Widerspruch Eigenbedarfskündigung: Muster und Frist
Wäre der Auszug für Sie eine besondere Härte, können Sie der Eigenbedarfskündigung widersprechen. Hier sehen Sie, was in den Brief gehört und bis wann er beim Vermieter sein muss.
- Frist: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein.
- Form: Seit dem 1. Januar 2025 genügt die Textform, sicherer bleibt ein unterschriebener Brief, dessen Zugang Sie beweisen können.
- Wichtigster Punkt: Sie verlangen wegen einer Härte die Fortsetzung des Mietverhältnisses, und im Streit entscheidet ein Gericht nach Abwägung beider Seiten.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Ihr Vermieter hat Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt. Das heißt: Er braucht die Wohnung für sich, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts. Trifft Sie der Auszug besonders schwer, können Sie der Kündigung widersprechen und verlangen, dass das Mietverhältnis weiterläuft. Diese Regel heißt Sozialklausel.
Nötig ist eine Härte für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts, die sich auch mit den Interessen des Vermieters nicht rechtfertigen lässt. Das Gesetz nennt ein Beispiel: Sie finden keine angemessene Ersatzwohnung zu zumutbaren Bedingungen. Als weitere Gründe kommen vor allem in Betracht:
- hohes Alter und Gebrechlichkeit
- schwere Krankheit oder Schwerbehinderung
- lange Wohndauer und feste Verwurzelung in der Umgebung
- geringes Einkommen oder viele Kinder
Oft zählen erst mehrere Umstände zusammen. Alter und lange Wohndauer allein reichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht. Es kommt auf die Folgen des Umzugs für Sie persönlich an. Ob eine Härte vorliegt, entscheidet im Streit das Gericht.
Kein Widerspruchsrecht haben Sie, wenn der Vermieter einen Grund hat, Ihnen fristlos zu kündigen.
Der Widerspruch ersetzt nicht die Prüfung der Kündigung selbst. Sie muss auf Papier unterschrieben sein, die Gründe nennen und die Kündigungsfrist einhalten. Bei Fehlern kann sie unwirksam sein.
Was in den Widerspruch gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Absender | Ihr Name und Ihre Anschrift. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, sollten vorsichtshalber alle widersprechen. |
| Empfänger und Bezug | Der Vermieter, die Anschrift der Wohnung und das Datum des Kündigungsschreibens. |
| Widerspruch | Der Satz, dass Sie der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. |
| Härtegründe | Das Gesetz verlangt die Gründe erst, wenn der Vermieter danach fragt. Dann sollen Sie unverzüglich antworten. Besser nennen Sie die Gründe gleich. |
| Belege | Zum Beispiel ein ärztliches Attest oder eine Liste Ihrer erfolglosen Wohnungssuche mit Datum und Ergebnis. |
| Datum und Unterschrift | Die Unterschrift ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, aber zu empfehlen. Bei mehreren Mietern unterschreiben am besten alle. |
[Namen aller Mieter], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name des Vermieters], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
[Ort], [Datum des Briefs]
Widerspruch gegen Ihre Kündigung vom [Datum des Kündigungsschreibens]
Wohnung: [Straße, Hausnummer, Etage, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrer Kündigung vom [Datum des Kündigungsschreibens] zum [Datum, zu dem gekündigt wurde] widersprechen wir nach § 574 BGB.
Wir verlangen, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird.
Das Ende des Mietverhältnisses wäre für uns eine nicht zu rechtfertigende Härte: [Härtegründe in Stichworten, zum Beispiel Alter, Krankheit, keine Ersatzwohnung].
Die Gründe erläutern wir Ihnen gern näher und legen auf Wunsch Nachweise vor.
Mit diesem Widerspruch erkennen wir die Kündigung nicht als wirksam an.
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschriften aller Mieter]
Mit der Kurzfassung erklären Sie den Widerspruch. Die Frist wahrt sie nur, wenn sie rechtzeitig beim Vermieter ankommt. Wer allein mietet, schreibt „ich“ statt „wir“. Die Kurzfassung ersetzt keine ausführliche Begründung mit Nachweisen und keine Prüfung, ob die Kündigung selbst wirksam ist.
Frist und Versand
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein. Das Enddatum steht in der Regel in der Kündigung. Ein Beispiel: Endet das Mietverhältnis am 30. Juni 2027, muss der Widerspruch spätestens am 30. April 2027 ankommen. Kommt er später, darf der Vermieter die Fortsetzung schon deshalb ablehnen. Planen Sie einige Tage Puffer ein.
Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt rund drei Monate. Nach fünf und nach acht Jahren Wohndauer kommen jeweils drei Monate dazu. Bei drei Monaten bleibt Ihnen für den Widerspruch oft nur rund ein Monat.
Hat der Vermieter Sie nicht rechtzeitig auf Widerspruch, Form und Frist hingewiesen, können Sie noch im ersten Gerichtstermin eines Räumungsprozesses widersprechen. Verlassen Sie sich darauf besser nicht.
Seit dem 1. Januar 2025 genügt für den Widerspruch die Textform. Das ist eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen, die der Vermieter dauerhaft aufbewahren kann, zum Beispiel auch eine E-Mail. Sicherer bleibt ein unterschriebener Brief, dessen Zugang Sie beweisen können. Üblich sind die persönliche Übergabe mit Bestätigung auf einer Kopie, ein Bote, der nicht im Mietvertrag steht, oder ein Einwurf-Einschreiben.
Häufige Fehler
- Frist falsch berechnet. Sie richtet sich nach dem Ende des Mietverhältnisses, nicht nach dem Tag, an dem Sie die Kündigung bekommen haben.
- Nur am Telefon widersprochen. Ein Anruf oder ein Gespräch erfüllt die Textform nicht.
- Gründe zu allgemein. Beschreiben Sie, was ein Umzug für Ihre Gesundheit und Ihren Alltag bedeuten würde.
Was danach passiert
Bleiben Sie ohne Einigung in der Wohnung, darf der Vermieter nicht eigenmächtig räumen. Er muss vor Gericht auf Räumung klagen. Das heißt aber nicht, dass Sie bleiben dürfen. Das Gericht prüft die Kündigung und wägt Ihre Härtegründe gegen sein Interesse ab.
Gibt das Gericht Ihnen recht, läuft das Mietverhältnis so lange weiter, wie es angemessen ist. Ist offen, wann die Härte wegfällt, kann das auch unbestimmte Zeit sein. Das Gericht kann dabei die Vertragsbedingungen angemessen ändern. Gibt es dem Vermieter recht, müssen Sie ausziehen und tragen in der Regel die Kosten des Prozesses. Für den Auszug kann das Gericht eine angemessene Räumungsfrist gewähren.
Wie ein solcher Streit ausgeht, lässt sich nicht vorhersagen. Diese Seite informiert allgemein. Lassen Sie sich früh von einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung beraten.
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Rechtsgrundlage: § 574 BGB, § 574a BGB, § 574b BGB, § 573 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































