Ratgeber finden

Oft gesucht:

Folgen Sie uns und sparen Sie 10 %TikTokInstagramYouTubeFacebookPinterest
Vorlage · Vorlagen

Quittung schreiben: Muster, Angaben und Anspruch

Sie zahlen bar oder bekommen Geld und wollen das festhalten. Hier steht, welche Angaben in einer Quittung üblich sind, wer sie verlangen kann und was sie von einer Rechnung unterscheidet.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Eine Frist nennt das Gesetz nicht: Die Quittung wird gegen die Zahlung erteilt, und der Empfänger muss sie ausstellen, wenn der Zahler sie verlangt.
  • Die Quittung ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis, das der Empfänger des Geldes eigenhändig unterschreibt.
  • Eine einfache Quittung bestätigt nur die Zahlung. Sie ersetzt weder eine Rechnung noch einen Kaufvertrag. Als Privatperson weisen Sie darauf keine Mehrwertsteuer aus.

Wann Sie eine Quittung brauchen

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass jemand Geld oder eine andere Leistung erhalten hat. Sie brauchen sie vor allem, wenn bar gezahlt wird und es sonst keinen Beleg gibt. Typische Fälle sind die bar gezahlte Miete, die Mietkaution, eine Anzahlung und der Verkauf unter Privatleuten.

Wer zahlt, hat nach § 368 BGB einen Anspruch auf die Quittung. Der Empfänger muss sie ausstellen, wenn Sie das verlangen. Das gilt für Privatleute genauso wie für Geschäfte und Vermieter. Nach dieser Regel muss der Empfänger die Quittung nicht von sich aus ausstellen. Fragen Sie also danach.

Eine Quittung ist keine Rechnung. Die Rechnung rechnet über eine Lieferung oder eine Leistung ab. Die Quittung bestätigt nur, dass gezahlt wurde. Sie ist auch kein Kaufvertrag. Beim Privatverkauf belegt sie nur die Zahlung.

Welche Angaben üblich und sinnvoll sind

Das Gesetz verlangt ein schriftliches Empfangsbekenntnis. Eine Liste von Angaben nennt es nicht. Die folgenden Angaben sind deshalb keine gesetzliche Pflichtliste. Sie sind aber üblich und sinnvoll, damit die Quittung später als Beleg taugt:

BestandteilWorauf es ankommt
ÜberschriftDas Wort „Quittung“, damit klar ist, worum es geht.
BetragIn Ziffern und zusätzlich in Worten. Ein ausgeschriebener Betrag lässt sich schwerer nachträglich ändern.
Wer gezahlt hatDer Name, bei größeren Beträgen auch die Anschrift.
Zweck der ZahlungSo genau wie möglich: „Miete für den Monat Mai“, „Mietkaution für die Wohnung“ mit Anschrift, „Anzahlung auf den Kaufpreis“ oder die verkaufte Sache mit Marke und Modell.
ZahlungsartBar oder per Überweisung.
Ort und DatumDer Tag, an dem das Geld übergeben wurde.
Empfänger und UnterschriftName und Anschrift des Empfängers und seine eigenhändige Unterschrift. Die Unterschrift gehört zur Schriftform.
Die Angaben einer einfachen Quittung

Quittung

Betrag: [Betrag in Ziffern] Euro

In Worten: [Betrag in Worten] Euro

Erhalten von: [Name und Anschrift der Person, die zahlt]

Für: [Zweck der Zahlung, zum Beispiel Miete für (Monat und Jahr), Mietkaution für die Wohnung (Anschrift), Kaufpreis für (Sache mit Marke und Modell)]

Nur bei einer Anzahlung: Gesamtpreis [Betrag] Euro, noch offen [Betrag] Euro

Zahlungsart: [bar / per Überweisung]

Den oben genannten Betrag habe ich am [Datum der Zahlung] erhalten.

[Ort, Datum]

[Name und Anschrift des Empfängers]

[Unterschrift des Empfängers]

Diese Kurzfassung reicht für eine einfache Quittung unter Privatleuten, etwa für Miete, Kaution, Anzahlung oder einen Privatverkauf. Sie weist keine Mehrwertsteuer aus. Sie ersetzt weder die Rechnung eines Unternehmens noch einen Kaufvertrag.

