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Vorlage · Arbeit und Beruf

Antrag auf Teilzeit: Muster, Voraussetzungen und Frist

Wer dauerhaft weniger arbeiten will, muss das dem Arbeitgeber rechtzeitig und in Textform mitteilen. Hier sehen Sie, was in den Antrag gehört und welche Fristen für beide Seiten gelten.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit beim Arbeitgeber sein.
  • Das Gesetz verlangt Textform. Ein Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Namen genügt, eine Unterschrift von Hand ist nicht vorgeschrieben.
  • Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab und gibt es keine Einigung, verringert sich Ihre Arbeitszeit im beantragten Umfang.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Sie brauchen den Antrag, wenn Sie Ihre vertragliche Arbeitszeit auf Dauer verringern wollen, zum Beispiel von 40 auf 30 Stunden in der Woche. Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Eine Begründung verlangt das Gesetz für den Antrag nicht.

Einen Anspruch haben Sie nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer. Personen in Berufsbildung, zum Beispiel Auszubildende, zählen dabei nicht mit.

Die Verringerung nach dieser Vorschrift ist nicht befristet. Sie gilt auf Dauer. Ein Recht, später wieder zur alten Stundenzahl zurückzukehren, gibt Ihnen diese Vorschrift nicht. Wer nur für eine bestimmte Zeit kürzertreten und danach zur alten Stundenzahl zurückkehren will, kann stattdessen die Brückenteilzeit beantragen. Sie dauert mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Dafür muss der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen.

Was in den Antrag gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Ihr Name und Ihre AnschriftAus dem Antrag muss hervorgehen, von wem er stammt. Eine Personalnummer hilft bei der Zuordnung.
ArbeitgeberDie Firma aus dem Arbeitsvertrag, zu Händen der Personalabteilung oder der Geschäftsführung.
Umfang der VerringerungPflichtangabe. Nennen Sie die bisherige und die gewünschte Stundenzahl pro Woche.
BeginnDas Datum, ab dem die neue Arbeitszeit gelten soll. Zwischen dem Eingang des Antrags und diesem Datum müssen mindestens drei Monate liegen.
Verteilung der ArbeitszeitSie sollen angeben, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie arbeiten möchten. Nur dann gilt bei Schweigen des Arbeitgebers auch Ihre Verteilung als festgelegt.
Bitte um Gespräch und AntwortDer Arbeitgeber muss Ihren Wunsch mit Ihnen besprechen. Bitten Sie um eine Bestätigung des Eingangs und um eine Antwort schriftlich oder per E-Mail.
Nur bei BrückenteilzeitZusätzlich der Zeitraum mit Anfang und Ende. Er muss im Voraus feststehen.
Kurzfassung: Antrag auf dauerhafte Teilzeit

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Name des Arbeitgebers], [Personalabteilung oder Geschäftsführung], [Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Verringerung meiner Arbeitszeit nach § 8 TzBfG, Personalnummer [Personalnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, meine vertragliche Arbeitszeit ab dem [Datum des Beginns] unbefristet von derzeit [bisherige Stundenzahl] auf [gewünschte Stundenzahl] Stunden pro Woche zu verringern.

Die Arbeitszeit soll wie folgt verteilt werden: [Wochentage und Uhrzeiten].

Mein Arbeitsverhältnis besteht seit dem [Eintrittsdatum]. Ich bitte Sie um ein Gespräch, um meinen Wunsch mit Ihnen zu erörtern.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags und teilen Sie mir Ihre Entscheidung schriftlich oder per E-Mail mit.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Die Kurzfassung enthält die Angaben, die das Gesetz für einen Antrag auf dauerhafte Teilzeit verlangt. Für die Brückenteilzeit, für Teilzeit in der Elternzeit und für die Antwort auf eine Ablehnung ist sie nicht gedacht.

