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Vorlage · Haushalt

Kündigung Stromvertrag: Muster, Frist und Form

Einen Strom- oder Gasvertrag kündigen Sie mit wenigen Sätzen. Hier lesen Sie, welche Frist gilt, welche Form genügt und wann der neue Anbieter für Sie kündigt.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Frist: In der Grundversorgung kündigen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist. Bei einem Sondervertrag steht die Frist im Vertrag, bei Verträgen seit dem 1. März 2022 dürfen die Vertragsbedingungen in der Regel höchstens einen Monat vorsehen.
  • Form: Es genügt in der Regel die Textform, also zum Beispiel ein Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Namen. Eine Unterschrift von Hand ist dann nicht nötig.
  • Wichtigster Punkt: Beim Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Anbieter mit Ihrer Vollmacht für Sie. Ohne neuen Vertrag liefert der örtliche Grundversorger weiter, das ist meist teurer.

Wann Sie diesen Brief brauchen

Sie brauchen ihn, wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag selbst beenden wollen. Wechseln Sie nur den Anbieter, ist ein eigener Brief meist nicht nötig: In der Regel kündigt der neue Anbieter mit Ihrer Vollmacht für Sie.

Welche Frist gilt, hängt von Ihrem Vertrag ab:

  • Grundversorgung: Der örtliche Grundversorger beliefert Sie, wenn Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben. Strom und Gas können Sie dort jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Sondervertrag: So heißen alle anderen Tarife. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in Ihrem Vertrag. Das Gesetz begrenzt nur, was in vorformulierten Vertragsbedingungen für Verbraucher stehen darf. Die Bundesnetzagentur wendet diese Grenzen auf Energieverträge an. Bei Verträgen seit dem 1. März 2022 ist danach in der Regel höchstens ein Monat Kündigungsfrist zulässig. Nach der ersten Laufzeit darf sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern. Er muss dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. Bei älteren Verträgen waren bis zu drei Monate Frist und eine Verlängerung um jeweils bis zu ein Jahr möglich.

Daneben gibt es zwei Sonderfälle:

  • Preisänderung: Ändert der Anbieter einseitig den Preis, dürfen Sie in der Regel ohne Frist kündigen. Der Vertrag endet dann an dem Tag, an dem der neue Preis gelten soll. Ein gesondertes Entgelt darf der Anbieter dafür nicht verlangen. Informieren muss er Sie vorher: bei einem Sondervertrag spätestens einen Monat, in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vor der Änderung. Eine Ausnahme nennt das Energiewirtschaftsgesetz: Gibt der Anbieter nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter, entsteht kein Sonderkündigungsrecht.
  • Umzug: Einen Sondervertrag können Sie wegen des Umzugs mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Tag. Nennen Sie in der Kündigung Ihre neue Anschrift. Das Recht entfällt, wenn der Anbieter Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung anbietet, Sie am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen zu beliefern, und das dort möglich ist. In der Grundversorgung genügt die normale Frist von zwei Wochen.

Nennen Sie in beiden Fällen den Grund.

Was in die Kündigung gehört

BestandteilWorauf es ankommt
Ihr Name und Ihre AnschriftSo, wie sie im Vertrag stehen.
Kundennummer oder VertragsnummerSie steht in der Regel auf der Rechnung.
LieferadresseDie Adresse, an der Sie Strom oder Gas beziehen.
Kündigungssatz„Zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So müssen Sie das Enddatum nicht ausrechnen.
Bitte um BestätigungIn Textform und mit Enddatum.
Datum und NameEinen Brief unterschreiben Sie. Bei einer E-Mail genügt Ihr Name am Ende.
Kurzfassung: ordentliche Kündigung

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name des Anbieters], [Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kundenservice]

[Ort], [Datum]

Betreff: Kündigung meines [Stromvertrags oder Gasvertrags], [Kundennummer oder Vertragsnummer]

Lieferadresse: [Straße, Hausnummer, PLZ und Ort]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in Textform und nennen Sie mir das Datum, an dem der Vertrag endet.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei einem Brief]

[Ihr Name]

Diese Kurzfassung reicht für eine ordentliche Kündigung ohne Begründung. Sie enthält keine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug und ersetzt nicht die Vollmacht für einen neuen Anbieter.

Frist und Versand

Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht der Tag des Absendens.

In der Grundversorgung ist für die Kündigung die Textform vorgeschrieben. Bei Sonderverträgen, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden, darf der Anbieter in seinen Vertragsbedingungen keine strengere Form verlangen. Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen, die sich speichern lässt, etwa ein Brief oder eine E-Mail. Eine Unterschrift von Hand ist nicht nötig.

Sichern Sie den Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist. Einen Brief schicken Sie am besten als Einwurf-Einschreiben und heben den Beleg auf. Bei einer E-Mail bitten Sie um eine Antwort und speichern sie.

Häufige Fehler

  • Sie verlassen sich darauf, dass der Vertrag mit dem Auszug von selbst endet. Das tut er nicht. Sie müssen kündigen oder ihn am neuen Wohnort fortführen.
  • Sie warten bei einer Preiserhöhung zu lange. Die Kündigung muss beim Anbieter ankommen, bevor der neue Preis gilt. Die Verbraucherzentrale rät, in diesem Fall selbst zu kündigen. Die Bundesnetzagentur rät, vorsorglich zugleich ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
  • Sie kündigen nur am Telefon und haben danach nichts in der Hand.

Was danach passiert

Bei einem Sondervertrag muss der Anbieter Ihre Kündigung innerhalb einer Woche nach Eingang in Textform bestätigen und das Enddatum nennen. Der Grundversorger muss das unverzüglich tun. Die Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam.

Bis zum Enddatum läuft der Vertrag weiter, und Sie zahlen die Abschläge wie bisher. Lesen Sie am letzten Tag den Zählerstand ab.

Haben Sie danach keinen neuen Vertrag, wird Ihnen der Strom oder das Gas deshalb nicht abgestellt. Der örtliche Grundversorger liefert weiter. Das ist aber meist teurer.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Stromkosten leicht gemacht“

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  • Stromrechnung verstehen und Verbrauch einordnen
  • Anbieter wechseln: Schritte, Fristen und Fallen
  • Stromfresser finden, mit Verbrauchstabelle
  • 20 Tipps, die sofort wirken
  • Balkonkraftwerk: aktuelle Regeln, Kosten und Ertrag
  • 4 Musterbriefe und Spar-Rechner für den Browser
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Stromkosten leicht gemacht

Tarif, Verbrauch, Balkonkraftwerk · 21 Seiten. 12,90 €, einmalig, kein Abo. Sofort als PDF zum Herunterladen.

Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 41 EnWG, § 41b EnWG, § 20 StromGVV, § 20 GasGVV. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.