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Vorlage · Verträge & Arbeit

Kündigung Wohnung: Muster, Aufbau und Frist für Mieter

Ihren Mietvertrag kündigen Sie mit drei Monaten Frist und einem kurzen Brief auf Papier, den alle Mieter unterschreiben. Hier sehen Sie, was hineingehört und wann der Brief ankommen muss.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Frist: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann endet der Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats.
  • Form: Nötig ist ein Brief auf Papier mit der eigenhändigen Unterschrift aller Mieter, eine E-Mail, ein Fax oder eine Messenger-Nachricht reichen nicht.
  • Wichtigster Punkt: Es zählt der Tag, an dem der Brief beim Vermieter ankommt, und diesen Tag sollten Sie beweisen können.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Die Vorlage passt, wenn Sie als Mieter einen unbefristeten Mietvertrag beenden wollen. Das nennt man ordentliche Kündigung, also eine Kündigung mit der normalen Frist. Einen Grund müssen Sie nicht nennen. Die Frist hängt nicht davon ab, wie lange Sie dort wohnen.

Für diese Fälle ist der Brief nicht gedacht:

  • Zeitmietvertrag: Ein wirksam befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Vorher können Sie nicht ordentlich kündigen.
  • Kündigungsverzicht: Haben Sie im Vertrag wirksam für eine bestimmte Zeit auf die Kündigung verzichtet, sind Sie so lange gebunden.
  • Fristlose Kündigung und Sonderkündigung: Zum Beispiel nach einer Mieterhöhung oder einer angekündigten Modernisierung. Dafür gelten eigene Regeln und Fristen.

Was in die Kündigung gehört

Diese Angaben sollten nicht fehlen:

BestandteilWorauf es ankommt
AbsenderDie Namen aller Mieter, die im Mietvertrag stehen.
EmpfängerAlle Vermieter. Die Namen stehen im Mietvertrag. Hat der Vermieter seitdem gewechselt, klären Sie vorher, wer heute Vermieter ist.
MietobjektDie Anschrift der Wohnung, am besten mit Etage und Lage. So ist klar, welcher Vertrag gemeint ist.
Kündigungssatz„Hiermit kündigen wir den Mietvertrag fristgerecht zum [Datum des Vertragsendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“ Der Zusatz ist eine übliche Absicherung für den Fall, dass Sie sich beim Datum verrechnet haben. Rechnen Sie das Datum trotzdem genau aus.
BittenSie können um eine Bestätigung des Eingangs und des Vertragsendes bitten, dazu um einen Termin für die Übergabe der Wohnung.
Datum und UnterschriftenJeder Mieter unterschreibt eigenhändig mit seinem Namen. Der Vermieter bekommt das unterschriebene Original.
Kurzfassung: Kündigung der Wohnung

[Namen aller Mieter], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Namen aller Vermieter], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Ort], [Datum des Briefs]

Kündigung des Mietvertrags vom [Datum des Mietvertrags]

Wohnung: [Straße, Hausnummer, Etage, Lage]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir den Mietvertrag über die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum des Vertragsendes], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie uns schriftlich den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem das Mietverhältnis endet.

Für die Übergabe der Wohnung bitten wir um einen Terminvorschlag.

Mit freundlichen Grüßen

[eigenhändige Unterschriften aller Mieter]

Die Kurzfassung ist für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags gedacht; wer allein mietet, schreibt „ich“ statt „wir“. Sie enthält keine Begründung und passt nicht für fristlose Kündigungen, Sonderkündigungen oder befristete Verträge.

Frist und Versand

Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Dann endet der Vertrag mit Ablauf des übernächsten Monats. Das sind knapp drei Monate. Werktage sind Montag bis Samstag. Sonntage und Feiertage zählen nicht. Entscheidend ist der Tag, an dem der Brief ankommt. Der Poststempel zählt nicht.

Kündigung kommt an bisMietvertrag endet am
Mittwoch, 4. November 202631. Januar 2027
Donnerstag, 3. Dezember 202628. Februar 2027
Dienstag, 5. Januar 202731. März 2027

Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, sollte der Brief spätestens an diesem Tag da sein, besser früher.

Das Gesetz verlangt die Schriftform. Das heißt: ein Schreiben auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Bestreitet der Vermieter später den Erhalt, müssen Sie den Zugang beweisen. Drei Wege sind üblich:

  • Persönliche Übergabe: Der Vermieter bestätigt auf einer Kopie mit Datum und Unterschrift, dass er das Original erhalten hat.
  • Bote: Eine Person, die nicht im Mietvertrag steht, liest den Brief, wirft ihn in den Briefkasten des Vermieters und notiert Datum und Uhrzeit.
  • Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller der Post hält fest, wann er die Sendung in den Briefkasten gelegt hat.

Häufige Fehler

  • Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger. Das reicht nicht, auch nicht mit eingescannter Unterschrift.
  • Nur ein Mieter unterschreibt. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, zum Beispiel beide Ehepartner, müssen alle unterschreiben.
  • Zu spät abgeschickt. Ein Tag Verspätung kostet einen ganzen Monat. Kommt der Brief erst am 5. November 2026 an, endet der Vertrag nicht am 31. Januar, sondern erst am 28. Februar 2027. Planen Sie einige Tage Puffer ein.
  • Auf eine längere Frist im Vertrag vertraut. Steht in Ihrem Mietvertrag für Sie eine längere Frist als im Gesetz, ist diese Klausel in der Regel unwirksam.

Was danach passiert

Die Kündigung wirkt, sobald sie dem Vermieter zugegangen ist. Seine Zustimmung brauchen Sie nicht. Eine Bestätigung ist trotzdem nützlich, weil Sie dann das Enddatum schriftlich haben. Bleibt sie aus, zählen Ihre eigenen Belege. Heben Sie deshalb eine Kopie der Kündigung und den Nachweis über den Zugang auf.

Bis zum letzten Tag des Vertrags zahlen Sie die Miete. Spätestens dann geben Sie die Wohnung mit allen Schlüsseln zurück. Halten Sie den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest: Zählerstände, Zahl der Schlüssel, Mängel. Beide Seiten unterschreiben.

Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine feste gesetzliche Frist. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob er noch Forderungen hat. Teilen Sie ihm Ihre neue Anschrift und Ihre Bankverbindung mit.

Diese Seite informiert allgemein. Bei Streit über Frist oder Form helfen ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Kündigung leicht gemacht“

Der Ratgeber „Kündigung leicht gemacht“ hat ein eigenes Kapitel „Die Mietwohnung“. Enthalten sind außerdem 6 Musterbriefe und ein Kündigungsschreiben-Generator.

  • Die 5 Grundregeln für jede Kündigung
  • Arbeit: selbst kündigen oder gekündigt werden
  • Handy, Internet, Strom und Gas
  • Fitnessstudio, Streaming und Abos
  • Versicherungen und Mietwohnung
  • 6 Musterbriefe und Kündigungsschreiben-Generator
Inhaltsverzeichnis aus Kündigung leicht gemachtSeite 3 aus Kündigung leicht gemachtSeite 8 aus Kündigung leicht gemacht

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Kündigung leicht gemacht

Job, Verträge, Versicherung, Wohnung · 21 Seiten. 19,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 573c BGB, § 568 BGB, § 126 BGB, § 542 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.