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Rente

Grundsicherung im Alter: Anspruch und Höhe 2026

Reicht die Rente nicht zum Leben, stockt das Sozialamt sie auf. Hier lesen Sie, wer Anspruch hat, wie gerechnet wird und wie Sie den Antrag stellen.

Stand Oktober 2026Lesezeit 6 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Grundsicherung bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann.
  • Der Regelbedarf beträgt 2026 für Alleinstehende 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung.
  • Die Leistung gibt es nur auf Antrag beim Sozialamt und frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats.

Was die Grundsicherung im Alter ist und wer sie bekommt

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie steht im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das Sozialamt zahlt sie, wenn die Rente und anderes Einkommen nicht zum Leben reichen. Sie ist nicht dasselbe wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, vorher hieß sie Bürgergeld. Erwerbsfähige Menschen bekommen sie vom Jobcenter.

Anspruch haben Sie, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht. Oder Sie sind mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert. Das heißt: Sie können aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten.
  • Sie leben gewöhnlich in Deutschland.
  • Ihr Einkommen und Ihr Vermögen reichen nicht für den Lebensunterhalt.

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Leben Sie mit einem Ehepartner oder Lebenspartner zusammen, zählen auch dessen Einkommen und Vermögen mit.

Ob Sie Anspruch haben, lässt sich nicht an einem festen Rentenbetrag ablesen. Entscheidend ist die Rechnung des Sozialamts. Bei einer kleinen Rente lohnt es sich, den Anspruch prüfen zu lassen.

Woraus sich der Bedarf zusammensetzt

Das Sozialamt rechnet zuerst aus, was Sie zum Leben brauchen. Dieser Bedarf besteht aus mehreren Teilen.

BausteinHöhe im Jahr 2026
Regelbedarf für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1)563 Euro im Monat
Regelbedarf für Paare, je Person (Regelbedarfsstufe 2)506 Euro im Monat
Unterkunft und Heizungtatsächliche Kosten, soweit sie angemessen sind
Kranken- und Pflegeversicherungangemessene Beiträge, soweit Sie sie nicht aus eigenem Einkommen zahlen können
Mehrbedarf bei Merkzeichen G17 Prozent des Regelbedarfs, bei Stufe 1 sind das 95,71 Euro
Mehrbedarf für Warmwasser, wenn es in der Wohnung erzeugt wird2,3 Prozent des Regelbedarfs, bei Stufe 1 sind das 12,95 Euro

Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag für den Alltag, zum Beispiel für Essen, Kleidung und Haushaltsstrom. Über die Verwendung entscheiden Sie selbst. Die Beträge sind seit Januar 2024 unverändert und gelten auch im Jahr 2026.

Welche Miete als angemessen gilt, legt der Sozialhilfeträger vor Ort fest. Fragen Sie beim Sozialamt nach dem Richtwert für Ihren Wohnort.

Das Merkzeichen G steht im Schwerbehindertenausweis. Den Zuschlag bekommen Sie, wenn Sie das Merkzeichen mit dem Ausweis oder dem Bescheid nachweisen. Einen Mehrbedarf gibt es auch, wenn Sie aus medizinischen Gründen eine teurere Ernährung brauchen.

Rechenbeispiel: 700 Euro Rente, 450 Euro Warmmiete

Eine alleinstehende Rentnerin bekommt 700 Euro Rente im Monat ausgezahlt. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon schon abgezogen. Ihre Warmmiete beträgt 450 Euro, das Sozialamt erkennt sie als angemessen an. Weitere Einkünfte, Mehrbedarfe oder Vermögen über dem Freibetrag hat sie nicht.

PostenBetrag im Monat
Regelbedarf (Stufe 1)563 Euro
Warmmiete450 Euro
Bedarf insgesamt1.013 Euro
abzüglich Rente700 Euro
Grundsicherung313 Euro

Das Beispiel ist stark vereinfacht. In der Praxis zieht das Sozialamt vom Einkommen noch bestimmte Ausgaben ab, etwa angemessene Versicherungsbeiträge, und es prüft Freibeträge. Ihr eigener Betrag kann deshalb höher oder niedriger ausfallen.

