Verschlimmerungsantrag GdB: Muster und Risiken
Geht es Ihnen gesundheitlich schlechter, können Sie einen höheren GdB beantragen. Das Amt kann dann aber alle Leiden neu bewerten und den GdB auch senken.
- Das Amt kann bei diesem Antrag alle anerkannten Leiden neu bewerten und den GdB auch herabsetzen, zum Beispiel nach Ablauf einer Heilungsbewährung, deshalb sollten Sie sich vorher beraten lassen.
- Eine Frist gibt es für den Antrag nicht, der höhere GdB gilt aber in der Regel erst ab dem Tag, an dem Ihr Antrag beim Amt eingeht.
- Ein unterschriebener Brief sichert in der Regel das Antragsdatum, den Vordruck Ihres Amts sollten Sie trotzdem gleich mitschicken oder rasch nachreichen.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Der Verschlimmerungsantrag heißt bei den Ämtern meist Änderungsantrag oder Antrag auf Neufeststellung. Sie bitten damit das Versorgungsamt, Ihren Grad der Behinderung, kurz GdB, höher festzustellen oder ein weiteres Merkzeichen anzuerkennen. Merkzeichen sind die Buchstaben im Ausweis.
Wichtige Warnung: Das Amt bewertet bei diesem Antrag nicht nur das neue Leiden. Es kann alle anerkannten Leiden überprüfen und stellt den GdB insgesamt neu fest. Hat sich etwas wesentlich geändert, hebt es den alten Bescheid insoweit auf. Das gilt in beide Richtungen: Am Ende kann auch ein niedrigerer GdB stehen. Sinkt er unter 50, gelten Sie nicht mehr als schwerbehindert.
Das Risiko besteht vor allem, wenn eine Heilungsbewährung abgelaufen ist. So heißt die Zeit des Abwartens nach bestimmten Erkrankungen mit Rückfallgefahr, zum Beispiel nach Krebs. In dieser Zeit wird der GdB höher bewertet. Danach bewertet das Amt Ihren Zustand neu. Ohne Rückfall fällt der GdB dann oft niedriger aus.
Sprechen Sie deshalb vorher mit Ihren Ärzten und einer Beratungsstelle, zum Beispiel einem Sozialverband oder der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb.
Der Antrag kommt in Frage, wenn
- sich eine anerkannte Erkrankung verschlechtert hat,
- eine neue Erkrankung dazugekommen ist oder
- Sie inzwischen die Voraussetzungen für ein Merkzeichen erfüllen.
Als Behinderung zählt nur, was voraussichtlich länger als sechs Monate anhält.
Was in den Brief gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Name, Anschrift, Aktenzeichen | Das Aktenzeichen steht in Ihrem letzten Bescheid. |
| Bisheriger GdB und Merkzeichen | Mit dem Datum des letzten Bescheids. |
| Was Sie beantragen | Einen höheren GdB, ein bestimmtes Merkzeichen oder beides. |
| Neue oder verschlimmerte Gesundheitsstörungen | Schreiben Sie, was neu ist oder schlimmer wurde und was im Alltag nicht mehr geht. Beschönigen Sie nichts. |
| Behandelnde Ärzte und Kliniken | Mit vollständiger Anschrift, in der Regel aus den letzten zwei Jahren. |
| Befunde | Aktuelle Berichte in Kopie, möglichst nicht älter als zwei Jahre. |
| Schweigepflichtentbindung | Ohne Ihre unterschriebene Erklärung darf das Amt keine Befunde bei Ihren Ärzten anfordern. |
| Unterschrift | Von Hand. |
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name der Behörde laut letztem Bescheid], [Anschrift der Behörde]
[Ort], [Datum]
Antrag auf Neufeststellung nach § 152 SGB IX (Änderungsantrag), Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom [Datum des letzten Bescheids] haben Sie bei mir einen Grad der Behinderung von [bisheriger GdB] festgestellt, dazu [Merkzeichen oder: keine Merkzeichen].
