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Vorlage · Verkehr

Einspruch Bußgeldbescheid: Muster, Aufbau und Frist

Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab der Zustellung Zeit. Es genügt ein kurzer, unterschriebener Brief ohne Begründung, der rechtzeitig bei der Bußgeldstelle eingeht.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der Bußgeldstelle sein, die den Bescheid erlassen hat.
  • Es genügt ein unterschriebener Brief mit Datum des Bescheids, Aktenzeichen und dem Satz „Ich lege Einspruch ein“; eine Begründung ist nicht vorgeschrieben.
  • Einspruch gibt es nur gegen den Bußgeldbescheid, nicht gegen den Anhörungsbogen, und in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kann das Ergebnis auch schlechter ausfallen.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Den Einspruch brauchen Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben und ihn nicht hinnehmen wollen, zum Beispiel nach einem Blitzerfoto. Der Bußgeldbescheid ist die förmliche Entscheidung der Behörde mit Geldbuße, Gebühr und Auslagen, manchmal auch mit Fahrverbot.

Gegen den Anhörungsbogen gibt es keinen Einspruch. Er kommt vorher und gibt Ihnen nur Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Pflicht sind dort allein die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen. Auch eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ist kein Bußgeldbescheid.

Ein Einspruch kann Nachteile haben. Bleibt die Behörde bei ihrem Bescheid, entscheidet das Amtsgericht. In der Hauptverhandlung, also dem Termin im Gerichtssaal, kann das Ergebnis schlechter ausfallen als im Bescheid. Außerdem können weitere Kosten entstehen.

Was in den Brief gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Ihr Name und Ihre AnschriftAm besten so, wie sie im Bescheid stehen.
Bußgeldstelle als EmpfängerGemeint ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Ihre Anschrift steht im Bescheid.
Datum des Bescheids und AktenzeichenDamit kann die Behörde Ihren Brief zuordnen.
Der Satz „Ich lege Einspruch ein“Dieser eine Satz reicht. Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht vor. Sie können sie nachreichen oder weglassen.
Antrag auf AkteneinsichtFreiwillig. Sie dürfen selbst Akteneinsicht beantragen (§ 49 OWiG, das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Ob Gerät und Messung in Ordnung waren, zeigen nur die Unterlagen in der Akte. Fragen Sie die Behörde nach Ablauf und Kosten.
UnterschriftUnterschreiben Sie mit der Hand.
Kurzfassung zum Fristwahren

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name der Bußgeldstelle laut Bescheid], [Anschrift der Bußgeldstelle]

[Ort], [Datum]

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Aktenzeichen [Aktenzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein.

Ich beantrage Akteneinsicht nach § 49 OWiG. Angaben zur Sache mache ich derzeit nicht.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift von Hand]

Diese Kurzfassung genügt als Einspruch, wenn sie unterschrieben ist und innerhalb der zwei Wochen bei der Bußgeldstelle eingeht. Sie enthält keine Begründung und geht nicht auf Sonderfälle wie ein Fahrverbot oder eine versäumte Frist ein.

Frist und Versand

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung bei der Bußgeldstelle sein (§ 67 OWiG). Es zählt der Tag der Zustellung, nicht das Datum im Bescheid. Kommt der Bescheid im gelben Umschlag, steht das Zustellungsdatum außen. Heben Sie den Umschlag auf. Der Bescheid gilt dann schon als zugestellt, wenn er in Ihrem Briefkasten liegt.

Ein Beispiel: Zustellung am Dienstag, 6. Oktober 2026. Der Brief muss spätestens am Dienstag, 20. Oktober 2026, bei der Behörde sein. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Sorgen Sie für einen Nachweis. Schicken Sie den Brief per Einschreiben oder geben Sie ihn bei der Behörde ab und lassen Sie sich die Abgabe bestätigen. Sie können den Einspruch dort auch zu Protokoll geben. Das Gesetz nennt das „zur Niederschrift“.

Häufige Fehler

  • Einspruch gegen den Anhörungsbogen: Das geht nicht. Einspruch ist erst gegen den Bußgeldbescheid möglich.
  • Frist ab dem falschen Tag gerechnet: Die zwei Wochen laufen ab der Zustellung, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Umschlag öffnen.
  • Sich auf eine einfache E-Mail verlassen: Für elektronische Schreiben verlangt das Gesetz eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen besonders gesicherten Übermittlungsweg. Eine gewöhnliche E-Mail gehört nicht dazu.
  • Frist verpasst und nichts getan: Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dafür bleibt eine Woche, nachdem das Hindernis weggefallen ist. In derselben Woche müssen Sie den Einspruch nachholen. Ihre Gründe müssen Sie belegen, am besten gleich mit dem Antrag.

Was danach passiert

Die Bußgeldstelle prüft Frist und Form. Einen verspäteten Einspruch verwirft sie. Sonst prüft sie den Fall noch einmal und kann den Bescheid zurücknehmen (§ 69 OWiG). Bleibt sie bei ihrem Bescheid, geht die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.

Das Amtsgericht setzt in der Regel eine Hauptverhandlung an. Sie müssen persönlich kommen, wenn das Gericht Sie nicht auf Antrag davon befreit. Fehlen Sie ohne ausreichende Entschuldigung, verwirft das Gericht den Einspruch, ohne den Fall zu prüfen. In der Hauptverhandlung ist das Gericht an den Bescheid nicht gebunden und kann auch zu Ihrem Nachteil entscheiden. Widersprechen weder Sie noch die Staatsanwaltschaft, kann das Gericht schriftlich durch Beschluss entscheiden. Dann darf es nicht strenger sein als der Bescheid.

Entscheidet das Gericht gegen Sie, kommt eine Gerichtsgebühr dazu. Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, wenn Sie einen Anwalt beauftragen, und möglicherweise ein Gutachten.

Sie können den Einspruch grundsätzlich zurücknehmen, solange das Gericht sein Urteil nicht verkündet hat. Hat die Hauptverhandlung schon begonnen, kann dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig sein. Nach der Rücknahme gilt der Bußgeldbescheid.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

So geht es weiter

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  • Der Ablauf des Verfahrens
  • Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren
  • Punkte, Fahrverbot, Probezeit
  • Anhörungsbogen und Bescheid prüfen
  • Einspruch, Messfehler, Akteneinsicht
  • Bußgeld-Rechner mit Fristenrechner und Einspruchsschreiben
Inhaltsverzeichnis aus Bußgeld und Blitzer leicht gemachtSeite 3 aus Bußgeld und Blitzer leicht gemachtSeite 4 aus Bußgeld und Blitzer leicht gemacht

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Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 67 OWiG, § 49 OWiG, § 69 OWiG, § 71 OWiG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.