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Vorlage · Steuern

Einspruch Steuerbescheid: Muster, Aufbau und Frist

Ist der Einkommensteuerbescheid falsch, haben Sie einen Monat Zeit für den Einspruch beim Finanzamt. Diese Vorlage zeigt, was in den Brief gehört und wie Sie die Frist wahren.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe beim Finanzamt sein; ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
  • Zugelassen sind drei Wege: schriftlich als Brief, elektronisch über das Formular in Mein ELSTER oder zur Niederschrift im Finanzamt. Ein Anruf reicht nicht, die Begründung dürfen Sie nachreichen.
  • Der Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf. Dafür brauchen Sie zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Aufgeschoben ist die Zahlung erst, wenn das Finanzamt dem Antrag stattgibt.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Den Einspruch brauchen Sie, wenn Ihr Einkommensteuerbescheid von Ihrer Steuererklärung abweicht und Sie damit nicht einverstanden sind, etwa weil das Finanzamt Ausgaben gestrichen oder gekürzt hat.

Dafür haben Sie nur einen Monat Zeit. Danach wird der Bescheid verbindlich und lässt sich nur noch in Ausnahmefällen ändern. Wird die Zeit knapp, legen Sie den Einspruch zuerst ohne Begründung ein.

Geht es nur um einen einzelnen, klaren Punkt, etwa eine vergessene Handwerkerrechnung, gibt es einen einfacheren Weg: den Antrag auf schlichte Änderung. Auch er muss innerhalb der Einspruchsfrist beim Finanzamt sein. Das Finanzamt rollt dann nicht den ganzen Fall neu auf.

Was in den Einspruch gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Name und AnschriftEs muss erkennbar sein, von wem das Schreiben kommt.
SteuernummerDamit kann das Finanzamt den Brief zuordnen.
Bezeichnung des BescheidsSteuerart, Jahr und Datum, zum Beispiel „Einkommensteuerbescheid 2025 vom 5. Oktober 2026“.
Der Satz „Ich lege Einspruch ein“Es muss erkennbar sein, dass Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Was geändert werden sollNennen Sie den Punkt, um den es Ihnen geht.
Begründung und BelegeBeides dürfen Sie nachreichen. Kündigen Sie das im Brief an.
Antrag auf Aussetzung der VollziehungEin eigener Antrag, nur bei Bedarf. Der Einspruch allein enthält ihn nicht.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Der Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf. Eine Nachzahlung müssen Sie zu dem Termin leisten, der im Bescheid steht. Wollen Sie erst nach der Entscheidung über den Einspruch zahlen, stellen Sie zusätzlich diesen Antrag. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt, zieht es den strittigen Betrag vorerst nicht ein. Es soll dem Antrag stattgeben, wenn ernstliche Zweifel bestehen, ob der Bescheid rechtmäßig ist, oder wenn die Zahlung für Sie eine unbillige Härte wäre. Bleibt der Einspruch am Ende ohne Erfolg, verlangt das Finanzamt Zinsen auf den ausgesetzten Betrag: 0,5 Prozent für jeden vollen Monat.

Kurzfassung zum Fristwahren

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An das Finanzamt [Name des Finanzamts, das den Bescheid erlassen hat], [Anschrift laut Bescheid]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum des Bescheids]

Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid lege ich Einspruch ein.

Die Begründung und die Belege reiche ich nach.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift], [Ihr Name]

Diese Kurzfassung wahrt die Frist von einem Monat nur, wenn sie rechtzeitig bei dem Finanzamt ankommt, das den Bescheid erlassen hat. Sie enthält keine Begründung und keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, eine Nachzahlung bleibt also fällig. Die Bitte um Bestätigung des Eingangs ist eine Empfehlung, keine Pflicht.

Frist und Versand

Die Frist von einem Monat beginnt mit der Bekanntgabe. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Kommt der Brief später an, zählt der tatsächliche Tag. Stellt das Finanzamt den Bescheid in Mein ELSTER bereit, ist es der vierte Tag nach der Bereitstellung.

Beispiel: Der Brief geht am Montag, 5. Oktober 2026, zur Post. Er gilt am Freitag, 9. Oktober 2026, als bekannt gegeben. Der Einspruch muss spätestens am Montag, 9. November 2026, beim Finanzamt angekommen sein. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, haben Sie bis zum Ablauf des nächsten Werktags Zeit.

Der Einspruch geht an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Drei Wege sind zugelassen:

  • Schriftlich: als Brief.
  • Elektronisch: über das Formular für den Einspruch in Mein ELSTER. Dort können Sie zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
  • Zur Niederschrift: Sie lassen den Einspruch im Finanzamt aufschreiben.

Das Finanzamt verlangt für den Einspruch keine Gebühr. Für die Frist zählt, wann der Einspruch dort ankommt.

Unsere Empfehlung: Sichern Sie einen Nachweis für den Eingang. Schicken Sie den Brief zum Beispiel als Einschreiben oder geben Sie ihn im Finanzamt ab und bitten Sie um einen Eingangsvermerk auf Ihrer Kopie. Vorgeschrieben ist das nicht.

Häufige Fehler

  • Nur angerufen: Ein Anruf beim Finanzamt reicht nicht.
  • Auf Belege gewartet: Legen Sie zuerst Einspruch ein und reichen Sie die Begründung bald nach.
  • Zahlung eingestellt: Ohne Aussetzung der Vollziehung bleibt die Steuer fällig.
  • Auf eine E-Mail verlassen: Eine E-Mail kommt nur in Betracht, soweit Ihr Finanzamt diesen Weg eröffnet hat.

Was danach passiert

Das Finanzamt prüft den ganzen Fall neu, nicht nur den Punkt, den Sie beanstanden. Findet es dabei einen Fehler, der bisher zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, darf es die Steuer auch erhöhen. Fachleute nennen das Verböserung. Vorher muss es Sie darauf hinweisen, die Gründe nennen und Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern. Dann können Sie den Einspruch zurücknehmen. Damit ist er verloren.

Weist das Finanzamt den Einspruch zurück, bekommen Sie eine Einspruchsentscheidung. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe beim Finanzgericht klagen. Anders als der Einspruch ist die Klage nicht kostenfrei.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Steuerbescheid leicht gemacht“

Der Ratgeber „Steuerbescheid leicht gemacht“ erklärt, wie Sie den Bescheid prüfen, die Frist richtig berechnen und Einspruch einlegen. Er enthält 11 Musterbriefe und 7 Arbeitsblätter und behandelt auch die Themen schlichte Änderung, Aussetzung und Stundung. Der Einspruchs-Helfer berechnet das Ende Ihrer Frist und erstellt aus Ihren Angaben den fertigen Brief.

  • Den Steuerbescheid lesen und prüfen
  • Die Frist richtig berechnen
  • Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung
  • Zahlen trotz Einspruch: Aussetzung und Stundung
  • 11 Musterbriefe und 7 Arbeitsblätter
  • Einspruchs-Helfer: Frist berechnen, Brief erstellen
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Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.

Steuerbescheid leicht gemacht

Ratgeber mit Einspruchs-Helfer · 30 Seiten. 14,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 355 AO, § 357 AO, § 361 AO, § 367 AO. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.