Elterngeld 2026: Höhe, Dauer und Einkommensgrenze
Elterngeld ersetzt meist 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Hier steht, wer es bekommt, wie viel es gibt und wie lange.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.
- Kein Elterngeld bekommt, wer ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro im Jahr hat.
- Paare können zusammen 14 Monate Basiselterngeld bekommen, rückwirkend wird es nur für drei Lebensmonate gezahlt.
Wer Elterngeld bekommt
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das Ihnen fehlt, wenn Sie nach der Geburt Ihr Kind betreuen. Mütter und Väter können es bekommen, auch wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit dem Kind in einem Haushalt.
- Sie wohnen in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
- Sie arbeiten gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche. Gemessen wird der Durchschnitt im Lebensmonat.
Gezahlt wird nach Lebensmonaten des Kindes, nicht nach Kalendermonaten. Kommt Ihr Kind am 15. Februar zur Welt, läuft der erste Lebensmonat bis zum 14. März.
Einkommensgrenze: 175.000 Euro
Wer sehr gut verdient, bekommt kein Elterngeld. Die Grenze liegt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr. Wer mehr hat, hat keinen Anspruch. Die Grenze gilt für alle Geburten ab dem 1. April 2025 und damit auch im Oktober 2026. Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt.
Bei Paaren wird das Einkommen beider Eltern zusammengezählt. Bei Alleinerziehenden zählt nur das eigene Einkommen. Der Betrag ist für beide gleich. Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem Steuerbescheid. Es ist meist deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. Für Kinder, die vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 geboren wurden, lag die Grenze noch bei 200.000 Euro.
Eine Reform des Elterngeldes ist geplant, aber bis Anfang Oktober 2026 nicht beschlossen.
So hoch ist das Basiselterngeld
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Sie bekommen mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag gibt es auch dann, wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Bei kleinen Einkommen ist der Anteil höher:
- Ab 1.240 Euro netto: 65 Prozent.
- Zwischen 1.200 und 1.240 Euro: Der Satz liegt zwischen 67 und 65 Prozent. Für je 2 Euro über 1.200 Euro sinkt er um 0,1 Prozentpunkte.
- Zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 67 Prozent.
- Unter 1.000 Euro: Für je 2 Euro weniger steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte, höchstens auf 100 Prozent.
Berücksichtigt werden höchstens 2.770 Euro Nettoeinkommen im Monat. Wer mehr verdient hat, bekommt trotzdem nur 1.800 Euro.
Rechenbeispiel: Sie hatten vor der Geburt 2.000 Euro netto im Monat und arbeiten danach nicht. 65 Prozent von 2.000 Euro sind 1.300 Euro Basiselterngeld im Monat. Bei 800 Euro netto liegt der Satz bei 77 Prozent. Das ergibt 616 Euro.
Arbeiten Sie in Teilzeit weiter, zählt der Unterschied zwischen altem und neuem Nettoeinkommen. Beispiel: vorher 2.000 Euro, danach 500 Euro. Es fehlen 1.500 Euro. 65 Prozent davon sind 975 Euro.
Grundlage ist bei Angestellten das Einkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Bei Müttern zählen in der Regel die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, weil Monate im Mutterschutz übersprungen werden. Bei Selbstständigen gilt meist das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Die Elterngeldstelle rechnet mit pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben. Ihr Ergebnis kann deshalb vom Netto auf Ihrer Lohnabrechnung abweichen.
Drei Varianten im Vergleich
Sie können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen und beides kombinieren. Einen Monat Basiselterngeld können Sie in zwei Monate ElterngeldPlus tauschen.
| Variante | Höhe im Monat | Dauer und Bedingung |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300 bis 1.800 Euro | Nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich. |
| ElterngeldPlus | 150 bis 900 Euro | Doppelt so lange wie Basiselterngeld, höchstens bis zum 32. Lebensmonat. Ab dem 15. Lebensmonat nur ohne Unterbrechung. |
| Partnerschaftsbonus | 150 bis 900 Euro je Elternteil | Zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. |
Ohne Einkommen nach der Geburt ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Im Beispiel oben wären das 650 Euro statt 1.300 Euro, dafür für doppelt so viele Monate. ElterngeldPlus kann sich lohnen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Im Teilzeitbeispiel bekämen Sie statt 975 Euro für zwölf Monate 650 Euro für 24 Monate, wenn Sie die ganze Zeit so weiterarbeiten. Das sind zusammen 15.600 Euro statt 11.700 Euro.
Die Monate des Partnerschaftsbonus müssen direkt aufeinander folgen. Alleinerziehende können den Bonus allein nutzen, wenn sie selbst 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Dauer, gleichzeitiger Bezug und Mutterschaftsgeld
Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld bekommen. Zwei weitere Monate, die Partnermonate, gibt es, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen und mindestens ein Elternteil in zwei Lebensmonaten weniger verdient als vorher. Zusammen sind das 14 Monate, die Paare unter sich aufteilen. Wer Elterngeld beantragt, muss es für mindestens zwei Lebensmonate nehmen. Alleinerziehende können alle 14 Monate allein nutzen, wenn auch bei ihnen Einkommen wegfällt und der andere Elternteil nicht mit ihnen oder dem Kind zusammenwohnt.
Für Kinder, die seit dem 1. April 2024 geboren sind, gilt eine Einschränkung. Beide Eltern dürfen Basiselterngeld nur noch höchstens einen Monat lang gleichzeitig beziehen, und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten. Ausnahmen gelten für Mehrlinge, für Frühgeborene, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommen, für neugeborene Kinder mit Behinderung und für bestimmte Geschwisterkinder mit Behinderung. Nimmt ein Elternteil ElterngeldPlus, darf der andere auch länger gleichzeitig Elterngeld beziehen.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und der Zuschuss des Arbeitgebers werden auf das Elterngeld angerechnet, soweit sie für die Zeit ab der Geburt gezahlt werden. Lebensmonate, in denen die Mutter diese Leistungen erhält, gelten als Monate mit Basiselterngeld. Dafür reicht ein einziger Tag im Monat. Die Schutzfrist nach der Geburt dauert in der Regel acht Wochen. Damit sind für die Mutter meist schon die ersten zwei Lebensmonate verbraucht.
Zuschläge, Antrag und Rechner
Leben kleine Geschwister im Haushalt, steigt das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro im Monat. Diesen Geschwisterbonus gibt es zum Beispiel, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren bei Ihnen leben. Bei Zwillingen und anderen Mehrlingen kommen 300 Euro für jedes weitere Kind hinzu. Aus 1.300 Euro werden mit Geschwisterbonus 1.430 Euro, bei Zwillingen 1.600 Euro.
Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Das geht erst nach der Geburt und muss schriftlich geschehen. Je nach Bundesland gibt es dafür auch ein Online-Angebot. Warten Sie nicht zu lange. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem Ihr Antrag eingeht. Sie brauchen unter anderem die Geburtsurkunde und Nachweise über Ihr Einkommen. Angestellte legen in der Regel die Lohnabrechnungen der zwölf Monate vor.
Wie viel Sie voraussichtlich bekommen, zeigt der Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes. Das Ergebnis ist unverbindlich. Die genaue Höhe legt Ihre Elterngeldstelle fest.
Rechtsgrundlage: § 1 BEEG, § 2 BEEG, § 4 BEEG, § 7 BEEG, Familienportal des Bundes: Elterngeld. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.
Der Ratgeber „Elterngeld leicht gemacht“ erklärt das Thema Schritt für Schritt, mit Beispielen und Vorlagen zum Ausfüllen.






























































































































































