Mieterhöhung ablehnen: Muster, Frist und Prüfpunkte
Einer Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete müssen Sie nur zustimmen, wenn sie alle Regeln einhält. Hier sehen Sie, was Sie prüfen und wie Sie ablehnen oder nur teilweise zustimmen.
- Frist: Zum Prüfen und Antworten haben Sie Zeit bis zum Ende des zweiten Kalendermonats, nachdem das Erhöhungsschreiben bei Ihnen angekommen ist.
- Form: Für die Zustimmung schreibt das Gesetz keine Form vor, ein unterschriebener Brief mit Nachweis über den Zugang ist aber der sichere Weg.
- Wichtigster Punkt: Lehnen Sie nur ab, soweit die Erhöhung eine Regel verletzt, denn bei einer berechtigten Erhöhung kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Die Vorlage passt, wenn Ihr Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben will. Das ist die Miete, die an Ihrem Ort für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Für diese Erhöhung braucht er Ihre Zustimmung.
Die Vorlage passt nicht bei Staffelmiete, Indexmiete und einer Mieterhöhung nach Modernisierung. Dort gelten andere Regeln. Schauen Sie in Mietvertrag und Schreiben, worauf sich der Vermieter beruft.
Einen förmlichen Widerspruch sieht das Gesetz nicht vor. Wer nicht antwortet und die alte Miete weiterzahlt, hat nicht zugestimmt. Ist die Erhöhung berechtigt, kann der Vermieter dann aber auf Zustimmung klagen. Prüfen Sie die Erhöhung deshalb und antworten Sie mit einem Brief.
Was in den Brief gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Bezug | Datum des Erhöhungsschreibens und der Tag, an dem es bei Ihnen ankam. |
| Zahlen | Bisherige Miete, verlangte Miete und der Termin, ab dem sie gelten soll. |
| Ihre Entscheidung | Ein klarer Satz: keine Zustimmung oder Zustimmung bis zu einem Betrag in Euro. |
| Grund | Der Prüfpunkt, an dem die Erhöhung aus Ihrer Sicht scheitert. |
Fünf Punkte prüfen Sie vorher:
- Form: Die Erhöhung muss in Textform kommen, also als Brief oder E-Mail.
- Begründung: Der Vermieter muss sie begründen, zum Beispiel mit einem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.
- Jahressperrfrist: Das Schreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung kommen. Am Tag, ab dem die neue Miete gelten soll, muss die alte seit 15 Monaten unverändert sein. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen nicht mit.
- Höhe: Die verlangte Miete darf nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten mit knappem Wohnraum, die das Bundesland festlegt, sind es 15 Prozent. Es zählt die niedrigere der beiden Obergrenzen.
Beispiel: Sie zahlen seit vier Jahren 600 Euro Kaltmiete, also Miete ohne Nebenkosten. Der Vermieter verlangt 750 Euro, so hoch ist auch die Vergleichsmiete. Bei 20 Prozent sind höchstens 720 Euro zulässig. Sie können 720 Euro zustimmen und den Rest ablehnen.
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name des Vermieters], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
[Ort], [Datum des Briefs]
Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum des Schreibens]
Wohnung: [Straße, Hausnummer, Etage, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben habe ich am [Tag des Eingangs] erhalten. Sie verlangen darin meine Zustimmung zu einer Erhöhung der Kaltmiete von [bisherige Miete] Euro auf [verlangte Miete] Euro ab dem [Datum].
Variante 1, ablehnen: Dieser Mieterhöhung stimme ich nicht zu. Grund: [zum Beispiel: Die Kappungsgrenze ist überschritten].
Variante 2, teilweise zustimmen: Ich stimme einer Erhöhung der Kaltmiete auf [Betrag, dem Sie zustimmen] Euro im Monat ab dem [Datum] zu. Dem darüber hinaus verlangten Betrag stimme ich nicht zu. Grund: [Ihr Grund].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Die Kurzfassung reicht, um Ihre Entscheidung klar und nachweisbar mitzuteilen. Sie verwenden nur eine der beiden Varianten und lassen die Wörter vor dem Doppelpunkt weg. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Erhöhung und enthält keine ausführliche Begründung. Für Staffelmiete, Indexmiete und Mieterhöhungen nach einer Modernisierung passt sie nicht.
