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Fristenrechner für Widerspruch, Einspruch und Klage

Datum eintragen, und Sie sehen den letzten Tag der Frist. Der Rechner zählt vorsichtig: Das Ergebnis kann einige Tage zu früh sein. Lesen Sie immer auch, welche Frist in Ihrem Bescheid steht.

Stand Oktober 2026KostenlosOhne Anmeldung

Was der Rechner nicht wissen kann

  • Ob der Bescheid förmlich zugestellt wurde. Das betrifft Bescheide von Sozialbehörden und vom Finanzamt. Kam der Bescheid im gelben Umschlag, als Einschreiben oder hat ihn Ihnen ein Mitarbeiter der Behörde in die Hand gegeben, beginnt die Frist schon an diesem Tag. Setzen Sie dann oben das Häkchen. Sonst kann das Ergebnis zu spät sein.
  • Wann der Brief wirklich zur Post ging und wann er ankam. Der Rechner nimmt das Datum, das Sie eintragen. Kam der Bescheid später als am vierten Tag bei Ihnen an, zählt rechtlich der Tag, an dem er wirklich ankam. Verlassen Sie sich darauf aber nicht: Halten Sie wenn möglich die berechnete Frist ein, heben Sie den Umschlag auf und notieren Sie den Tag des Eingangs.
  • Ob der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Bei Steuerbescheiden beginnt die Frist dann erst am nächsten Werktag, bei Sozialbehörden nicht. Der Rechner lässt das immer weg und bleibt damit auf der sicheren Seite.
  • Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern gelten. Berücksichtigt sind nur die Feiertage, die in ganz Deutschland gelten. Das macht das Ergebnis höchstens zu früh.
  • Was in Ihrem Bescheid steht. Lesen Sie am Ende des Bescheids den Hinweis, wo und bis wann Sie widersprechen können (Rechtsbehelfsbelehrung). Fehlt dieser Hinweis bei einem Bescheid einer Sozialbehörde oder des Finanzamts oder ist er falsch, gilt eine Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe. Beim Bußgeldbescheid, beim Mahnbescheid und bei der Kündigung gibt es diese Jahresfrist nicht. Lassen Sie prüfen, ob der Hinweis wirklich falsch ist, bevor Sie sich darauf verlassen.
  • Ob der Bescheid an jemand anderen ging. Ging er an Ihren Steuerberater, Anwalt oder Betreuer, zählt nicht der Tag, an dem Sie selbst die Kopie bekommen haben. Fragen Sie dort nach, wie und wann der Bescheid ankam. Kam er dort als normaler Brief, rechnen Sie mit dem Datum im Bescheid. Kam er dort im gelben Umschlag, als Einschreiben oder gegen Empfangsbekenntnis, setzen Sie oben das Häkchen und tragen Sie den Tag ein, an dem er dort zugestellt wurde. Wissen Sie es nicht, setzen Sie das Häkchen und tragen Sie das Datum im Bescheid ein. Dann rechnen Sie vorsichtig.
  • Andere Bescheide. Der Rechner ist nicht gedacht für Bescheide, die Sie nur im Internet abrufen (zum Beispiel in ELSTER), für Mahnbescheide vom Arbeitsgericht und für Bescheide anderer Ämter, zum Beispiel vom Bauamt.

Diese Fristen rechnet er

FallFristBeginn
Widerspruch gegen einen Bescheid einer Sozialbehördeein MonatBekanntgabe: bei normalem Brief am vierten Tag nach dem Absenden, bei Zustellung oder Übergabe durch die Behörde an diesem Tag
Einspruch gegen einen Steuerbescheidein MonatBekanntgabe: bei normalem Brief am vierten Tag nach dem Absenden, bei Zustellung oder Übergabe durch die Behörde an diesem Tag
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheidzwei WochenZustellung
Widerspruch gegen einen Mahnbescheid vom Amtsgerichtzwei WochenZustellung
Klage gegen eine Kündigungdrei WochenTag, an dem die schriftliche Kündigung bei Ihnen ankam

Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Rechtsgrundlage: § 84, § 64 und § 66 SGG, § 37 und § 65 SGB X, § 355, § 356, § 122 und § 108 AO, § 67 OWiG, § 43 StPO, § 692, § 694 und § 222 ZPO, § 4 und § 5 KSchG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Der Rechner ersetzt keine Beratung.

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