Minijob 2026: Wie viel dürfen Sie verdienen?
Die Verdienstgrenze im Minijob hängt am Mindestlohn und steigt mit ihm. Für 2026 gelten neue Zahlen.
- Die Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, das sind 7.236 € im Jahr.
- Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das etwa 43 Stunden im Monat.
- Ab 2027 steigt die Grenze auf 633 €.
Die Zahlen für 2026
| Was | Wert |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € pro Stunde |
| Minijob-Grenze | 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr |
| Stunden beim Mindestlohn | etwa 43 im Monat, rund 10 pro Woche |
| Midijob | 603,01 € bis 2.000 € im Monat |
| Ab 2027 | Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 € |
So wird gerechnet
Es zählt nicht der einzelne Monat, sondern der Durchschnitt. Der Arbeitgeber schätzt, was Sie in den nächsten zwölf Monaten verdienen. Liegt die Summe bei höchstens 7.236 €, ist es ein Minijob. Einzelne Monate dürfen höher ausfallen, wenn die Jahresgrenze eingehalten wird.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählen mit, wenn sie fest zu erwarten sind.
Mehrere Minijobs
Haben Sie mehrere Minijobs, werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegen sie zusammen über 603 €, ist keiner davon mehr ein Minijob. Neben einem Hauptberuf ist ein Minijob möglich.
Ihre Rechte im Minijob
- Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde
- bezahlter Urlaub, anteilig nach Ihren Arbeitstagen
- Lohn bei Krankheit für bis zu sechs Wochen
- Lohn an Feiertagen, wenn Sie an dem Tag gearbeitet hätten
- die gesetzlichen Kündigungsfristen
Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV, Mindestlohngesetz. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.
Der Ratgeber „Minijob und Nebenjob leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.






























































































































































