Testament selbst schreiben: Muster zum Abschreiben
Ein Testament können Sie ohne Notar selbst schreiben. Es gilt aber nur, wenn Sie den ganzen Text mit der Hand schreiben und unterschreiben. Das Muster hier ist nur zum Abschreiben gedacht.
- Ein privates Testament gilt nur, wenn Sie es selbst vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand schreiben und am Ende unterschreiben, am besten mit Vor- und Nachnamen.
- Ein ausgedrucktes, abgetipptes oder am Computer ausgefülltes Muster ist unwirksam, deshalb dient das Beispiel auf dieser Seite nur zum Abschreiben mit der Hand.
- Eine Frist gibt es nicht, ein solches Einzeltestament können Sie jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzen.
Wann Sie ein eigenes Testament brauchen
Mit einem Testament legen Sie selbst fest, wer Ihr Vermögen erbt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Ein Testament können Sie bei einem Notar errichten oder selbst schreiben. Das selbst geschriebene heißt eigenhändiges Testament.
Die wichtigste Regel: Ein privates Testament müssen Sie selbst vom ersten bis zum letzten Wort mit der Hand schreiben und unterschreiben. Ein ausgedruckter, abgetippter oder am Computer ausgefüllter Text ist unwirksam, auch mit Unterschrift. Das Beispiel auf dieser Seite ist nur zum Abschreiben mit der Hand gedacht.
Selbst schreiben darf nur, wer volljährig ist und Geschriebenes lesen kann. Niemand darf den Text für Sie schreiben.
Was in das Testament gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Überschrift | Zum Beispiel „Mein Testament“. Sie ist nicht vorgeschrieben, zeigt aber, dass es kein Entwurf ist. |
| Ihre Angaben | Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift. |
| Erbe | Voller Name und Geburtsdatum. Ein Alleinerbe bekommt alles und übernimmt auch die Schulden. |
| Ersatzerbe | Die Person, die erbt, wenn der Erbe vor Ihnen stirbt oder das Erbe ausschlägt. |
| Widerruf | Ein Satz, dass frühere Testamente nicht mehr gelten. |
| Ort und Datum | Ort, Tag, Monat und Jahr. Das Gesetz schreibt sie nicht zwingend vor. Fehlen sie und entstehen dadurch Zweifel, kann das Testament aber ungültig sein. |
| Unterschrift | Am Ende des Textes, mit Vor- und Nachnamen. Ohne Unterschrift ist das Testament unwirksam. |
Mein Testament
Ich, [Ihr Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Anschrift], bestimme als meinen letzten Willen:
Ich setze [Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], als [meine alleinige Erbin / meinen alleinigen Erben] ein.
Falls [sie / er] vor mir stirbt oder das Erbe ausschlägt, setze ich [Vorname und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], als [Ersatzerbin / Ersatzerben] ein.
Alle früheren Testamente widerrufe ich.
[Ort], den [Tag, Monat, Jahr]
[Ihre Unterschrift mit Vorname und Nachname]
Schreiben Sie den ganzen Text selbst mit der Hand ab und unterschreiben Sie ihn am Ende, denn ausgedruckt, abgetippt oder am Computer ausgefüllt ist das Testament unwirksam. Wo eckige Klammern stehen, schreiben Sie Ihre eigenen Angaben, ohne die Klammern. Das Beispiel passt nur für den einfachen Fall mit einem Alleinerben und einem Ersatzerben, nicht für Ehepaare, nicht für die Verteilung einzelner Gegenstände und nicht, wenn Sie durch ein früheres gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag gebunden sind.
Aufbewahren, ändern, widerrufen
Eine Frist gibt es nicht. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen: durch ein neues Testament oder indem Sie das alte vernichten, um es aufzuheben. Ein neues Testament hebt das alte nur auf, soweit beide sich widersprechen. Schreiben Sie deshalb hinein, dass alle früheren nicht mehr gelten.
Sie dürfen das Testament zu Hause aufbewahren. Sicherer ist die amtliche Verwahrung: Jedes Amtsgericht nimmt Ihr eigenhändiges Testament auf Wunsch an. Das kostet beim Gericht einmalig 82 Euro. Das Gericht meldet die Verwahrung an das Zentrale Testamentsregister. Dafür berechnet die Bundesnotarkammer zusätzlich 15,50 Euro je Person. Sie erhalten in der Regel einen Hinterlegungsschein. Zu Hause aufbewahrte Testamente stehen nicht im Register.
Holen Sie Ihr eigenhändiges Testament später aus der Verwahrung zurück, bleibt es gültig. Anders ist es bei einem Testament vom Notar: Es gilt mit der Rückgabe als widerrufen.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Einer schreibt den ganzen Text mit der Hand und unterschreibt. Der andere unterschreibt eigenhändig mit und soll Ort und Datum dazuschreiben. Vorsicht: Ein solches Testament kann binden. Stirbt einer von beiden, kann der andere Verfügungen, die beide voneinander abhängig gemacht haben, in der Regel nicht mehr widerrufen. Das Beispiel oben passt dafür nicht.
Häufige Fehler
- Getippt oder ausgedruckt: Das Testament ist unwirksam, auch wenn Sie es unterschreiben. Es genügt auch nicht, in ein ausgedrucktes Muster nur die Namen mit der Hand einzutragen.
- Von jemand anderem geschrieben: Auch dann ist es unwirksam. Nur beim gemeinschaftlichen Testament darf einer für beide schreiben.
- Unterschrift fehlt oder steht oben: Ohne Unterschrift ist das Testament unwirksam. Sie gehört ans Ende des Textes. Was Sie später darunter ergänzen, unterschreiben Sie neu.
- Kein Datum: Bei mehreren Testamenten ist dann unklar, welches das neuere ist.
- Ungenaue Namen: „Meine Nichte“ kann auf mehrere Personen passen. Schreiben Sie den vollen Namen und das Geburtsdatum.
Pflichtteil, Notar und was nach dem Tod passiert
Wer nach Ihrem Tod ein Testament besitzt, muss es unverzüglich, also ohne unnötiges Warten, beim Nachlassgericht abliefern.
Der Pflichtteil bleibt bestehen. Kinder, Ehegatte und eingetragene Lebenspartner, die Sie nicht als Erben einsetzen, können vom Erben Geld verlangen: die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Eltern haben diesen Anspruch nur, wenn Sie keine Nachkommen hinterlassen. Geschwister haben keinen.
Besser zum Notar gehen Sie, wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen zum Vermögen gehört, in einer Patchworkfamilie oder wenn ein Kind mit Behinderung versorgt werden soll. Notare dürfen rechtlich beraten und schreiben das Testament für Sie auf. Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung.
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- Die gesetzliche Erbfolge
- Der Pflichtteil
- Testament schreiben: Form und Inhalt
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Rechtsgrundlage: § 2247 BGB, § 2256 BGB, § 2258 BGB, § 2267 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































