Kaution zurückfordern: Muster, Frist und Zinsen
Sie sind ausgezogen und warten auf Ihre Mietkaution. Hier lesen Sie, was in den Brief an den früheren Vermieter gehört und wie eine kurze Vorlage aussieht.
- Frist: Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht, der Vermieter hat eine angemessene Zeit zum Prüfen, deren Länge vom Einzelfall abhängt.
- Form: Das Gesetz schreibt für Ihr Schreiben keine Form vor, sicher ist ein unterschriebener Brief, dessen Zugang Sie beweisen können.
- Wichtigster Punkt: Verlangen Sie die Abrechnung über die Kaution samt Zinsen und die Auszahlung auf ein genanntes Konto bis zu einem Datum, das Sie selbst festlegen.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Sie brauchen das Schreiben, wenn Ihr Mietvertrag beendet ist, Sie die Wohnung mit allen Schlüsseln zurückgegeben haben und der Vermieter die Kaution weder abgerechnet noch ausgezahlt hat.
Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Der Vermieter darf nach dem Auszug eine angemessene Zeit prüfen, ob er noch Forderungen hat, zum Beispiel wegen Schäden. Wie lange das dauern darf, hängt vom Einzelfall ab. Es können einige Monate sein. Erst danach wird Ihr Anspruch fällig. Das heißt, der Vermieter muss dann zahlen. In dieser Zeit muss er Ihnen auch mitteilen, ob und welche Forderungen er noch erhebt. Das ist die Abrechnung über die Kaution.
Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus und ist eine Nachzahlung zu erwarten, darf der Vermieter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Die ganze Kaution darf er allein deshalb in der Regel nicht behalten.
Was in das Schreiben gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr Name und Ihre neue Anschrift | Dorthin schickt der Vermieter die Abrechnung. |
| Vermieter | Name und Anschrift wie im Mietvertrag. |
| Wohnung und Mietende | Anschrift der früheren Wohnung, Tag des Vertragsendes und Tag der Rückgabe. |
| Kaution | Der gezahlte Betrag laut Mietvertrag oder Zahlungsbeleg. |
| Abrechnung und Zinsen | Verlangen Sie eine Abrechnung über die Kaution samt Zinsen. |
| Frist | Ein festes Kalenderdatum, das Sie selbst festlegen. Das ist Ihre eigene Frist, keine gesetzliche. |
| Bankverbindung | Kontoinhaber und IBAN. |
| Datum und Unterschrift | Stehen mehrere Mieter im Vertrag, unterschreiben am besten alle. |
Zu den Zinsen: Eine Kaution in Geld muss der Vermieter bei einem Kreditinstitut anlegen, getrennt von seinem eigenen Vermögen und zu dem Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Die Erträge stehen Ihnen zu. Für Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim gilt die Pflicht zur Verzinsung nicht.
[Ihr Name], [neue Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An [Name des Vermieters], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Rückzahlung der Mietkaution, Wohnung [Anschrift der früheren Wohnung, Lage im Haus]
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung hat am [Datum des Vertragsendes] geendet. Die Wohnung habe ich Ihnen am [Datum der Übergabe] mit allen Schlüsseln zurückgegeben.
Für diese Wohnung habe ich eine Kaution von [Betrag] Euro gezahlt. Bitte rechnen Sie über die Kaution einschließlich der Zinsen ab und teilen Sie mir mit, ob und welche Forderungen Sie noch erheben.
Für Abrechnung und Auszahlung setze ich Ihnen eine Frist bis zum [Datum]. Bitte überweisen Sie das Guthaben bis dahin auf das Konto von [Kontoinhaber], IBAN [IBAN].
Falls Sie wegen einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung einen Teil einbehalten, nennen Sie mir bitte den Betrag und den Grund. Den übrigen Betrag überweisen Sie bitte innerhalb der genannten Frist.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name in Druckschrift]
Die Kurzfassung reicht, um Abrechnung und Auszahlung einer Geldkaution bis zu einem festen Datum zu verlangen. Das Datum ist Ihre eigene Frist, keine gesetzliche. Mit Abzügen des Vermieters setzt sie sich nicht auseinander, und für ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bürgschaft passt sie nicht ohne Änderung.
Frist und Versand
Der Zeitpunkt: Ihre neue Anschrift und Ihre Bankverbindung können Sie dem Vermieter sofort mitteilen. Hören Sie danach längere Zeit nichts, setzen Sie ihm schriftlich ein festes Datum für Abrechnung und Zahlung.
Der Versand: Eine Form schreibt das Gesetz für dieses Schreiben nicht vor. Sicher ist ein Brief, dessen Zugang Sie beweisen können:
- Sie geben den Brief ab und lassen sich den Erhalt mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigen.
- Ein Bote liest den Brief, wirft ihn beim Vermieter ein und notiert Datum und Uhrzeit.
- Beim Einwurf-Einschreiben hält der Zusteller den Einwurf fest.
Die Verjährung: Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt in drei Jahren. Danach darf der Vermieter die Zahlung verweigern. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten oder hätten wissen müssen. Wird die Rückzahlung im Jahr 2027 fällig, endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2030.
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten, nachdem er die Wohnung zurückerhalten hat. Eine Frist für die Rückzahlung der Kaution ist das nicht.
Häufige Fehler
- Kein Datum nennen. „Baldmöglichst“ lässt offen, bis wann Sie die Zahlung erwarten.
- Anschrift und Konto vergessen. Dann kann der Vermieter nicht überweisen.
- Nur den Kautionsbetrag verlangen. Fordern Sie auch die Zinsen und eine Abrechnung.
- Nur anrufen. Später fehlt der Nachweis, was Sie wann verlangt haben.
Was danach passiert
Zieht der Vermieter Beträge ab, vergleichen Sie seine Gründe mit dem Übergabeprotokoll und Ihren Fotos.
Einen Teil wegen einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung darf er längstens bis zum Ablauf seiner Abrechnungsfrist behalten. Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein. Für den Abrechnungszeitraum 2026 ist das der 31. Dezember 2027.
Kommt bis zu Ihrem Datum nichts, erinnern Sie schriftlich und nennen ein neues Datum. Bleibt auch das ohne Erfolg, können Sie die Forderung vor Gericht geltend machen, etwa mit einer Klage oder einem Mahnbescheid. Den erlässt das Gericht auf Antrag bei Geldforderungen. Lassen Sie sich vorher beraten, zum Beispiel bei einem Mieterverein.
Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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