Was vom Einkommen nicht angerechnet wird

Grundsätzlich zählen alle Einkünfte als Einkommen. Drei Freibeträge sind für Rentner besonders wichtig.

Freibetrag für lange Versicherungszeiten: Haben Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten, bleiben von Ihrer gesetzlichen Rente 100 Euro im Monat frei. Dazu kommen 30 Prozent des Betrags, der über 100 Euro liegt. Die Obergrenze ist die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, im Jahr 2026 also 281,50 Euro. Grundrentenzeiten sind bestimmte Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung kann Ihnen sagen, wie viele Jahre Sie haben.

Hätte die Rentnerin aus dem Beispiel 33 Jahre Grundrentenzeiten, blieben von ihrer Rente mindestens 280 Euro und höchstens 281,50 Euro frei. Statt 313 Euro bekäme sie dann gut 590 Euro Grundsicherung.

Freibetrag für zusätzliche Altersvorsorge: Dieselbe Rechnung gilt für freiwillige Vorsorge, die Ihnen bis zum Lebensende monatlich ausgezahlt wird. Dazu gehören zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine Riester-Rente. Frei bleiben 100 Euro plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags, höchstens 281,50 Euro.

Freibetrag für Arbeit: Verdienen Sie etwas dazu, bleiben 30 Prozent des Verdienstes frei, höchstens 281,50 Euro im Monat. Bei 300 Euro Verdienst sind das 90 Euro.

Vermögen und Unterhalt: Was geschützt ist

Bevor das Sozialamt zahlt, müssen Sie eigenes Vermögen einsetzen. Geschützt sind unter anderem:

  • Bargeld und Erspartes bis 10.000 Euro je Person, bei Paaren also 20.000 Euro,
  • ein angemessenes Haus oder eine angemessene Eigentumswohnung, wenn Sie selbst darin wohnen,
  • angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto,
  • staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen, zum Beispiel ein Riester-Vertrag.

Die Sorge, dass die eigenen Kinder zahlen müssen, ist in aller Regel unbegründet. Das Sozialamt greift nur dann auf Kinder oder Eltern zurück, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Gemeint ist das gesamte Einkommen vor Steuern. Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Die Einkommen mehrerer Kinder werden nicht zusammengerechnet. Das Amt geht zunächst davon aus, dass die Grenze nicht überschritten ist. Unterhalt, den Sie tatsächlich bekommen, zählt allerdings als Einkommen.

So stellen Sie den Antrag

Grundsicherung gibt es nur auf Antrag. Zuständig ist das Sozialamt an Ihrem Wohnort. Die Rentenversicherung zahlt die Leistung nicht aus. Sie muss Sie aber über die Voraussetzungen und das Verfahren informieren, Ihren Antrag entgegennehmen und an das Sozialamt weiterleiten. Bei kleinen Renten kann dem Rentenbescheid schon ein Antragsformular beiliegen. Das allein bedeutet noch keinen Anspruch.

  1. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Die Leistung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat erfüllt sind. Wer am 28. Oktober beantragt, bekommt sie dann ab dem 1. Oktober. Für die Monate davor gibt es nichts.
  2. Halten Sie Unterlagen bereit, zum Beispiel den Rentenbescheid und den Mietvertrag. Das Sozialamt prüft Einkommen, Vermögen und Wohnkosten.
  3. Merken Sie sich das Ende der Bewilligung. Sie gilt in der Regel für zwölf Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Das Geld wird monatlich im Voraus gezahlt. Sind Sie länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland, bekommen Sie nach der vierten Woche kein Geld mehr, bis Sie nachweislich zurück sind. Halten Sie einen Bescheid für falsch, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mit dem Bewilligungsbescheid können Sie außerdem die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fragen beantwortet das Sozialamt oder die Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Rechtsgrundlage: § 41 SGB XII, § 42 SGB XII, § 44 SGB XII, § 82a SGB XII, § 94 SGB XII. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Dieser Artikel ersetzt keine Beratung.

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