Arbeitszeugnis anfordern: Muster, Anspruch und Frist
Beim Ende des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen ein Zeugnis zu. Hier sehen Sie, was in die Anforderung gehört und warum Sie damit nicht lange warten sollten.
- Die Verjährung dauert drei Jahre und beginnt am Jahresende. Verlassen Sie sich nicht darauf: Eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag oder langes Abwarten kann den Anspruch viel früher kosten.
- Das Zeugnis muss schriftlich sein, also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Elektronisch darf es nur mit Ihrer Einwilligung erteilt werden.
- Ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu Leistung und Verhalten müssen Sie verlangen, sonst genügt ein einfaches Zeugnis.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Sie brauchen das Schreiben, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet oder schon beendet ist und Sie noch kein Zeugnis haben. Bei der Beendigung haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das gilt nach dem Gesetz für alle Arbeitnehmer.
Es gibt zwei Arten. Das einfache Zeugnis nennt mindestens die Art und die Dauer Ihrer Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis beschreibt zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Diese Bewertung muss der Arbeitgeber nur aufnehmen, wenn Sie es verlangen.
Ein Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Im Gesetz steht es nicht eigens. Es kommt bei einem berechtigten Anlass in Betracht, zum Beispiel wenn Ihr Vorgesetzter wechselt oder Sie versetzt werden.
Was in das Schreiben gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr Name und Ihre Anschrift | So wie im Arbeitsvertrag. Eine Personalnummer hilft bei der Zuordnung. |
| Arbeitgeber | Die Firma, die im Arbeitsvertrag steht, am besten zu Händen der Personalabteilung. |
| Tätigkeit und Zeitraum | Als was Sie gearbeitet haben, seit wann und bis wann. |
| Art des Zeugnisses | Schreiben Sie ausdrücklich „qualifiziertes Zeugnis“ und dass es Leistung und Verhalten umfassen soll. |
| Form | Bitten Sie um ein Zeugnis auf Papier mit Unterschrift. |
| Termin | Nennen Sie ein angemessenes Datum. Eine feste Frist für den Arbeitgeber steht nicht im Gesetz. |
| Übergabe | Schreiben Sie, ob Sie das Zeugnis abholen oder um Zusendung bitten. |
| Datum und Unterschrift | Behalten Sie eine Kopie des Schreibens. |
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
[Name des Arbeitgebers], [Personalabteilung], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Qualifiziertes Arbeitszeugnis, Personalnummer [Personalnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen als [Ihre Tätigkeit], begonnen am [Datum des Beginns], endet am [Datum des Endes].
Ich mache meinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend. Bitte erteilen Sie mir ein qualifiziertes Zeugnis, das sich auch auf meine Leistung und mein Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt.
Bitte stellen Sie mir das Zeugnis auf Papier und unterschrieben bis zum [Datum] aus.
Ich hole es gern bei Ihnen ab. Wenn Sie es mir lieber zuschicken, nutzen Sie bitte die oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name in Druckschrift]
Die Kurzfassung reicht, um ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Den Nachweis sichern Sie mit der Empfangsbestätigung auf Ihrer Kopie. Ist das Arbeitsverhältnis schon beendet, schreiben Sie „endete“ statt „endet“. Wünsche zum Inhalt, das Zwischenzeugnis und die Änderung eines schon erteilten Zeugnisses deckt sie nicht ab.
Frist und Versand
Der Versand: Für Ihre Bitte schreibt das Gesetz keine Form vor. Schriftlich ist sie trotzdem besser, weil Sie dann zeigen können, was Sie wann verlangt haben. Geben Sie das Schreiben persönlich ab und lassen Sie sich den Erhalt mit Datum auf einer Kopie bestätigen. Oder eine andere Person wirft es ein und kann das bezeugen.
Die Verjährung: Verjährung heißt, dass der Arbeitgeber die Erfüllung nach Ablauf der Frist verweigern darf. Für das Zeugnis gilt die regelmäßige Frist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen wussten oder hätten wissen müssen. Ist der Anspruch im Jahr 2026 entstanden, beginnt die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2026 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Verlassen Sie sich nicht auf diese drei Jahre: Der Anspruch kann schon viel früher verloren gehen.
- Arbeitsverträge und Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten. Das sind Klauseln, nach denen Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend macht. Diese Zeit ist in der Regel deutlich kürzer als die Verjährung. Je nach Wortlaut kann die Klausel auch das Zeugnis erfassen und eine bestimmte Form verlangen. Schauen Sie deshalb zuerst in Ihren Arbeitsvertrag und in den Tarifvertrag.
- Wer sich lange nicht meldet, kann den Anspruch verwirken, wenn der Arbeitgeber nicht mehr mit der Forderung rechnen musste. Eine feste Zeitgrenze steht dafür nicht im Gesetz.
Verlangen Sie das Zeugnis deshalb am besten, sobald das Ende feststeht, also nach der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag.
Häufige Fehler
- Nur „Zeugnis“ schreiben. Dann genügt ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit.
- Nur mündlich bitten. Später fehlt der Nachweis, dass Sie das Zeugnis verlangt haben.
- Auf die Post warten. Ohne Absprache muss der Arbeitgeber das Zeugnis in der Regel nur zur Abholung bereithalten.
- Eine einfache Datei per E-Mail hinnehmen. Elektronisch darf das Zeugnis nur mit Ihrer Einwilligung erteilt werden. Gemeint ist dann ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das ist eine besonders gesicherte digitale Unterschrift.
Was danach passiert
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis klar und verständlich formulieren. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die etwas anderes über Sie aussagen sollen, als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut hervorgeht. Prüfen Sie nach dem Erhalt Ihren Namen, die Daten, die Tätigkeit und die Unterschrift.
Kommt bis zu Ihrem Termin nichts, erinnern Sie schriftlich und nennen ein neues Datum. Bleibt auch das ohne Erfolg, sind für den Streit um das Zeugnis die Arbeitsgerichte zuständig. Lassen Sie sich vorher beraten, etwa bei Ihrer Gewerkschaft.
Halten Sie das erhaltene Zeugnis für falsch oder zu schlecht, geht es um eine Änderung. Dafür reicht dieses Schreiben nicht.
Im Ratgeber „Arbeitszeugnis leicht gemacht“
Der Ratgeber „Arbeitszeugnis leicht gemacht“ erklärt die festen Formeln, in denen die Note steckt, und zeigt, wie Sie ein besseres Zeugnis verlangen. Mit dem Zeugnis-Prüfer fügen Sie Ihren Text ein und sehen sofort, was er bedeutet. Dazu gehören 4 Musterbriefe und eine Checkliste.
- Ihr Anspruch: Arten, Form und Fristen
- Die Notenformeln für Leistung und Verhalten
- Versteckte Kritik erkennen
- Ein besseres Zeugnis verlangen, Schritt für Schritt
- 4 Musterbriefe und Checkliste
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Ratgeber mit Zeugnis-Prüfer · 17 Seiten. 14,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.
Rechtsgrundlage: § 109 GewO, § 195 BGB, § 199 BGB, § 126 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































