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Vorlage · Verbraucherrecht

Kündigung Handyvertrag: Muster, Frist und Form

Einen Handy- oder Internetvertrag kündigen Sie mit wenigen Sätzen. Hier lesen Sie, welche Frist gilt, welche Form genügt und was im Schreiben stehen sollte.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Frist: Nach der Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten können Sie einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
  • Form: Eine strengere Form als die Textform darf der Anbieter in seinen Vertragsbedingungen nicht verlangen, eine E-Mail reicht also grundsätzlich aus.
  • Wichtigster Punkt: Nennen Sie Kundennummer und Rufnummer oder Anschluss und sichern Sie einen Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Sie brauchen ihn, wenn Sie einen Handy- oder Internetvertrag beenden wollen. Etwa weil er zu teuer ist oder weil Sie den Anbieter wechseln. Das ist die ordentliche Kündigung. Einen Grund müssen Sie dafür nicht nennen.

Die erste feste Laufzeit eines Vertrags, die Mindestlaufzeit, darf bei Verbrauchern höchstens 24 Monate betragen. Läuft der Vertrag danach stillschweigend weiter, also ohne dass Sie etwas Neues vereinbart haben, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Daneben gibt es zwei Sonderfälle:

  • Vertragsänderung: Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, weil er sich das in seinen Vertragsbedingungen vorbehalten hat, dürfen Sie in der Regel ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Das kann auch eine Preiserhöhung sein. Dafür haben Sie drei Monate Zeit, nachdem seine Mitteilung bei Ihnen angekommen ist. Der Vertrag endet frühestens an dem Tag, an dem die Änderung gelten soll. Das Recht besteht nicht, wenn die Änderung nur Vorteile für Sie hat, rein verwaltungstechnisch und ohne Nachteil für Sie ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Umzug: Bietet der Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht an, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen.

In beiden Sonderfällen sollten Sie den Grund im Schreiben nennen. Die Kurzfassung unten ist dafür nicht gedacht.

Was in die Kündigung gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Ihr Name und Ihre AnschriftSo, wie sie im Vertrag stehen.
KundennummerSie steht in der Regel auf der Rechnung.
Rufnummer oder AnschlussBeim Handyvertrag die Rufnummer, beim Internetvertrag die Adresse des Anschlusses. Das ist wichtig, wenn Sie mehrere Verträge beim selben Anbieter haben.
Kündigungssatz„Zum nächstmöglichen Termin“. Dann müssen Sie das Enddatum nicht selbst ausrechnen.
Bitte um BestätigungSchriftlich und mit dem Datum, an dem der Vertrag endet.
Keine Rückwerbung (freiwillig)Ein Satz, dass Sie keine Anrufe wünschen, mit denen der Anbieter Sie zurückgewinnen will.
Datum und NameEinen Brief unterschreiben Sie. Bei einer E-Mail genügt Ihr Name am Ende.

Wollen Sie Ihre Rufnummer behalten, wenden Sie sich an den neuen Anbieter. Er leitet die Mitnahme der Nummer.

Kurzfassung: ordentliche Kündigung

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name des Anbieters], [Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung meines Vertrags, Kundennummer [Kundennummer], [Rufnummer oder Adresse des Anschlusses]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und nennen Sie mir das Datum, an dem der Vertrag endet.

[Wenn gewünscht: Anrufe und Angebote, mit denen Sie mich zurückgewinnen wollen, wünsche ich nicht.]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei einem Brief]

[Ihr Name]

Diese Kurzfassung reicht für eine ordentliche Kündigung ohne Begründung. Sie enthält keine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug und keinen Auftrag zur Mitnahme der Rufnummer.

Frist und Versand

Wann die Mindestlaufzeit endet und bis wann Sie kündigen müssen, steht in Ihrem Vertrag, oft auch auf der Rechnung oder im Kundenkonto. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf der Anbieter in seinen Vertragsbedingungen für die Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit höchstens einen Monat Frist vorsehen. Bei älteren Verträgen waren längere Fristen möglich. Ist deren Mindestlaufzeit abgelaufen und läuft der Vertrag stillschweigend weiter, gilt auch dort die Frist von einem Monat. Es zählt nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung abschicken, sondern der Tag, an dem sie beim Anbieter ankommt.

Der Anbieter darf in seinen Vertragsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen. Das gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden. Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen, die sich speichern lässt. Eine Unterschrift von Hand ist dafür nicht nötig. Eine E-Mail reicht also grundsätzlich aus.

Kann man Verträge auf der Webseite des Anbieters abschließen, muss es dort eine gut lesbare Schaltfläche zum Kündigen geben. Der Anbieter muss den Eingang dann elektronisch bestätigen und das Enddatum nennen.

Wichtig ist der Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist. Speichern Sie die Bestätigung des Anbieters. Einen Brief schicken Sie am besten als Einwurf-Einschreiben und heben den Beleg auf. Bei einer E-Mail bitten Sie um eine Antwort und bewahren diese auf.

Häufige Fehler

  • Kundennummer oder Rufnummer fehlen. Der Anbieter kann das Schreiben dann schlecht zuordnen.
  • Sie nennen ein festes Enddatum und verrechnen sich. Sicherer ist „zum nächstmöglichen Termin“.
  • Sie kündigen nur am Telefon oder im Laden und haben danach nichts in der Hand.
  • Sie stellen die Zahlungen sofort ein. Bis zum Enddatum läuft der Vertrag weiter.
  • Sie lassen sich bei einem Rückruf zu einem neuen Angebot überreden, obwohl Sie kündigen wollten.

Was danach passiert

Der Anbieter bestätigt die Kündigung in der Regel und nennt das Enddatum. Prüfen Sie dieses Datum. Kommt keine Bestätigung, fragen Sie schriftlich nach und verweisen Sie auf Ihren Nachweis.

Bis zum Enddatum läuft der Vertrag normal weiter, und Sie zahlen die Rechnungen wie bisher. Schauen Sie im Vertrag nach, ob Sie geliehene Geräte wie einen Router zurückgeben müssen.

So geht es weiter

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Rechtsgrundlage: § 56 TKG, § 57 TKG, § 309 BGB, § 312k BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.