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Vorlage · Pflege

Antrag Pflegegrad: Muster für den formlosen Antrag

Für den Pflegegrad genügt ein kurzer, formloser Antrag an die Pflegekasse. Wichtig ist das Datum: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Frist: Eine Frist für den Antrag gibt es nicht, aber Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
  • Form: Der Antrag ist formlos möglich, sogar per Telefon, doch mit einem Brief, Fax oder einer E-Mail können Sie das Datum später besser belegen.
  • Wichtigster Punkt: Stellen Sie den Antrag früh und kümmern Sie sich danach um Formular und Unterlagen, denn für die Zeit vor dem Antragsmonat zahlt die Pflegekasse nicht.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Sie oder ein Angehöriger brauchen im Alltag dauerhaft Hilfe, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder bei den Medikamenten. Dann können Sie einen Pflegegrad beantragen. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen.

Den Antrag stellt die versicherte Person. Angehörige können das für sie tun, wenn sie eine Vollmacht haben oder rechtlicher Betreuer sind.

Der Antrag ist formlos möglich, also ohne Formular. Sogar ein Anruf genügt. Mit einem kurzen Brief können Sie aber später besser zeigen, wann Sie den Antrag gestellt haben.

Was in den Antrag gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Daten der versicherten PersonName, Anschrift und Versichertennummer des Menschen, der Pflege braucht.
DatumVom Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht, hängt ab, ab wann es Leistungen gibt.
Die ErklärungEin Satz reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“
Bitte um BestätigungBitten Sie die Kasse, Ihnen den Tag des Eingangs schriftlich zu bestätigen.
UnterschriftUnterschreiben Sie den Brief.
Vollmacht oder BetreuerausweisSchreiben Sie für einen Angehörigen, legen Sie eine Kopie der Vollmacht bei. Ein rechtlicher Betreuer legt eine Kopie des Betreuerausweises bei.
Kurzfassung: formloser Antrag an die Pflegekasse

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Name der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung], [Anschrift]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Versicherte Person: [Name], [Anschrift], Versichertennummer: [Versichertennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.

Bitte senden Sie mir Ihr Antragsformular zu.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, an welchem Tag dieser Antrag bei Ihnen eingegangen ist.

[Nur wenn Sie für die versicherte Person schreiben:] Ich stelle den Antrag im Namen von [Name der versicherten Person]. Ich bin [bevollmächtigt / als rechtlicher Betreuer bestellt]. Eine Kopie [der Vollmacht / des Betreuerausweises] liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift], [Ihr Name]

Diese Kurzfassung reicht, um den Antrag zu stellen und das Datum festzuhalten. Sie ersetzt nicht das Formular der Pflegekasse und enthält weder Angaben zum Pflegebedarf noch eine Begründung für eine Höherstufung. Die Zeile zur Vertretung lassen Sie weg, wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen.

Warum das Antragsdatum zählt

Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Warten kostet trotzdem Geld. Die Pflegekasse zahlt ab der Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen. Besteht der Pflegebedarf schon seit einem früheren Monat, beginnen die Leistungen am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. Für die Monate davor gibt es nichts.

Rechnen Sie zur Sicherheit mit dem Eingang bei der Kasse, nicht mit dem Absenden.

Ein Beispiel: Ihre Mutter braucht seit August Hilfe. Der Antrag ist am 28. Oktober 2026 bei der Pflegekasse. Wird ein Pflegegrad anerkannt, gibt es Leistungen ab dem 1. Oktober 2026. Kommt der Antrag erst am 2. November an, beginnen sie am 1. November. Bei Pflegegrad 2 und Pflege durch Angehörige fehlt dann das Pflegegeld für Oktober. Das sind 347 Euro.

So halten Sie das Datum fest:

  • Schicken Sie den Brief als Einschreiben und heben Sie den Beleg auf.
  • Oder senden Sie ihn per Fax oder E-Mail.
  • Oder geben Sie ihn bei der Kasse ab und lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen.

Häufige Fehler

  • Zu lange gewartet. Viele sammeln erst alle Unterlagen. Stellen Sie zuerst den Antrag. Arztberichte können Sie später vorlegen.
  • Unterlagen nicht geschickt. Fordert die Kasse nötige Unterlagen an, läuft ihre Frist für den Bescheid erst weiter, wenn sie da sind.
  • Bei der Begutachtung beschönigt. Wer sich von seiner besten Seite zeigt, wird leicht zu niedrig eingestuft.

Was danach passiert

  1. Formular. In der Regel schickt die Pflegekasse Ihnen ihr Antragsformular. Schicken Sie es ausgefüllt zurück.
  2. Begutachtung. Die Kasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst. Ein Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause und sieht sich an, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Führen Sie vorher ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte bereit.
  3. Bescheid. Die Kasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. Über den Pflegegrad entscheiden die Punkte aus dem Gutachten: Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27 Punkten.
  4. Widerspruch. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie nach der Bekanntgabe einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Hält die Kasse die 25 Arbeitstage nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche. Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn Sie im Pflegeheim leben und schon mindestens Pflegegrad 2 haben.

Privat versichert: Hier begutachtet in der Regel Medicproof. Ein Widerspruchsverfahren gibt es nicht.

Höherstufung: Haben Sie schon einen Pflegegrad und hat sich Ihr Zustand verschlechtert, stellen Sie einen neuen Antrag. Auch dafür reicht ein Satz an die Pflegekasse, und auch hier gelten im Normalfall die 25 Arbeitstage. Ab wann es mehr Geld gibt, hängt in der Regel davon ab, seit wann sich der Zustand verschlechtert hat.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Hilfe bekommen Sie bei Pflegestützpunkten, Verbraucherzentralen und Sozialverbänden.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Pflegegrad leicht gemacht“

Der Ratgeber „Pflegegrad leicht gemacht“ zeigt, wie Sie den Antrag richtig stellen und Fristen nutzen, und er enthält Musterbriefe für Widerspruch und Höherstufung. Es gibt ihn als PDF für jeden Pflegegrad einzeln, mit den Beträgen und Leistungen, die für diesen Pflegegrad gelten. Er erklärt außerdem die fünf Pflegegrade und das Punktesystem und hilft Ihnen, die Begutachtung vorzubereiten.

  • Die 5 Pflegegrade und das Punktesystem verständlich erklärt
  • Den Antrag richtig stellen und Fristen nutzen
  • Alle Leistungen und Beträge im Überblick
  • Die Begutachtung optimal vorbereiten
  • Musterbriefe für Widerspruch und Höherstufung
Inhaltsverzeichnis aus Pflegegrad leicht gemachtSeite 3 aus Pflegegrad leicht gemachtSeite 7 aus Pflegegrad leicht gemacht

Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.

Pflegegrad leicht gemacht

Ratgeber als PDF · 12 bis 13 Seiten je Pflegegrad. 19,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 33 SGB XI, § 18c SGB XI, § 15 SGB XI, § 13 SGB X. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.