Mein Gesundheitszustand hat sich seitdem verschlechtert. Ich beantrage, einen höheren Grad der Behinderung festzustellen [und das Merkzeichen ... zuzuerkennen].
Neu oder verschlimmert: [Gesundheitsstörungen und was im Alltag nicht mehr geht].
Behandelnde Ärzte und Kliniken: [Namen und Anschriften]. Ich entbinde sie Ihnen gegenüber von der Schweigepflicht. Aktuelle Befunde liegen in Kopie bei.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, an welchem Tag dieser Antrag bei Ihnen eingegangen ist. Soweit Sie Ihren Vordruck benötigen, senden Sie ihn mir bitte zu. Ich reiche ihn umgehend nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Diese Kurzfassung soll das Antragsdatum sichern. Den Vordruck Ihres Amts ersetzt sie nicht: Füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn mit oder reichen Sie ihn rasch nach. Sie enthält keine genaue Schilderung Ihres Alltags und deckt Sonderfälle wie die rückwirkende Feststellung nicht ab.
Frist, Form und Versand
Eine Frist gibt es für den Antrag nicht. Das Amt stellt den GdB aber zum Zeitpunkt des Antrags fest. Der höhere GdB gilt also in der Regel ab dem Tag, an dem Ihr Antrag beim Amt eingeht. Legen Sie deshalb Befunde aus dieser Zeit bei. Ein früheres Datum ist auf Antrag möglich, wenn Sie ein besonderes Interesse glaubhaft machen, etwa wegen der Steuer.
§ 152 SGB IX schreibt für den Antrag keine bestimmte Form vor. Ein unterschriebener Brief sichert deshalb in der Regel das Antragsdatum. Die Ämter haben aber eigene Vordrucke, und die sollen Sie benutzen. Manche schicken den Vordruck nach Eingang Ihres Briefs zu, einzelne bestehen von Anfang an darauf. Schicken Sie das Formular Ihres Amts deshalb am besten gleich mit oder reichen Sie es rasch nach.
Schicken Sie den Brief als Einschreiben oder lassen Sie sich die Abgabe auf einer Kopie bestätigen. Gebühren verlangt das Amt nicht.
Häufige Fehler
- Ohne Beratung gestellt. Klären Sie vorher, ob eine Heilungsbewährung abgelaufen ist oder sich ein anderes Leiden gebessert hat.
- Nur Diagnosen genannt. Für den GdB zählt, wie stark Sie im Alltag eingeschränkt sind.
- Dünne Befunde. Das Amt entscheidet in der Regel nach Aktenlage. Legen Sie Berichte bei, aus denen Ihre Einschränkungen hervorgehen.
- Ärzte nicht informiert. Das Amt kann bei Ihren Ärzten Berichte anfordern. Sagen Sie ihnen vorher Bescheid.
Was danach passiert
Das Amt wertet die Unterlagen aus und holt bei Bedarf Arztberichte ein. Dann erhalten Sie einen neuen Bescheid mit GdB und Merkzeichen. Der Ausweis wird berichtigt, sobald dieser Bescheid nicht mehr angefochten werden kann.
Will das Amt den GdB herabsetzen, muss es Ihnen vorher Gelegenheit geben, sich zu äußern. Reichen Sie dann aktuelle Befunde nach. Sinkt der GdB unter 50, gelten die besonderen Regeln für schwerbehinderte Menschen, etwa der besondere Kündigungsschutz, noch bis zum Ende des dritten Kalendermonats, nachdem der Bescheid nicht mehr angefochten werden kann.
Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich.
Dieser Text informiert allgemein mit Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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- Der Antrag: Unterlagen, Ärzte, Beschreibung des Alltags
- Grad der Behinderung und Merkzeichen verstehen
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Rechtsgrundlage: § 152 SGB IX, § 199 SGB IX, § 48 SGB X, § 84 SGG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































