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Vorlage · Behörden

Überprüfungsantrag § 44 SGB X: Muster und Frist

Die Widerspruchsfrist ist vorbei, der Bescheid aber falsch. Mit einem Überprüfungsantrag muss die Sozialbehörde ihn noch einmal prüfen. Nachgezahlt wird nur für begrenzte Zeit.

Stand Oktober 2026Lesezeit 4 MinutenKostenlos

Kurz gesagt
  • Nachgezahlt wird längstens für vier Jahre, bei Jobcenter und Sozialamt für ein Jahr, zurückgerechnet vom Beginn des Jahres, in dem der Antrag eingeht.
  • Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben; sicher ist ein unterschriebener Brief, der den Bescheid genau nennt und sagt, was falsch ist.
  • Der Antrag ersetzt den Widerspruch nicht und hält keine Frist offen: Läuft die Widerspruchsfrist noch, legen Sie Widerspruch ein.

Wann Sie diesen Antrag brauchen

Für den Widerspruch gegen einen Bescheid haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Danach bleibt es bei dem Bescheid, auch wenn er falsch ist. Im Sozialrecht gibt es für diesen Fall den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Die Behörde muss den alten Bescheid dann noch einmal prüfen. Das gilt zum Beispiel für Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung, Krankenkasse und Pflegekasse. Beim Jobcenter heißt die Leistung seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, vorher Bürgergeld. Auch ältere Bescheide über Bürgergeld können Sie überprüfen lassen.

Die Behörde muss den Bescheid zurücknehmen, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

  • Sie hat schon beim Erlass des Bescheids das Recht falsch angewandt oder ist von falschen Tatsachen ausgegangen.
  • Deshalb haben Sie eine Leistung nicht oder nicht in voller Höhe bekommen.

Diese Pflicht hat die Behörde nicht, wenn der Bescheid auf Angaben beruht, die Sie absichtlich falsch oder unvollständig gemacht haben.

Wichtig: Der Antrag ersetzt den Widerspruch nicht und hält keine Frist offen. Läuft die Widerspruchsfrist noch, legen Sie Widerspruch ein. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, also der Hinweis auf den Widerspruch, oder ist sie falsch, haben Sie dafür ein Jahr Zeit.

Was in den Antrag gehört

Anders als beim Widerspruch sollten Sie hier gleich schreiben, was falsch ist.

BestandteilWorauf es ankommt
Name, Anschrift, Ihre NummerVersichertennummer oder Aktenzeichen, wie im Bescheid.
EmpfängerDie Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Ist inzwischen eine andere Behörde für Sie zuständig, entscheidet diese.
Datum des BescheidsNennen Sie jeden Bescheid einzeln. Bleibt unklar, welcher gemeint ist, kann die Behörde von einer Prüfung in der Sache absehen.
Der Satz „Ich beantrage die Überprüfung nach § 44 SGB X“So ist klar, was Sie wollen.
BegründungEin bis zwei Sätze, was aus Ihrer Sicht nicht stimmt. Legen Sie Belege in Kopie bei.
Bitte um NachzahlungBitten Sie um eine neue Entscheidung und um Nachzahlung.
UnterschriftVon Hand, mit Ort und Datum.
Kurzfassung des Überprüfungsantrags

[Ihr Name], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name und Anschrift der Behörde aus dem Bescheid]

[Ort], [Datum]

Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X: Ihr Bescheid vom [Datum des Bescheids]

Aktenzeichen oder Versichertennummer: [Nummer aus dem Bescheid]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] nach § 44 SGB X zu überprüfen und zurückzunehmen, soweit er rechtswidrig ist.

Der Bescheid ist aus meiner Sicht falsch, weil [kurz beschreiben, was nicht stimmt].

Bitte entscheiden Sie neu und zahlen Sie mir die Leistungen nach, die mir zustehen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift von Hand], [Ihr Name]

Diese Kurzfassung reicht, um den Antrag zu stellen; für die Nachzahlung zählt dann das Jahr, in dem er bei der Behörde eingeht. Sie wahrt keine Widerspruchsfrist, und was an Ihrem Bescheid falsch ist, müssen Sie selbst eintragen.

Frist und Versand

§ 44 SGB X nennt keine Frist für den Antrag. Begrenzt ist aber die Nachzahlung: Geld gibt es längstens für vier Jahre rückwirkend, bei Jobcenter und Sozialamt nur für ein Jahr. Gerechnet wird rückwärts vom Beginn des Jahres, in dem Ihr Antrag bei der Behörde eingeht.

BehördeNachzahlung höchstens fürAntrag im Jahr 2026 reicht zurück bis
Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekassevier Jahre1. Januar 2022
Jobcenter (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld), Sozialamt (Sozialhilfe)ein Jahr1. Januar 2025

Bei Jobcenter und Sozialamt gibt es zusätzlich eine Frist für den Antrag selbst. Er muss spätestens vier Jahre nach Ablauf des Jahres gestellt sein, in dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben wurde. Für einen Bescheid, den Sie 2022 bekommen haben, endet sie am 31. Dezember 2026. Die Grenze für die Nachzahlung gilt trotzdem: Bei einem Antrag im Jahr 2026 gibt es für die Zeit vor dem 1. Januar 2025 kein Geld.

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Nehmen Sie trotzdem einen Brief mit Unterschrift. Schicken Sie ihn als Einschreiben oder geben Sie ihn ab und lassen Sie sich den Eingang auf einer Kopie bestätigen. Der Antrag kostet nichts.

Häufige Fehler

  • Antrag statt Widerspruch. Solange die Widerspruchsfrist läuft, ist der Widerspruch der richtige Weg.
  • Zu ungenau. Ist nicht erkennbar, welcher Bescheid gemeint ist und was daran falsch sein soll, kann die Behörde ablehnen, ohne den Fall inhaltlich zu prüfen.
  • Bis ins neue Jahr gewartet. Geht der Antrag erst im Januar 2027 ein, rückt die Grenze um ein Jahr nach vorn.
  • Auf Aufschub vertraut. Der alte Bescheid gilt weiter, bis die Behörde ihn zurücknimmt.

Was danach passiert

War der alte Bescheid falsch, nimmt die Behörde ihn zurück, entscheidet neu und zahlt im genannten Rahmen nach. Lehnt sie den Antrag ab, bekommen Sie einen neuen Bescheid. Dagegen können Sie wieder Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats. Bleibt auch das ohne Erfolg, können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen. Für Versicherte und Leistungsempfänger fallen dort keine Gerichtsgebühren an.

Entscheidet die Behörde sechs Monate lang ohne ausreichenden Grund nicht über Ihren Antrag, können Sie beim Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben.

Dieser Text informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

So geht es weiter

Im Ratgeber „Widerspruch leicht gemacht“

Der Ratgeber „Widerspruch leicht gemacht“ erklärt, wie Sie gegen Bescheide von Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt und anderen Behörden vorgehen: Fristen, Form, Begründung und was danach kommt. Zum Inhalt gehört auch der Punkt „Frist verpasst: Überprüfungsantrag und Wiedereinsetzung“. Der Widerspruchs-Generator rechnet die Frist aus und schreibt den Widerspruch oder Einspruch.

  • Welcher Rechtsbehelf gegen welchen Bescheid
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  • Form, Inhalt, Begründung
  • Akteneinsicht und aufschiebende Wirkung
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Zum Ratgeber

Rechtsgrundlage: § 44 SGB X, § 40 SGB II, § 116a SGB XII, § 78 SGG. Allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten. Diese Seite und das Muster ersetzen keine Beratung.