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Vorlage · Geld und Schulden

Widerspruch gegen Mahnbescheid: Muster, Frist und Ablauf

Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen und schulden das Geld nicht oder nicht in dieser Höhe? Dann widersprechen Sie innerhalb von zwei Wochen. Eine Begründung brauchen Sie nicht.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Das Datum steht auf dem gelben Umschlag.
  • Am einfachsten nehmen Sie das Formular, das dem Mahnbescheid beiliegt. Ein eigener Brief ist auch erlaubt.
  • Eine Begründung brauchen Sie nicht. Der Widerspruch geht an das Gericht, nicht an das Inkassobüro.

Wann Sie widersprechen sollten

Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht als Mahngericht. Das Gericht hat nicht geprüft, ob Sie das Geld wirklich schulden. Deshalb ist der Widerspruch wichtig, wenn etwas nicht stimmt.

  • Die Forderung stimmt nicht oder Sie kennen den Gläubiger nicht: Widersprechen Sie insgesamt.
  • Nur ein Teil stimmt, zum Beispiel sind Zinsen oder Inkassokosten zu hoch: Zahlen Sie den richtigen Teil und widersprechen Sie dem Rest.
  • Die Forderung stimmt ganz: Dann widersprechen Sie nicht, sondern zahlen. Ein Widerspruch nur zum Zeitgewinn macht die Sache teurer, weil Gerichtskosten dazukommen.

Formular oder eigener Brief

WegWorauf es ankommt
Beiliegendes FormularDer einfachste Weg. Kreuzen Sie an, ob Sie insgesamt oder nur einem Teil widersprechen. Das Gericht bearbeitet das Formular schneller.
Eigener BriefErlaubt, wenn das Formular fehlt oder verloren ist. Nennen Sie unbedingt die Geschäftsnummer aus dem Mahnbescheid.
EmpfängerDas Gericht, das im Mahnbescheid genannt ist. Nicht der Gläubiger und nicht das Inkassobüro.
UnterschriftUnterschreiben Sie von Hand. Eine einfache E-Mail genügt in aller Regel nicht.
Muster: Widerspruch als eigener Brief

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name und Anschrift des Mahngerichts aus dem Mahnbescheid]

[Ort], [Datum]

Widerspruch gegen den Mahnbescheid vom [Datum des Mahnbescheids]

Geschäftsnummer: [Geschäftsnummer aus dem Mahnbescheid]

Antragsteller: [Name des Gläubigers]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Mahnbescheid lege ich [insgesamt / in Höhe von … Euro] Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift], [Ihr Name]

Wenn Sie nur einem Teil widersprechen, nennen Sie den Betrag genau. Eine Begründung ist nicht nötig. Machen Sie eine Kopie und schicken Sie den Brief so, dass Sie den Versand nachweisen können, zum Beispiel per Einschreiben.

Die Frist: zwei Wochen ab Zustellung

Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht erst, wenn Sie den Brief öffnen. Legt der Zusteller den Umschlag in Ihren Briefkasten, gilt er damit als zugestellt. Das Datum steht außen auf dem Umschlag. Heben Sie ihn auf.

Ein Beispiel: Auf dem Umschlag steht Donnerstag, der 8. Oktober 2026. Dann endet die Frist am Donnerstag, dem 22. Oktober 2026. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Ihr Widerspruch muss bis dahin beim Gericht sein. Schicken Sie ihn deshalb einige Tage vorher ab.

Frist knapp verpasst? Widersprechen Sie trotzdem sofort. Das geht noch, solange das Gericht keinen Vollstreckungsbescheid erlassen hat.

Häufige Fehler

  • Der Widerspruch geht an das Inkassobüro statt an das Gericht.
  • Die Geschäftsnummer fehlt.
  • Sie warten zu lange und die zwei Wochen sind vorbei.
  • Sie widersprechen insgesamt, obwohl ein Teil berechtigt ist.
  • Sie haben keinen Nachweis über den Versand.

Was danach passiert

Mit dem Widerspruch endet das Mahnverfahren. Will der Gläubiger weitermachen, muss er zuerst weitere Gerichtskosten zahlen. Dann prüft ein normales Gericht die Forderung. Der Gläubiger muss sie dort begründen und beweisen.

Haben Sie gar nicht reagiert, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dagegen bleibt Ihnen der Einspruch, wieder innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Mehr dazu lesen Sie im Wissen-Artikel Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt tun müssen.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale.

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Rechtsgrundlage: § 692 ZPO, § 694 ZPO, § 700 ZPO. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.