Frist und Versand
Zum Überlegen haben Sie Zeit bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Erhalt des Schreibens. Beispiel: Es kommt am 14. Oktober 2026. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026. Soweit Sie zustimmen, gilt die höhere Miete ab dem 1. Januar 2027.
Für die Zustimmung schreibt das Gesetz keine Form vor. Ein unterschriebener Brief ist trotzdem der sichere Weg. Stehen mehrere Mieter im Vertrag, unterschreiben am besten alle. Heben Sie eine Kopie auf.
Den Zugang belegen Sie üblicherweise so: Der Vermieter bestätigt den Erhalt auf einer Kopie, ein Bote, der nicht im Mietvertrag steht, wirft den Brief ein, oder Sie schicken ein Einwurf-Einschreiben.
Häufige Fehler
- Die höhere Miete einfach überweisen. Wer den verlangten Betrag mehrmals ohne Vorbehalt zahlt, stimmt damit zu. So entschied der Bundesgerichtshof 2018 in einem Fall mit drei Zahlungen.
- Ablehnen, ohne zu prüfen. Ist die Erhöhung berechtigt, kann der Vermieter klagen. Wer vor Gericht unterliegt, muss in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen.
- Sich allein auf einen Formfehler verlassen. Der Vermieter darf Mängel nachbessern, sogar noch im Gerichtsverfahren. Sie bekommen dann erneut die volle Überlegungsfrist.
- Teilweise zustimmen ohne Betrag. Nennen Sie die Miete in Euro, der Sie zustimmen.
Was danach passiert
Stimmen Sie nicht zu, bleibt es zunächst bei der alten Miete. Haben Sie teilweise zugestimmt, schulden Sie den zugestimmten Betrag. Soweit Sie nicht zugestimmt haben, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Dafür hat er nach dem Ende Ihrer Überlegungsfrist drei weitere Monate Zeit, im Beispiel bis zum 31. März 2027.
Gibt das Gericht dem Vermieter recht, schulden Sie die höhere Miete rückwirkend, im Beispiel ab dem 1. Januar 2027. Legen Sie den Unterschied vorsorglich zurück. Eine Kündigung, um die höhere Miete durchzusetzen, schließt das Gesetz aus.
Möchten Sie lieber ausziehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können bis zum Ende des zweiten Monats nach Erhalt des Schreibens schriftlich kündigen. Der Vertrag endet mit Ablauf des übernächsten Monats, und die Mieterhöhung tritt nicht ein. Kündigen Sie im Beispiel im Dezember 2026, endet er Ende Februar 2027.
Diese Seite informiert allgemein mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ein Mieterverein kann Ihr Schreiben prüfen.
Im Ratgeber „Mietrecht leicht gemacht“
Der Ratgeber „Mietrecht leicht gemacht“ hat ein eigenes Kapitel „Mieterhöhung“ und behandelt, wie Sie eine Mieterhöhung prüfen und richtig reagieren. Er erklärt die wichtigsten Regeln für Mieter verständlich und Schritt für Schritt. Enthalten sind außerdem 5 Musterbriefe zum Ausfüllen.
- Mieterhöhung prüfen und richtig reagieren
- Nebenkosten kontrollieren, mit Kabel-TV und CO₂-Kosten
- Mängel melden und Miete mindern
- Kündigung, Eigenbedarf und Widerspruch
- Auszug, Schönheitsreparaturen und Kaution
- 5 Musterbriefe zum Ausfüllen
Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.
Ratgeber für Mieter · 18 Seiten. 12,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.
Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 558a BGB, § 558b BGB, § 561 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