Zeitpunkt, Übergabe und Kosten

Eine Frist nennt das Gesetz nicht. Die Quittung wird gegen die Zahlung erteilt, also Geld gegen Quittung. Verlangen Sie sie am besten gleich bei der Übergabe. Schreiben Sie zwei gleiche Exemplare oder machen Sie eine Kopie, damit beide Seiten einen Beleg haben.

Die Quittung muss schriftlich sein. Wo ein Gesetz die Schriftform vorschreibt, muss der Aussteller nach § 126 BGB eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben. Eine Nachricht auf dem Handy ist deshalb nicht dasselbe wie eine unterschriebene Quittung.

Als Empfänger geben Sie die unterschriebene Quittung erst aus der Hand, wenn Sie das Geld haben. Wer eine Quittung überbringt, gilt nach § 370 BGB als ermächtigt, die Zahlung anzunehmen. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Zahler Umstände bekannt sind, die dagegen sprechen.

Kostet die Quittung etwas, zum Beispiel Porto, trägt das nach § 369 BGB der Zahler und muss es vorstrecken. Etwas anderes gilt, wenn es sich aus dem Rechtsverhältnis der beiden Seiten ergibt, etwa aus dem Vertrag.

Häufige Fehler

  • Keine Unterschrift: Ohne die Unterschrift des Empfängers lässt sich schwerer zeigen, von wem die Bestätigung stammt.
  • Zweck fehlt: Steht nur „Betrag erhalten“ auf dem Zettel, ist später unklar, ob Miete, Kaution oder etwas anderes gezahlt wurde.
  • Mehrwertsteuer ohne Berechtigung ausgewiesen: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet nach § 14c des Umsatzsteuergesetzes den ausgewiesenen Betrag. Das gilt auch für Personen, die keine Unternehmer sind.

Nach der Zahlung: Rechnung und Mehrwertsteuer

Heben Sie die Quittung gut auf. Als Mieter sammeln Sie die Quittungen für jede Barzahlung. Die Quittung über die Kaution behalten Sie, bis Sie die Kaution zurückbekommen haben.

Zur Mehrwertsteuer, amtlich Umsatzsteuer, nur das Wichtigste: Einen Steuerbetrag sollte nur ausweisen, wer dazu berechtigt ist. Als Privatperson schreiben Sie deshalb keine Steuer auf die Quittung. Eine einfache Quittung ersetzt keine Rechnung. Brauchen Sie den Beleg eines Geschäfts für Ihren Betrieb, kommt es auf den Inhalt an und nicht auf die Überschrift.

Eine Rechnung bis 250 Euro Gesamtbetrag muss mindestens diese Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Leistung, dazu Entgelt und Steuer in einer Summe und den Steuersatz oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung. In einigen Sonderfällen gilt diese Vereinfachung nicht. Bei höheren Beträgen bitten Sie um eine vollständige Rechnung.

Dieser Text informiert allgemein. Bei Fragen zur Steuer hilft eine Steuerberatung.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Quittungen und Lieferscheine leicht gemacht“

Der Ratgeber „Quittungen und Lieferscheine leicht gemacht“ erklärt, was auf Quittung und Lieferschein gehört, mit eigenen Kapiteln unter anderem zu Quittung und Mehrwertsteuer, zu Privatpersonen und Kleinunternehmern und zu besonderen Quittungen. Mit dem Quittungs-Generator tragen Sie die Angaben ein und speichern das fertige Dokument als PDF. Er rechnet die Mehrwertsteuer heraus und schreibt den Betrag in Worten.

  • Was auf einer Quittung stehen muss
  • Quittung und Mehrwertsteuer
  • Privatpersonen und Kleinunternehmer
  • Miete, Kaution, Anzahlung
  • Der Lieferschein und die Prüfung der Lieferung
  • Quittungs-Generator mit 12 Designs
Inhaltsverzeichnis aus Quittungen und Lieferscheine leicht gemachtSeite 3 aus Quittungen und Lieferscheine leicht gemachtSeite 4 aus Quittungen und Lieferscheine leicht gemacht

Drei echte Seiten aus dem Ratgeber. Auf der Ratgeber-Seite können Sie sie vergrößern.

Quittungen und Lieferscheine leicht gemacht

Ratgeber mit Quittungs-Generator · 14 Seiten. 12,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 368 BGB, § 126 BGB, § 14 UStG, § 33 UStDV. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.