen Vorgang“ oder „bis zum“ mit einem Datum. |
| Ort, Datum, Unterschrift | Sie unterschreiben selbst und mit der Hand. |
Je genauer die Aufgabe beschrieben ist, desto weniger Rückfragen gibt es. Zugleich sinkt die Gefahr, dass jemand die Vollmacht für etwas anderes benutzt.
Vollmacht
Vollmachtgeber: [Ihr Vorname und Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum], [Ihre Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
Bevollmächtigte Person: [Vorname und Name], geboren am [Geburtsdatum], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, in meinem Namen [genaue Aufgabe, zum Beispiel: meine Unterlagen bei (Name der Stelle) abzuholen, Aktenzeichen (Nummer)].
Sie darf dafür die nötigen Erklärungen abgeben und Unterlagen entgegennehmen. Für andere Geschäfte gilt diese Vollmacht nicht.
Die Vollmacht gilt [eines wählen: nur für diesen einmaligen Vorgang oder bis zum (Datum)].
[Nur wenn die Stelle es verlangt: Eine Kopie meines Ausweises liegt bei.]
[Ort], [Datum]
[Ihre Unterschrift mit der Hand]
Diese Kurzfassung ist für eine einzelne, klar beschriebene Aufgabe im Alltag gedacht. Sie ersetzt kein Formular, das eine Stelle selbst vorgibt, und passt nicht für Bankgeschäfte, Grundstücke oder die Vorsorge für den Ernstfall.
Gültigkeit, Übergabe und Nachweis
Eine gesetzliche Frist gibt es bei der Vollmacht nicht. Sie legen selbst fest, wie lange sie gilt. Schreiben Sie deshalb ein Enddatum hinein oder beschränken Sie die Vollmacht auf einen einzigen Vorgang.
Geben Sie dem Bevollmächtigten das unterschriebene Papier im Original mit. Er braucht in der Regel außerdem seinen eigenen Ausweis. Häufig verlangt die Stelle auch Ihren Ausweis oder eine Kopie davon, zum Beispiel bei der Kfz-Zulassung. Viele Stellen haben eigene Formulare. Bei der Paketabholung steht das Feld für die Vollmacht oft schon auf der Benachrichtigungskarte. Fragen Sie vorher nach oder sehen Sie auf der Internetseite der Stelle nach, was sie verlangt.
Häufige Fehler
- Die Aufgabe ist zu allgemein beschrieben, etwa „für alle Behördensachen“.
- Das Enddatum fehlt. Die Vollmacht bleibt dann länger im Umlauf als gewollt.
- Ort, Datum oder Unterschrift fehlen.
- Die Vollmacht ist nur als Foto auf dem Handy dabei. Verlangt wird in der Regel das Papier mit Ihrer Unterschrift.
- Der Bevollmächtigte hat seinen Ausweis oder Ihre Ausweiskopie nicht dabei.
- Sie unterschreiben ein leeres Blatt, das ein anderer später ausfüllt. Das lässt sich leicht missbrauchen.
Was danach passiert
Der Bevollmächtigte legt Vollmacht und Ausweis vor und erledigt die Aufgabe. Eine Vollmacht für einen einmaligen Vorgang hat damit ihren Zweck erfüllt. Eine befristete Vollmacht endet mit dem Datum, das Sie eingetragen haben.
Sie können die Vollmacht in der Regel jederzeit widerrufen (§ 168 BGB). Sagen Sie es dem Bevollmächtigten und am besten auch der Stelle, bei der er auftreten sollte. In einem Verwaltungsverfahren wirkt der Widerruf gegenüber der Behörde erst, wenn er dort angekommen ist.
Verlangen Sie außerdem das Schriftstück zurück. Ist die Vollmacht erloschen, muss der Bevollmächtigte es Ihnen zurückgeben. Er darf es nicht einbehalten (§ 175 BGB). Das ist wichtig: Solange er das Papier noch vorzeigen kann, dürfen sich andere grundsätzlich darauf verlassen (§ 172 BGB). Das gilt nicht, wenn die andere Seite weiß oder wissen muss, dass die Vollmacht erloschen ist. Auch deshalb sollten Sie die Stelle über den Widerruf informieren.
Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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Rechtsgrundlage: § 167 BGB, § 168 BGB, § 172 BGB, § 175 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































