Kündigung Versicherung: Muster, Fristen und Sonderfälle
Eine Versicherung kündigen Sie mit wenigen Sätzen. Hier lesen Sie, welche Frist gilt, wann Sie vorzeitig kündigen dürfen und was im Schreiben stehen sollte.
- Frist: Die Kündigungsfrist zum Ablauf steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. Bei der Kfz-Haftpflicht ist es ein Monat vor Ablauf.
- Form: Ein unterschriebener Brief als Einwurf-Einschreiben ist der sichere Weg, denn es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt.
- Wichtigster Punkt: Nach einer Beitragserhöhung ohne besseren Schutz oder nach einem Schadensfall dürfen Sie vorzeitig kündigen, haben dafür aber jeweils nur einen Monat Zeit.
Wann Sie diesen Brief brauchen
Sie brauchen ihn, wenn Sie eine Versicherung wie Hausrat, Haftpflicht, Kfz oder Rechtsschutz beenden wollen.
- Ordentliche Kündigung zum Ablauf: Viele Verträge verlängern sich von selbst, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Eine solche Verlängerung darf jeweils höchstens ein Jahr dauern. Die Kündigungsfrist steht in Ihrem Versicherungsschein. Das Gesetz erlaubt mindestens einen Monat und höchstens drei Monate. Einen Grund müssen Sie nicht nennen.
- Vertrag mit langer Laufzeit: Wurde der Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, können Sie zum Ende des dritten Jahres kündigen und danach zum Ende jedes weiteren Jahres. Die Frist beträgt drei Monate.
- Sonderkündigung nach Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel im Vertrag, ohne dass sich Ihr Schutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Die Frist beginnt, wenn seine Mitteilung bei Ihnen ankommt. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber an dem Tag, ab dem der höhere Beitrag gelten soll. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.
- Sonderkündigung nach einem Schadensfall: In der Sachversicherung, etwa Hausrat, können Sie bis einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen. In der Haftpflichtversicherung läuft die Monatsfrist, sobald der Versicherer Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Der Vertrag endet dann spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, in der Regel also des Versicherungsjahres. Einzelheiten und die Regeln für andere Verträge wie Rechtsschutz stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.
Für Kranken- und Lebensversicherungen ist dieses Muster nicht gedacht. Dort gelten eigene Regeln. Eine vorschnelle Kündigung kann dort Geld kosten oder den Schutz gefährden. Lassen Sie sich vor einer Kündigung unabhängig beraten.
Was in die Kündigung gehört
| Bestandteil | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ihr Name und Ihre Anschrift | So, wie sie im Versicherungsschein stehen. |
| Versicherungsnummer | Sie steht im Versicherungsschein. Bei der Kfz-Versicherung nennen Sie zusätzlich das Kennzeichen. |
| Art der Versicherung | Zum Beispiel „Hausratversicherung“. |
| Kündigungssatz | „Zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin“. |
| Grund (nur bei Sonderkündigung) | Die Beitragserhöhung mit dem Datum der Mitteilung oder der Schadensfall mit der Schadennummer. |
| Bitte um Bestätigung | Schriftlich und mit dem Datum, an dem der Vertrag endet. |
| Datum und Unterschrift | Unterschreiben Sie den Brief von Hand. |
[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]
An: [Name des Versicherers], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung meiner [Art der Versicherung, zum Beispiel Hausratversicherung], Versicherungsnummer [Versicherungsnummer]
[Nur bei der Kfz-Versicherung: Kennzeichen des Fahrzeugs]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und nennen Sie mir das Datum, an dem der Vertrag endet.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
Diese Kurzfassung reicht für die ordentliche Kündigung zum Ablauf ohne Begründung. Für eine Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schadensfall fehlen der Grund und der gewünschte Endtermin, und für Kranken- und Lebensversicherungen ist sie nicht gedacht.
Frist und Versand
Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer ankommt, nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken. Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein. Das ist oft nicht das Ende des Kalenderjahres.
Kfz-Versicherung: Bei der Kfz-Haftpflicht verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen. Läuft Ihr Vertrag bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung deshalb spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Das ist kein gesetzlicher Stichtag für alle. Endet Ihr Vertrag an einem anderen Tag, gilt ein anderer Termin. Für die Kaskoversicherung steht die Frist im Vertrag.
Ein unterschriebener Brief ist der sichere Weg. Für die Kfz-Haftpflicht nennt das Gesetz ausdrücklich die schriftliche Kündigung. Eine E-Mail ist oft möglich. Ob sie bei Ihrem Vertrag genügt, lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach. Schicken Sie den Brief am besten als Einwurf-Einschreiben und heben Sie den Beleg zusammen mit einer Kopie auf.
Häufige Fehler
- Die Versicherungsnummer fehlt.
- Sie schicken den Brief erst am letzten Tag ab. Er kommt zu spät an, und der Vertrag verlängert sich, oft um ein weiteres Jahr.
- Sie lassen nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall den Monat verstreichen. Dann bleibt nur die ordentliche Kündigung.
- Sie kündigen, bevor der neue Vertrag sicher ist. Kündigen Sie erst, wenn Sie die Zusage des neuen Versicherers haben. Bei Haftpflicht und Kfz sollten Sie keinen Tag ohne Schutz sein. Für ein Auto ist die Haftpflichtversicherung Pflicht.
- Sie stellen die Zahlungen sofort ein. Bis zum Enddatum läuft der Vertrag weiter.
Was danach passiert
Der Versicherer bestätigt die Kündigung in der Regel und nennt das Enddatum. Prüfen Sie dieses Datum. Kommt keine Bestätigung, fragen Sie schriftlich nach.
Bis zum Enddatum sind Sie versichert und zahlen den Beitrag wie bisher. Auch der Versicherer darf in der Sach- und Haftpflichtversicherung nach einem Schadensfall kündigen. Er muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten.
Im Ratgeber „Versicherungen leicht gemacht“
Der Ratgeber „Versicherungen leicht gemacht“ zeigt, welche Versicherungen wirklich nötig sind, welche Sie sich sparen können und wie Sie im Schadensfall zu Ihrem Geld kommen. Er hat ein eigenes Kapitel zum Kündigen und Wechseln und enthält eine Vorlage, 5 Musterbriefe und den Versicherungs-Check. Bestimmte Gesellschaften empfiehlt er nicht, er erklärt, worauf es im Vertrag ankommt.
- Welche Versicherungen Sie wirklich brauchen
- Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Risikoleben
- Hausrat, Wohngebäude und Kfz-Versicherung
- Diese Versicherungen können Sie sich meist sparen
- Kündigen, wechseln und im Schadensfall richtig handeln
- Vorlage, 5 Musterbriefe und Versicherungs-Check
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Rechtsgrundlage: § 11 VVG, § 40 VVG, § 92 VVG, § 5a PflVG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.

































































































































































