Antrag auf Elternzeit: Muster, Frist und Form
Elternzeit melden Sie beim Arbeitgeber an, rechtzeitig und in der richtigen Form. Hier stehen ein kurzes Muster, die Fristen und die häufigsten Fehler.
- Die Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber sein, für Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes spätestens 13 Wochen vorher.
- Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, genügt die Textform, zum Beispiel eine E-Mail. Für früher geborene Kinder brauchen Sie einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Er reicht in jedem Fall.
- Mit der Anmeldung vor dem dritten Geburtstag legen Sie verbindlich fest, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf, in der Sie Ihr Kind selbst betreuen. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch in Teilzeit, im Minijob oder mit befristetem Vertrag. Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre je Kind nehmen. Bis zu 24 Monate davon dürfen zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegen.
Viele sprechen vom „Antrag auf Elternzeit“. Genau genommen ist es eine Anmeldung: Sie verlangen die Elternzeit, und der Arbeitgeber muss Sie freistellen. Seine Zustimmung brauchen Sie dafür nicht.
Nicht verwechseln: Elterngeld ist die Geldleistung des Staates. Sie beantragen es getrennt bei der Elterngeldstelle, schriftlich und erst nach der Geburt. Rückwirkend wird es nur für drei Lebensmonate gezahlt.
Was in die Anmeldung gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr Name und Ihre Anschrift | Der Arbeitgeber muss erkennen, von wem die Erklärung stammt. |
| Angaben zum Kind | Name und Geburtsdatum. Vor der Geburt nennen Sie den errechneten Termin. |
| Beginn und Ende | Möglichst mit genauem Datum. Soll die Elternzeit mit der Geburt beginnen, schreiben Sie „ab dem Tag der Geburt“. |
| Zeiten der nächsten zwei Jahre | Liegt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag, erklären Sie zugleich, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen. Daran sind Sie gebunden. |
| Bitte um Bestätigung | Der Arbeitgeber muss Ihnen die Elternzeit bescheinigen. Bitten Sie um Zeitraum und Datum der Anmeldung. |
| Unterschrift | Pflicht, wenn Ihr Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren ist. Bei jüngeren Kindern nicht nötig, aber immer der sichere Weg. |
Schließt die Elternzeit der Mutter direkt an den Mutterschutz an, zählt die Schutzfrist nach der Geburt in die zwei Jahre hinein.
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name des Arbeitgebers], Personalabteilung, [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Anmeldung der Elternzeit, Personalnummer [Personalnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verlange ich Elternzeit nach § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für mein Kind [Name des Kindes], [geboren am Datum oder: errechneter Geburtstermin am Datum].
Die Elternzeit beginnt [am Datum oder: mit dem Tag der Geburt] und endet am [letzter Tag].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und bescheinigen Sie mir die Elternzeit mit Beginn und Ende.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift von Hand, Pflicht bei Geburt des Kindes vor dem 1. Mai 2025]
[Ihr Name]
Diese Kurzfassung ist für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum gedacht. Liegt die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag, legen Sie sich mit dem genannten Zeitraum für zwei Jahre fest. Die Frist wahren Sie nur, wenn das Schreiben rechtzeitig und in der richtigen Form beim Arbeitgeber ankommt. Nicht enthalten sind mehrere Abschnitte, ein Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit und Sonderfälle wie Adoption.
Frist und Versand
Die Anmeldung wirkt erst, wenn sie beim Arbeitgeber angekommen ist. Der Tag des Absendens zählt nicht.
- Elternzeit vor dem dritten Geburtstag: spätestens sieben Wochen vor Beginn.
- Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn.
- Mütter, deren Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt: spätestens sieben Wochen vor dem Ende der Schutzfrist. Sie dauert nach der Geburt in der Regel acht Wochen. Die Anmeldung muss dann spätestens rund eine Woche nach der Geburt vorliegen.
- Der andere Elternteil, der ab der Geburt Elternzeit nimmt: spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin.
Zur Form: Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder zur Adoption aufgenommen wurden, genügt die Textform. Das ist eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen, zum Beispiel eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift. Für früher geborene Kinder gilt weiter die Schriftform, also ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Eine einfache E-Mail reicht dann nicht. Der unterschriebene Brief reicht in jedem Fall. Wählen Sie ihn im Zweifel.
Sichern Sie den Nachweis. Geben Sie den Brief persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie mit Datum bestätigen, oder schicken Sie ihn per Einschreiben. Bei einer E-Mail bitten Sie um eine Antwort.
Häufige Fehler
- Zu knapp angemeldet. Rechnen Sie vom ersten Tag zurück und planen Sie einige Tage Puffer ein.
- Per E-Mail angemeldet, obwohl das Kind vor dem 1. Mai 2025 geboren ist.
- Zu kurzen Zeitraum genannt. Melden Sie nur ein Jahr an, können Sie im zweiten Jahr nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
- Sehr früh angemeldet. Der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit ab dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher. Wer viel früher anmeldet, hat diesen Schutz bis dahin nicht.
- Mehr als drei Abschnitte geplant. Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Einen dritten Abschnitt, der erst nach dem dritten Geburtstag liegen soll, kann er binnen acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Elterngeld vergessen. Die Anmeldung beim Arbeitgeber ist kein Antrag auf Elterngeld.
Was danach passiert
Ab der Anmeldung darf der Arbeitgeber Ihnen nicht mehr kündigen, frühestens aber ab den genannten acht oder 14 Wochen vor Beginn. Der Schutz gilt während der ganzen Elternzeit. Nur in besonderen Fällen kann die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Möchten Sie in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, beantragen Sie das zusätzlich. Erlaubt sind höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats, bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren sind, höchstens 30.
Im Ratgeber „Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht“
Der Ratgeber „Teilzeit und Elternzeit leicht gemacht“ erklärt Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Fristen gelten und was Sie tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt. Er enthält 5 Musterbriefe und einen Rechner mit Brief-Generator. Mit dem Rechner sehen Sie Ihre Fristen mit Datum und erstellen Ihren Antrag.
- Welcher Weg passt: Elternzeit, Brückenteilzeit oder dauerhafte Teilzeit
- Elternzeit richtig anmelden: Fristen, Form, Bindung
- Teilzeit in der Elternzeit
- Wenn der Arbeitgeber ablehnt
- Was Teilzeit für Gehalt, Urlaub und Rente bedeutet
- 5 Musterbriefe und Rechner mit Brief-Generator
Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.
Ratgeber mit Rechner · 25 Seiten. 19,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.
Rechtsgrundlage: § 15 BEEG, § 16 BEEG, § 18 BEEG, § 28 BEEG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































