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Elternunterhalt-Rechner: Liege ich über 100.000 Euro?

Tragen Sie Ihr Einkommen eines Jahres ein. Sie sehen, ob Sie über der Grenze von 100.000 Euro liegen. Nur dann darf das Sozialamt prüfen, ob Sie Unterhalt für Ihre Eltern zahlen müssen. Der Rechner rechnet vorsichtig und berechnet keinen Unterhaltsbetrag.

Stand Oktober 2026KostenlosOhne Anmeldung

Was der Rechner nicht wissen kann

  • Ob Ihre Zahlen stimmen und welches Jahr zählt. Der Rechner nimmt die Beträge, die Sie eintragen, und prüft immer ein ganzes Jahr. Tragen Sie deshalb keine Monatsbeträge ein. Welches Jahr das Sozialamt zugrunde legt, weiß er nicht. Schwankt Ihr Einkommen, prüfen Sie jedes Jahr einzeln. Hilfreich ist Ihr Einkommensteuerbescheid. Im gemeinsamen Steuerbescheid stehen die Beträge für jeden Ehepartner getrennt. Nehmen Sie nur Ihre eigenen. Von gemeinsamen Einkünften, zum Beispiel aus einer gemeinsam vermieteten Wohnung, zählt nur Ihr Anteil.
  • Ob Sie alles eingetragen haben. Fehlt ein Betrag, kann das Ergebnis zu günstig sein. Das gilt zum Beispiel für einen Dienstwagen, einen zweiten Lohn, einen Minijob oder Einkünfte aus dem Ausland. Ob ein Minijob für die Grenze zählt, ist nicht sicher geklärt. Zählen Sie ihn zur Vorsicht mit. Bei Erträgen aus Anteilen an einer GmbH oder AG zählt auch der steuerfreie Teil mit, der nicht im Steuerbescheid steht.
  • Welcher Teil von Kapitalerträgen, Renten und Pensionen zählt. Für die Grenze zählen die Einkünfte nach dem Steuerrecht. Das kann weniger sein als der volle Betrag. Der Rechner kann das nicht ermitteln und zählt den vollen Betrag mit. Liegen Sie nur deshalb über 100.000 Euro, zeigt er kein sicheres Ergebnis.
  • Ob Verluste abgezogen werden. Der Rechner zieht Verluste nicht ab. Haben Sie in einem Bereich einen Verlust, kann Ihr Einkommen niedriger sein, als der Rechner zeigt.
  • Ob und wie viel Unterhalt Sie über der Grenze zahlen. Das berechnet der Rechner nicht. Es richtet sich nach dem Unterhaltsrecht. Wichtig sind Ihr bereinigtes Einkommen und Ihr Selbstbehalt. Das bereinigte Einkommen ist Ihr Einkommen nach den Abzügen, die das Unterhaltsrecht anerkennt. Der Selbstbehalt ist der Betrag, der Ihnen selbst bleiben muss. Auch Ihr Vermögen kann dann eine Rolle spielen.
  • Ob es um Geschenke oder eigene Zusagen geht. Geschenke der Eltern können unabhängig von der Grenze zurückgefordert werden, wenn die Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung bedürftig werden. Haben Sie gegenüber dem Heim erklärt, für die Kosten mit einzustehen, ist das etwas anderes als Unterhalt. Die Grenze von 100.000 Euro betrifft beides nicht.
  • Ob sich das Gesetz ändert. Der Rechner rechnet mit der Grenze und dem Pauschbetrag, die im Oktober 2026 im Gesetz stehen. Für Jahre vor 2023 war der Pauschbetrag niedriger. Dafür rechnet der Rechner nicht genau.

So zählt der Rechner Ihr Einkommen

PostenSo rechnet der Rechner
Lohn oder GehaltBruttolohn minus Werbungskosten. Zum Bruttolohn gehören auch Sonderzahlungen und Sachleistungen wie ein Dienstwagen. Abgezogen wird mindestens der Pauschbetrag von 1.230 Euro, aber höchstens der Lohn selbst. Steuern und Sozialabgaben werden nicht abgezogen.
Selbstständige Arbeit, Gewerbe, Land- und ForstwirtschaftDer Gewinn zählt voll. Ein Verlust zählt als 0 Euro. Bei Erträgen aus Anteilen an einer GmbH oder AG zählt auch der steuerfreie Teil mit. Den müssen Sie selbst mit eintragen.
Vermietung und VerpachtungDer Überschuss zählt voll. Ein Verlust zählt als 0 Euro.
Kapitalerträge, Renten, Pensionen und andere EinnahmenDer volle Betrag wird zur Vorsicht mitgezählt. Kommt es auf diesen Betrag an, zeigt der Rechner kein sicheres Ergebnis.
Einkommen des EhepartnersZählt nicht mit.
Einkommen der GeschwisterZählt nicht mit. Jedes Kind wird einzeln betrachtet.
Vermögen, zum Beispiel Erspartes oder das eigene HausZählt für die Grenze nicht mit. Über der Grenze kann es eine Rolle spielen.
Ehepartner des pflegebedürftigen ElternteilsFür ihn gilt die Grenze von 100.000 Euro nicht. Der Rechner ist nur für Kinder gedacht.
Die GrenzeMehr als 100.000 Euro im Jahr. Genau 100.000 Euro liegt nicht darüber.
Warnung bei knappem ErgebnisBei weniger als 5.000 Euro Abstand zur Grenze. Diese Schwelle steht nicht im Gesetz. Der Rechner hat sie zur Vorsicht gewählt.
Warnung bei auffällig kleinen BeträgenWenn alle Beträge zusammen mindestens 5.000 Euro und weniger als 30.000 Euro ausmachen. Oder wenn der Bruttolohn unter 30.000 Euro liegt und Sie mit dem 14-fachen Lohn über der Grenze lägen. Dann fragt der Rechner, ob Sie Monatsbeträge eingetragen haben. Diese Schwellen hat der Rechner zur Vorsicht selbst gewählt. Sie stehen nicht im Gesetz.
Warnung bei hohen WerbungskostenWenn Sie mehr als den Pauschbetrag eingetragen haben und es mehr als 10.000 Euro oder mehr als ein Fünftel des Bruttolohns sind. Diese Schwelle hat der Rechner zur Vorsicht selbst gewählt. Sie steht nicht im Gesetz. Der Rechner fragt dann, ob Sie Steuern oder Sozialabgaben mit eingetragen haben.

Das Gesetz spricht vom jährlichen Gesamteinkommen. Gemeint ist die Summe der Einkünfte nach dem Steuerrecht. Das ist nicht dasselbe wie das Bruttogehalt und auch nicht dasselbe wie das zu versteuernde Einkommen.

Rechtsgrundlage: § 94 SGB XII, § 16 SGB IV, § 2 EStG, § 9a EStG, § 529 BGB, § 1603 BGB. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Der Rechner ersetzt keine Beratung.

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