Pfändungsrechner 2026: Was vom Lohn pfändbar ist
Tragen Sie Ihren Nettolohn ein. Sie sehen, wie viel davon im Monat gepfändet werden darf und was Ihnen bleibt. Der Rechner rechnet vorsichtig: nur die gewöhnliche Lohnpfändung mit den Beträgen seit 1. Juli 2026. Sonderfälle nennt er, rechnet sie aber nicht.
Was der Rechner nicht wissen kann
- Weswegen gepfändet wird. Der Rechner gilt nur für die gewöhnliche Lohnpfändung, zum Beispiel wegen einer unbezahlten Rechnung. Wird wegen Unterhalt gepfändet, gelten diese Grenzen nicht. Dann bleibt Ihnen nur, was Sie für Ihren notwendigen Lebensunterhalt und für vorrangige oder gleichrangige Unterhaltspflichten brauchen. Auch bei Schulden aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung kann mehr gepfändet werden. Das ist zum Beispiel ein Schaden, den jemand absichtlich angerichtet hat. Darüber entscheidet auf Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht. Das ist das Gericht, das für die Pfändung zuständig ist.
- Welche Teile Ihres Lohns besonders geschützt sind. Manche Teile zählen bei der gewöhnlichen Lohnpfändung nicht mit: die Hälfte der Vergütung für Überstunden, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Weihnachtsgeld bis höchstens 795 Euro sowie Aufwandsentschädigungen und Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen im üblichen Rahmen. Der Rechner zieht davon nichts ab. Enthält Ihr Lohn solche Teile, kann weniger pfändbar sein als hier berechnet.
- Was genau als Nettoeinkommen zählt. Für die Pfändung zählt der Lohn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Den Betrag berechnet in der Regel Ihr Arbeitgeber. Er kann von dem abweichen, was auf Ihr Konto überwiesen wird. Wurde nach dem Netto noch etwas abgezogen, zum Beispiel ein Vorschuss oder eine laufende Pfändung, ist der Auszahlungsbetrag kleiner. Tragen Sie dann nicht den Auszahlungsbetrag ein. Sonst zeigt der Rechner zu wenig Pfändbares. Der Rechner ist nur für laufenden Monatslohn gedacht. Für Lohn, der wöchentlich oder täglich gezahlt wird, gelten andere Beträge. Für Abfindungen, Renten und Sozialleistungen ist er nicht gedacht. Eine Abfindung ist nicht von selbst geschützt. Schutz gibt es dafür nur auf Antrag beim Gericht. Tragen Sie eine Abfindung ein, zeigt der Rechner deshalb zu wenig Pfändbares.
- Ob alle Personen mitzählen. Es zählen nur Personen, denen Sie nach dem Gesetz Unterhalt schulden und ihn auch wirklich leisten. Das sind zum Beispiel Ehepartner, frühere Ehepartner und Kinder. Hat eine dieser Personen eigenes Einkommen, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers bestimmen, dass sie ganz oder teilweise nicht mitzählt. Dann ist mehr pfändbar.
- Ob Sie mehrere Einkommen haben. Auf Antrag rechnet das Gericht mehrere Arbeitseinkommen zusammen. Das gilt auch für Lohn und laufende Sozialleistungen, zum Beispiel eine Rente. Dann kann mehr pfändbar sein, als der Rechner für den Lohn allein zeigt. Bekommen Sie neben Geld auch Sachleistungen vom Arbeitgeber, wird deren Wert mitgerechnet.
- Was mit dem Geld auf Ihrem Konto passiert. Der Rechner betrifft nur den Lohn beim Arbeitgeber. Auf dem Girokonto ist Ihr Geld nur mit einem Pfändungsschutzkonto geschützt. Dort gelten eigene Freibeträge. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro je Kalendermonat.
- Ob das Gericht etwas anderes bestimmt hat. Auf Ihren Antrag kann das Gericht Ihnen mehr lassen. Das geht zum Beispiel, wenn sonst Ihr notwendiger Lebensunterhalt nicht gedeckt ist oder wenn Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen besondere Ausgaben haben. Hat das Gericht in Ihrem Fall einen anderen Betrag festgelegt, gilt dieser Betrag.
Mit diesen Werten rechnet der Rechner
| Personen, denen Sie Unterhalt leisten | Unpfändbarer Betrag im Monat | Nettolohn bleibt ganz frei bis | Vom Mehrbetrag pfändbar |
|---|---|---|---|
| keine | 1.587,40 Euro | 1.589,99 Euro | 7 Zehntel |
| 1 | 2.184,82 Euro | 2.189,99 Euro | 5 Zehntel |
| 2 | 2.517,65 Euro | 2.519,99 Euro | 4 Zehntel |
| 3 | 2.850,48 Euro | 2.859,99 Euro | 3 Zehntel |
| 4 | 3.183,31 Euro | 3.189,99 Euro | 2 Zehntel |
| 5 oder mehr | 3.516,14 Euro | 3.519,99 Euro | 1 Zehntel |
Der unpfändbare Betrag setzt sich zusammen aus 1.587,40 Euro für Sie selbst, 597,42 Euro für die erste Person und je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person. Das Nettoeinkommen wird vor der Rechnung auf volle 10 Euro abgerundet. Deshalb beginnt die Pfändung erst beim nächsten vollen Zehner. Der Mehrbetrag ist der Teil des abgerundeten Nettoeinkommens über dem unpfändbaren Betrag. Alles über 4.866,30 Euro netto im Monat ist voll pfändbar. Die Werte gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Sie ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli.
Rechtsgrundlage: § 850c ZPO, § 850a ZPO, § 850d ZPO, § 850e ZPO, § 850f ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Der Rechner ersetzt keine Beratung.
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