Frist und Versand

Ihre Frist: Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber sein. Es zählt der Tag, an dem er dort ankommt, nicht das Datum auf dem Brief. Ein Beispiel: Soll die Teilzeit am 1. März 2027 beginnen, sollte der Antrag spätestens Mitte November 2026 beim Arbeitgeber liegen. Dann sind die drei Monate sicher eingehalten.

Die Form: Das Gesetz verlangt Textform. Das ist eine lesbare Erklärung, in der Ihr Name steht und die der Empfänger speichern und unverändert wieder aufrufen kann. Ein Brief reicht, eine E-Mail auch. Eine Unterschrift von Hand ist nicht vorgeschrieben. Ein mündlicher Antrag genügt nicht.

Der Nachweis: Im Streit sollten Sie belegen können, wann der Antrag angekommen ist. Geben Sie den Brief persönlich ab und lassen Sie sich den Erhalt mit Datum auf einer Kopie bestätigen. Bei einer E-Mail bitten Sie um eine kurze Antwort als Bestätigung und heben diese auf.

Häufige Fehler

  • Zu spät beantragen. Liegen zwischen Eingang und Beginn weniger als drei Monate, ist die Frist nicht eingehalten.
  • Nur mündlich fragen. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ersetzt den Antrag in Textform nicht.
  • Keine Stundenzahl nennen. Der Satz „Ich möchte weniger arbeiten“ reicht nicht.
  • Dauerhafte Teilzeit beantragen, obwohl Sie später wieder mehr arbeiten wollen. Für eine begrenzte Zeit gibt es die Brückenteilzeit.
  • Den Antrag als bloßen Versuch sehen. Hat der Arbeitgeber zugestimmt oder berechtigt abgelehnt, können Sie eine weitere Verringerung frühestens nach zwei Jahren verlangen.

Was danach passiert

Der Arbeitgeber muss Ihren Wunsch mit Ihnen besprechen. Er muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Als solche Gründe nennt das Gesetz vor allem, dass die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich leiden oder dass unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Seine Entscheidung muss er Ihnen spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform mitteilen. Schweigt er, lehnt er zu spät oder nur mündlich ab, und haben Sie sich auch nicht geeinigt, verringert sich Ihre Arbeitszeit in dem Umfang, den Sie beantragt haben. Die Verteilung, die Sie genannt haben, gilt dann ebenfalls als festgelegt. Für die Brückenteilzeit gelten die Regeln zu Antrag, Antwortfrist und Schweigen entsprechend.

Lehnt der Arbeitgeber rechtzeitig ab, bleibt es zunächst bei Ihrer bisherigen Arbeitszeit. Ob seine Gründe ausreichen, kann das Arbeitsgericht prüfen. Verkürzen Sie Ihre Arbeitszeit nicht auf eigene Faust.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht“

Der Ratgeber „Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht“ erklärt Schritt für Schritt, welcher Weg zu Ihnen passt: Elternzeit, Brückenteilzeit oder dauerhafte Teilzeit. Er zeigt auch, was Sie tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt, und was Teilzeit für Gehalt, Urlaub und Rente bedeutet. Dazu gehören 5 Musterbriefe und ein Rechner mit Brief-Generator: Mit dem Rechner sehen Sie Ihre Fristen mit Datum und erstellen Ihren Antrag.

  • Welcher Weg passt: Elternzeit, Brückenteilzeit oder dauerhafte Teilzeit
  • Elternzeit richtig anmelden: Fristen, Form, Bindung
  • Teilzeit in der Elternzeit
  • Wenn der Arbeitgeber ablehnt
  • Was Teilzeit für Gehalt, Urlaub und Rente bedeutet
  • 5 Musterbriefe und Rechner mit Brief-Generator
Inhaltsverzeichnis aus Teilzeit und Elternzeit leicht gemachtSeite 3 aus Teilzeit und Elternzeit leicht gemachtSeite 7 aus Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht

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Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht

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Rechtsgrundlage: § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 126b BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.